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Weiblich 
BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 02:51 
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Übrigens versucht man jeden den man irgendwie zu fassen bekommt eine DNA Probe zu entnehmen
Ziel scheint es zu sein eine Datenbank mit der DNA aller zu erstellen.

Einen Freund von mir haben sie auch abgespeichert.
Seine Ex-Freundin hatte Kinderpornos auf seinen PC gespeichert.
Er ist dann zur Polizei und hat sie angezeigt.
Ihr Haus wurde durchsucht und sein PC wurde als Tatwerkzeug beschlagnahmt. :oO:

Er bekam dann wegen Besitzes von Kinderpornografie eine Anzeige,
Bei ihr haben sie nichs gefunden und wurde DNA technisch erfasst.
Die Begründung las sich wie ein Witz

Der Beschuldigte hätte eine 18 Jährige Freundin was ein Hinweis wäre das er auf junge Mädchen stehe.
Er spielt Quake 3 im Internet, Ein Egoschooter der im Ruf steht gewalttätiges Verhalten zu produzieren...

Letzendlich hat im die Anzeige 1800 Euro und seinen PC gekostet
Der Ex ist nichts passiert

Beschlagnahmte Illegale Software Kopien von Windows und massen an gebrannten Musik Cds haben sie ihm einfach nach durchsicht wieder zurück gegeben. :grin:

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Männlich 
BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 09:36 
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MacGyver hat geschrieben:
Die Richter haben richtig entschieden und nach der geltenden Gesetzeslage entschieden. Was bleibt ihnen anderes übrig? (Dass der Junge lebenslang als Sexualstraftäter gespeichert worden wäre, stimmt übrigens nicht.)

In meinen Augen haben einzig und allein die Eltern des Mädchens falsch gehandelt und indem sie den Jungen angezeigt haben. Das ist das Problem, nicht das Gesetz.

Die Gesetze haben in der Tat richtig gehandelt.

Aber die Eltern, die sowas anzeigen :facepalm:

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BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 09:38 
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MacGyver hat geschrieben:
Die Richter haben richtig entschieden und nach der geltenden Gesetzeslage entschieden. Was bleibt ihnen anderes übrig?


ThomasK hat geschrieben:
Die Richter haben richtig entschieden. Die Altersgrenze ist nun einmal 14.


Vielleicht haltet ihr beide an dieser Einschätzung nicht mehr fest, wenn ich dazu noch etwas anmerke:
Es hätte noch ganz primitiv die Möglichkeit gegeben, dass das Verfahren (sowohl vor Eröffnung der Hauptverhandlung als auch danach) eingestellt wird. In Betracht kämen dafür folgende Gründe:
- die Schuld des Täters ist als gering anzusehen und es fehlt am öffentlichen Interesse an der Verfolgung
- eine Strafe ist nicht mehr erforderlich, weil auch anderweitig eine erzieherische Wirkung eingetroffen ist (Ganz klassisch im Jugendstrafrecht: Gerade bei Ersttätern betrachtet man die Konfrontation mit Polizei und Gericht schon als erzieherisch wirkungsvolle Maßnahme)
- statt einem Strafverfahren hätte die Möglichkeit für die Staatsanwaltschaft bestanden, dem Jugendlichen gewisse Auflagen zu erteilen und dafür von der Strafverfolgung abzusehen.
Das ist übrigens noch nicht der volle Kanon des Jugendstrafrechts an Möglichkeiten, auf eine Strafverfolgung zu verzichten. :wink:

Ob von diesen Optionen Gebrauch gemacht wird, liegt im Ermessen des Gerichts (bzw. der Staatsanwaltschaft - je nach Zeitpunkt). Ich gebe aber zu bedenken, dass dieses Ermessen im Jugendstrafrecht extrem eng zu verstehen ist - weil im Jugendstrafrecht alles vorrangig am Erziehungsgedanken ausgerichtet ist und die Verhältnismäßigkeit mit Blick auf die Entwicklung eines Jugendlichen überragende Bedeutung hat.

Wer also sagt, dass die Richter richtig entschieden haben, der...
- hat bei dieser Einschätzung entweder einfach nur nicht im Blick gehabt, dass es für die Richter keine Verpflichtung zur Strafdurchsetzung gab und etliche andere Optionen zur Verfügung gestanden hätten;
- oder aber ist tatsächlich der Meinung, dass es zweckmäßig (mit Blick auf den Erziehungsgedanken) und verhältnismäßig (mit Blick auf die Entwicklung des Jugendlichen) ist, dass der 14-Jährige verurteilt wurde.

Das nur mal so am Runde. :wink:


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Männlich 
BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 10:38 
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Knallfarben hat geschrieben:
Übrigens versucht man jeden den man irgendwie zu fassen bekommt eine DNA Probe zu entnehmen
Ziel scheint es zu sein eine Datenbank mit der DNA aller zu erstellen.

Falsch, falsch, falsch!
Möglicherweise würde man das gerne machen, ist aber rechtlich nicht durchführbar und wird de facto nicht gemacht. Ich kann das mit Sicherheit sagen, da meine Mutter bei der Kripo ist und sie sich schon beklagt hat, dass diese Daten wieder gelöscht werden müssen.
Beispiel Massengentest: Ich meinte zu meiner Mutter, dass ich mich da nicht freiwillig melden würde und ohne richterliche Anordnung verweigern würde. Schließlich möchte ich nicht, dass mein biologischer Fingerabdruck in irgendwelchen Datenbanken gespeichert wird. Sie hat mir klipp und klar gesagt, dass dem (ihrer Meinung nach LEIDER) nicht so ist und die erhobenen DNA-Daten umgehend wieder gelöscht werden müssen.

Bei einer ED-Behandlung (Erkennungsdienstliche Behandlung) wird ohne gesonderte richterliche Anordnung auch keine DNA erhoben und demnach auch nicht gespeichert. Gespeichert wird bei verurteilten Straftätern, aber natürlich nicht bei Bagatellen.



Knallfarben hat geschrieben:
Einen Freund von mir haben sie auch abgespeichert.
Seine Ex-Freundin hatte Kinderpornos auf seinen PC gespeichert.
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Ihr Haus wurde durchsucht und sein PC wurde als Tatwerkzeug beschlagnahmt. :oO:

Er bekam dann wegen Besitzes von Kinderpornografie eine Anzeige,
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Zumindest in gewissen Teilen glaube ich die Story so nicht.

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Männlich 
BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 10:40 
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@Hustensaft
Habe ich auch dran gedacht, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren hätte einstellen können. Wer weiß wwas das für ein Staatsanwalt war... :roll:

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Männlich 
BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 14:58 
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Für sowas haben unsere Gerichte also Zeit... :shake: Ich hätte die Eltern ausgelacht, wenn sie mir mit sowas gekommen wären.

Demnächst kommt noch einer vor's Gericht, weil er einer Frau/einem Mädchen ein Getränk ausgegeben hat... :shake:


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Männlich 
BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 14:59 
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Hustensaft hat geschrieben:
Man muss sich das absurde Ausmaß wirklich vorstellen: Hätte der Junge nicht dagegen geklagt, dann hätte ein Knutschfleck, den er seiner Freundin verpasst hat, dafür gesorgt, dass er sein Leben lang als Sexualstraftäter registriert gewesen wäre.

Habe diesbezüglich eben noch mal bei meiner Mutter nachgefragt, diese ist bei der Kripo und hatte 13 Jahre lang mit Delikten dieser Art zu tun.

Grundsätzlich wird so ein Eintrag nur so lange gespeichert, wie die Akte besteht. Bei einem 14-jährigen sind das maximal 5 Jahre, sofern innerhalb dieser Zeit kein neuer Eintrag hinzukommt.

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Weiblich 
BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 15:53 
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Dem Gericht/Gesetz ist jetzt nichts vorzuwerfen, die Grenze find ich auch gut.
Aber die Eltern? Also bitte, ich bin echt froh, dass ich nicht mit solchen Eltern gestraft bin.

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Weiblich 
BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 16:42 
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MacGyver hat geschrieben:
Zumindest in gewissen Teilen glaube ich die Story so nicht.


Danke für dein Vertrauen :roll:

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BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 16:56 
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Knallfarben hat geschrieben:
MacGyver hat geschrieben:
Zumindest in gewissen Teilen glaube ich die Story so nicht.


Danke für dein Vertrauen :roll:

Er hat nicht gesagt, dass er dir die Geschichte nicht glaubt - sondern dass er die Geschichte zu gewissen Teilen (und ich muss zugeben, mir geht es da nicht ganz anders) nicht glaubt. Das ist ein wichtiger Unterschied - es bezieht sich nämlich nicht auf dich, sondern auf die Geschichte.
Ich denke mal, Du wirst ja nicht bei allen Verfahrensschritten, die dein Bekannter durchlebt hat, selbst dabei gewesen sein - sondern vieles auch einfach nur von deinem Bekannten erfahren haben?
Wenn ja (und alles andere würde mich stark wundern), dann ist es also möglich, Misstrauen an der Geschichte und deinem Bekannten gegenüber zu haben - ohne aber dir gleichzeitig zu misstrauen.
Nicht immer alles zu negativ sehen und auf dich beziehen. :wink:


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Weiblich 
BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 17:15 
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Ich persönlich finde es übertrieben und ich finde, dass das Handeln der Eltern nicht richtig war. Ganz und gar nicht. Man kann auch einfach normal mit der Tochter darüber sprechen und ihr erklären, dass sie es noch zu früh finden und es ihnen lieber wäre, wenn das Mädchen noch damit warten würde. Trotzdem können die Eltern es ihr nicht "verbieten". Im Prinzip zwar schon, aber welches Mädchen in diesem Alter hört schon auf ihre Eltern und macht haargenau das, was sie wollen oder vorschlagen? Ich denke, dass es die Minderheit sein wird.
Ausserdem fängt es doch oft in diesem Alter an, dass man sich für Liebe und Sexualität zu interessieren beginnt.

Das Gesetz hat richtig gehandelt. Zwar nicht in meinen Augen, aber im Gesetz eben schon.
Immerhin braucht es klare Regeln. Und selbst wenn das Mädchen in wenigen Tagen 14 Jahre alt geworden wäre, ist es zu diesem Zeitpunkt eben noch nicht 14 gwesen. Würde man solche Dinge "durchgehen" lassen, wären es keine Gesetze mehr und man würde überall etwas finden, dass einem dazu bringt, ein Auge zuzudrücken oder ein wenig Nachsehen zu haben.
Deswegen braucht es klar festgelegte Regeln, die man einhalten muss und auch klare Strafen, die dann bei Gesetzesbruch zum Zug kommen.

Wobei ich persönlich finde, dass man im Gesetz auch mit Altersunterschieden arbeiten sollte. Mir ist jedoch bewusst, dass dies eine menge Arbeit verlangen würde und es um einiges komplizierter werden würde.
Aber ich finde einfach, dass eine Beziehung zwischen einem 14 Jährigen und einem 13 jährigen Mädchen genau so erlaubt sein sollte, wie eine Beziehung zwischen einem 16 Jährigen und einem 15 jährigen Mädchen. Und eine Beziehung zwischen einem 50 Jährigen und einer 14 Jährigen ist anscheinend in etwa das gleiche wie die Beziehung zwischen einem 50 Jährigen und einer 45 Jährigen, was für mich überhaupt nicht verständlich ist.
Das wird für mich immer ein Rätsel bleiben.
Aber wie schon gesagt, irgendwo braucht es eben eine Grenze, aber ob es die richtige Grenze ist, vor allem was das Alter anbelangt, lässt sich darüber streiten.

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"It's better to burn out than to fade away."- Kurt Cobain.

"Leben, das ist das Allerseltenste in der Welt, die meisten Menschen existieren nur." -Oscar Wilde.


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Männlich 
BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 17:26 
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zestdonsaol hat geschrieben:
Aber ich finde einfach, dass eine Beziehung zwischen einem 14 Jährigen und einem 13 jährigen Mädchen genau so erlaubt sein sollte, wie eine Beziehung zwischen einem 16 Jährigen und einem 15 jährigen Mädchen. Und eine Beziehung zwischen einem 50 Jährigen und einer 14 Jährigen ist anscheinend in etwa das gleiche wie die Beziehung zwischen einem 50 Jährigen und einer 45 Jährigen, was für mich überhaupt nicht verständlich ist.
Das wird für mich immer ein Rätsel bleiben.

Interessanter Ansatz. Wie würdest du das in etwa denn regeln wollen ?

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Weiblich 
BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 17:36 
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crypted hat geschrieben:
zestdonsaol hat geschrieben:
Aber ich finde einfach, dass eine Beziehung zwischen einem 14 Jährigen und einem 13 jährigen Mädchen genau so erlaubt sein sollte, wie eine Beziehung zwischen einem 16 Jährigen und einem 15 jährigen Mädchen. Und eine Beziehung zwischen einem 50 Jährigen und einer 14 Jährigen ist anscheinend in etwa das gleiche wie die Beziehung zwischen einem 50 Jährigen und einer 45 Jährigen, was für mich überhaupt nicht verständlich ist.
Das wird für mich immer ein Rätsel bleiben.

Interessanter Ansatz. Wie würdest du das in etwa denn regeln wollen ?


Ich würde als erstes an den Altersunterschieden arbeiten. Klar, mir ist bewusst, dass dies dann ziemlich kompliziert werden würde, schon nur gesetzlich.
Dass, wenn man minderjährig ist, noch Altersunterschiede eine Rolle spielen und nicht, ob man 14 Jahre alt ist oder nicht.
Wie man dies umsetzen könnte, weiss ich aber auch nicht so genau, denn wie viele machen einfach das, was sie wollen? Wie viele junge Menschen haben schon unter 14 Jahren Sex oder begehen sexuelle Handlungen? Das sind mehr als man denkt. Und im meisten Fall ist doch immer einer der beiden Beteiligten über 14 und somit wäre es jedes Mal verboten.
Das Problem liegt grösstenteils bei denen, die gar nicht an der Sache beteiligt waren.

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Weiblich 
BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 17:46 
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Klar haben sie nach der Gesetzeslage korrekt gehandelt, menschlich finde ich nicht.
Ich halte das Gesetz in der Schweiz für cleverer, auch wenn mir der Unterschied von drei Jahren etwas knapp vorkommt, das könnte man auf fünf Jahre ausweiten.

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Weiblich 
BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 17:56 
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Ich frage mich welche Eltern auf die Idee kommen einen 14-jährigen anzuzeigen nur weil er der Tochter einen Knutschfleck verpasst hat? Alter!
Vor allem schaden sie ja nicht nur dem Jungen, ich denke auch ihre Beziehung zur Tochter wird darunter leiden, also ein kluger Schachzug sieht anders aus. Wenn Jugendliche Sex haben wollen, werden sie es auch tun, als Eltern kann man da nicht viel machen und ein verbot halte ich für den falschen weg, soll man dafür Sorgen, dass die Kinder aufgeklärt sind damit es keine schlimmen folgen mit sich trägt.

Aber, dass es vom Gesetz her Regeln geben muss ist klar und 14 halte ich prinzipiell auch für eine gute Grenze. Verstehe aber auch nicht wieso das Verfahren nicht eingestellt wurde, ich meien es war ja nicht mal Sex sondern nur ein Knutschfleck! :roll:

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Vi må vær` rappe som flodens bølger
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et slør af mystik som månens blege skær. ♥


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