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BeitragVerfasst: So 17. Mai 2015, 23:09 
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Minibildchen

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Nein. Du hast exakt eine Person, der einen Verstoß begeht.

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BeitragVerfasst: So 17. Mai 2015, 23:10 
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Zum Beitragiyin hat geschrieben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Dritter

:music: https://www.youtube.com/watch?v=2g5Hz17C4is

Ja okay, das ist jetzt ein bisschen peinlich.


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Männlich 
BeitragVerfasst: So 17. Mai 2015, 23:11 
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Zum BeitragTorpedoYRW hat geschrieben:
Sie kann also allein ohne dritte Person fremdgehen. Gut.

Was hat die andere Person damit zu tun?
Du verdrehst da irgendetwas.

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“And buried deep beneath the waves
Betrayed by family
To his nation, with his last breath, cried
»Beware the Daughter of the Sea«”


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BeitragVerfasst: So 17. Mai 2015, 23:13 
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Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
Auch hier wieder - vergewaltigen kann ich nur, wenn ich eine dritte Person involviere. Ist diese Mitschuld? Nein. So funktioniert das nicht. Die Tat wird vom Täter begangen.

Es gibt Täter, Mittäter und Opfer. In deinem Beispiel wäre die dritte Person das Opfer.
Wäre Fremdgehen eine Straftat wäre ich ein Mittäter, da man diese Straftat niemals allein begehen kann.

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"Erst wenn du bei Dir selbst entschieden hast, was Du wert bist und was nicht, bist du davon frei, vom Urteil anderer zu leiden."
Johann Wolfgang von Goethe


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BeitragVerfasst: So 17. Mai 2015, 23:17 
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Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Was hat die andere Person damit zu tun?
Du verdrehst da irgendetwas.

Ja? Angenommen es leben nur zwei Menschen auf der Erde, ein Pärchen. Kann der oder die eine fremdgehen?

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"Erst wenn du bei Dir selbst entschieden hast, was Du wert bist und was nicht, bist du davon frei, vom Urteil anderer zu leiden."
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BeitragVerfasst: So 17. Mai 2015, 23:23 
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Nein, es gibt hier keinen Mittäter, denn die dritte Person begeht keinen Verstoß gegen irgendwelche fremden Übereinkünfte.

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BeitragVerfasst: So 17. Mai 2015, 23:25 
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Zum BeitragTorpedoYRW hat geschrieben:
Es gibt Täter, Mittäter und Opfer. In deinem Beispiel wäre die dritte Person das Opfer.
Wäre Fremdgehen eine Straftat wäre ich ein Mittäter, da man diese Straftat niemals allein begehen kann.


Hm, ich glaube, Du hast schon an irgendeinem Punkt recht damit, dass es hier Unterschiede gibt. Den obigen Vergleich mit dem Supermarkt würde ich beispielsweise so auch nicht bestätigen.

Die Straftat wird aber an einem Opfer begangen. Das Opfer existiert nur, weil es ihren Partner gibt. Man könnte die Person, mit der man fremdgeht, auch nur als Instrument sehen. Als Waffe, mit der diese Straftat am Opfer begangen wird.

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BeitragVerfasst: So 17. Mai 2015, 23:32 
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Minibildchen

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Das Supermarktbeispiel ist sinnig, da für Torpedo ein Mittäter jemand ist, der etwas nicht explizit verhindert.

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Männlich 
BeitragVerfasst: So 17. Mai 2015, 23:36 
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Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
Das Supermarktbeispiel ist sinnig, da für Torpedo ein Mittäter jemand ist, der etwas nicht explizit verhindert.


Ich kenne mich damit nicht gut aus. Mein erster Impuls wäre, zu sagen, dass eine Elternteil, das den Missbrauch an einem Kind zulässt, aber nicht aktiv daran teilnimmt, durchaus Schuld hat. Vielleicht sind Schuld und Tat da zwei verschiedene Dinge, oder auch nicht? Ich weiß es nicht.

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BeitragVerfasst: So 17. Mai 2015, 23:38 
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Da muss man differenzieren; über das eigene Kind hat man gesetzlich verankerte Verantwortung. Über die Beziehungsmodelle anderer Leute nicht - und das ist eigentlich auch richtig so.

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BeitragVerfasst: So 17. Mai 2015, 23:42 
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Wenn man für einen Einbrecher absichtlich den Safe aufmacht und die Alarmanlage ausschaltet (im Vorhinein, ohne dazu gezwungen zu werden), hat man dann überhaupt keine Mitschuld? Also wenn man meint "Du willst dort einbrechen? Ich lass dir dann die Hintertür offen und mach den Safe auf"

Und nein, das ist kein Rape-Vergleich.


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BeitragVerfasst: So 17. Mai 2015, 23:44 
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Wer hat den Einbruch begangen? Das geht jetzt sogar noch weiter in Richtung des Rape-Vergleichs, doch, weils hier eben um ne Straftat geht.

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BeitragVerfasst: So 17. Mai 2015, 23:48 
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Inwiefern? Das Opfer einer Vergewaltigung zieht keinen kurzen Rock an um vergewaltigt zu werden. Die Person in meinem Beispiel ist aber nicht das Opfer, sondern ein Mitarbeiter im Geschäft, der dem Täter absichtlich hilft.


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BeitragVerfasst: So 17. Mai 2015, 23:51 
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Hm? In dem Fall bricht man selbst ebenfalls ein und stiehlt dem Geschäft Geld, indem man seine Schlüssel missbraucht. Das ist nach jeder Definition illegal, und das macht auch Sinn.

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BeitragVerfasst: So 17. Mai 2015, 23:56 
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Nein, der Täter bricht ein.


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