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Aktive und passive Sterbehilfe
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Seite 5 von 11

Autor:  fred [ So 3. Nov 2013, 16:33 ]
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Zum BeitragTransalpin hat geschrieben:
Wenn sie nachweislich nicht therapierbar sind - sie müssen ja nicht gänzlich verschwinden, aber auf ein erträgliches Maß gedrückt werden können - und das Leben extrem einschränken, dann denke ich, sollte es auch da möglich sein, ja.

Meiner, nicht maßgebenden Meinung nach eine verdammt kluge, nüchterne Sicht. Gefällt.

Autor:  Flugufrelsarinn [ So 3. Nov 2013, 16:34 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum Beitragfred hat geschrieben:
Meiner, nicht maßgebenden Meinung nach eine verdammt kluge, nüchterne Sicht. Gefällt.


Die Frage ist: wer gibt dann dafür sein Einverständnis?

Ich würd aktive Sterbehilfe nur akzeptieren, wenn der Betroffene im vollsten Bewusstsein sein Einverständnis gibt, so ähnlich wie in ner Patientenverfügung halt... aber nem psychisch extrem Kranken kann man kein volles Bewusstsein zusprechen..

Autor:  fred [ So 3. Nov 2013, 16:37 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragSchneefräulein hat geschrieben:
Ich würd aktive Sterbehilfe nur akzeptieren, wenn der Betroffene im vollsten Bewusstsein sein Einverständnis gibt, so ähnlich wie in ner Patientenverfügung halt... aber nem psychisch extrem Kranken kann man kein volles Bewusstsein zusprechen..

Ich würde jedoch die Einverständnis auch jemandem absprechen können, der komplett mit Morphium vollgedröhnt ist oder durch Schmerzen so vernebelt ist, dass er keinen klaren Gedanken mehr fassen kann...

Ich fühle mich voll zurechnungsfähig, auch wenn andere das anders sehen... Wäre also doch durchaus legitim, wenn man mcih dann auch als zurechnungsfähig sieht, immerhin geschieht das nach meinem Willen und Wissen richtige...

Autor:  Flugufrelsarinn [ So 3. Nov 2013, 16:38 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum Beitragfred hat geschrieben:
Ich würde jedoch die Einverständnis auch jemandem absprechen können, der komplett mit Morphium vollgedröhnt ist oder durch Schmerzen so vernebelt ist, dass er keinen klaren Gedanken mehr fassen kann...

Ich fühle mich voll zurechnungsfähig, auch wenn andere das anders sehen... Wäre also doch durchaus legitim, wenn man mcih dann auch als zurechnungsfähig sieht, immerhin geschieht das nach meinem Willen und Wissen richtige...


Ne Patientenverfügung wird ja auch nicht erst einen Tag geschrieben, bevor die Maschinen abgestellt werden...

Autor:  fred [ So 3. Nov 2013, 16:42 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragSchneefräulein hat geschrieben:
Ne Patientenverfügung wird ja auch nicht erst einen Tag geschrieben, bevor die Maschinen abgestellt werden...

Patientenverfügung kann jeder schreiben, auch derjenige, der noch psychisch krank wird, aber diese Optionen sieht die Verfügung nicht vor...

Zumla eine Patientenverfügung nicht immer geachtet wird, was mir arg missfällt... Oder Menschen ändern plötzlich ihre Meinung und können das nciht mehr kundtun, dann wirds problematisch...
Es ist rechtlich sehr grau, da wo die Verfügung steht...

Autor:  Latias [ So 3. Nov 2013, 16:54 ]
Betreff des Beitrags: 

Unter bestimmten Umständen, welche auch schon genannt worden sind (wie z.B. eine tödliche Krankheit oder extreme Einschränkung des freien Lebens), könnte man meiner Meinung nach schon bestimmen, ob man sterben möchte.

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Autor:  perle [ So 3. Nov 2013, 18:22 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum Beitragfred hat geschrieben:
Was ist mit diversen psychischen Krankheiten?
Da ist zwar Schmerz selten ein Syptom, aber ein normales Leben kann auch da unmöglich werden...

In vielen Fällen sollten die Betroffenen da in der Lage zum Suizid sein.

Autor:  Jelena [ So 3. Nov 2013, 18:31 ]
Betreff des Beitrags: 

Ja. Natürlich nur unter strengsten Auflagen. Aber man sieht auf Palliativstationen genug Patienten, die nur noch vor sich hin vegetieren und sterben möchten. Für diese wäre das die einzig humane Lösung.

Autor:  Transalpin [ So 3. Nov 2013, 18:36 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum Beitragperle hat geschrieben:
In vielen Fällen sollten die Betroffenen da in der Lage zum Suizid sein.

Also lieber vor nen Zug springen als auf besserem Wege und ohne Einbeziehung fremder Menschen ableben? :huh:

Autor:  perle [ So 3. Nov 2013, 18:41 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragTransalpin hat geschrieben:
Also lieber vor nen Zug springen als auf besserem Wege und ohne Einbeziehung fremder Menschen ableben? :huh:


Vor einen Zug springen nicht unbedingt, werden schon wieder unbeteiligte hineingezogen, dazu gibt es ja schon ein Thema.
Beihilfe zur Selbsttötung finde ich nochmal was anderes als aktive Sterbehilfe, weil das meist vor einem anderen Hintergrund passiert.
(Beihilfe ist auch jetzt schon legal)

Autor:  Brexpiprazole [ Sa 15. Feb 2014, 17:45 ]
Betreff des Beitrags: 

http://www.fr-online.de/politik/belgien-sterbehilfe-parlament-erlaubt-sterbehilfe-fuer-kinder,1472596,26190920.html

Aktive Sterbehilfe für Kinder und Jugendliche ohne Altersgrenze nach unten in Belgien seit Donnerstag zulässig; bei unheilbaren Krankheiten und mit Zustimmung der Eltern. Erwartet wird ca. ein Dutzend solcher Fälle pro Jahr.

Autor:  Wolfsblvt [ Sa 15. Feb 2014, 17:58 ]
Betreff des Beitrags: 

Finde ich gut.

Autor:  Brexpiprazole [ Sa 15. Feb 2014, 18:24 ]
Betreff des Beitrags: 

Es gibt auch keinen logischen Grund, das zu verbieten. Die Gerechtfertigtkeit medizinischer Maßnahmen sollte von Mediziniern beurteilt werden, nicht von Politikern. Alles andere macht wenig Sinn.

Autor:  Brexpiprazole [ Fr 10. Okt 2014, 00:13 ]
Betreff des Beitrags: 

Brittany ist eine Frau wie jede andere: Sie ist jung, frisch verheiratet und glücklich. Sie und ihr Mann wollen eine Familie gründen. Doch als sie wegen starker Kopfschmerzen zum Arzt geht, ändern sich schlagartig alle Pläne, die Brittany Maynard hatte. Erst heißt es, sie hätte noch drei bis fünf Jahre zu leben, doch als der Tumor immer aggressiver wird, geben die Ärzte der jungen Frau nur noch sechs Monate.

Brittany ist schnell klar, dass sie ihre verbleibende Zeit so gut nutzen möchte, wie sie nur kann. Sie will ihre Familie um sich haben, noch einmal reisen – und am Ende selbst entscheiden, wann sie stirbt. Am 1. November 2014 soll es passieren. Das Datum wählte Brittany, damit sie am 30. Oktober noch den Geburtstag ihres Ehemannes erleben kann.

Sterbehilfe ist in den USA nicht nur umstritten, sondern in Brittanys Heimat, dem Bundesstaat Kalifornien, zudem nicht erlaubt. Um trotzdem selbstgewählt zu sterben, zieht die kranke Frau mit ihrer Familie nach Oregon um, wo Sterbehilfe gestattet ist.

Weiter: http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktuell/ ... 75987.html

Schon krass, was für nen Stress man sich vielerorts machen muss, um verrecken zu dürfen.

Autor:  Capnam [ Mi 15. Okt 2014, 14:36 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
Brittany ist eine Frau wie jede andere: Sie ist jung, frisch verheiratet und glücklich. Sie und ihr Mann wollen eine Familie gründen. Doch als sie wegen starker Kopfschmerzen zum Arzt geht, ändern sich schlagartig alle Pläne, die Brittany Maynard hatte. Erst heißt es, sie hätte noch drei bis fünf Jahre zu leben, doch als der Tumor immer aggressiver wird, geben die Ärzte der jungen Frau nur noch sechs Monate.

Brittany ist schnell klar, dass sie ihre verbleibende Zeit so gut nutzen möchte, wie sie nur kann. Sie will ihre Familie um sich haben, noch einmal reisen – und am Ende selbst entscheiden, wann sie stirbt. Am 1. November 2014 soll es passieren. Das Datum wählte Brittany, damit sie am 30. Oktober noch den Geburtstag ihres Ehemannes erleben kann.

Sterbehilfe ist in den USA nicht nur umstritten, sondern in Brittanys Heimat, dem Bundesstaat Kalifornien, zudem nicht erlaubt. Um trotzdem selbstgewählt zu sterben, zieht die kranke Frau mit ihrer Familie nach Oregon um, wo Sterbehilfe gestattet ist.

Weiter: http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktuell/ ... 75987.html

Schon krass, was für nen Stress man sich vielerorts machen muss, um verrecken zu dürfen.

Ich finde auch, dass Sterbehilfe bei klar erkennbarem Einverständnis durch den Patienten gestattet werden sollte. Ich mein, wer sich umbringen will, schafft das eh, warum dann nicht ärztlich betreut und für den Patienten angenehmer? Bei Sterbehilfe für einen Angehörigen ohne dessen Einverständnis ist da ja wieder etwas anderes.

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