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Weiblich 
BeitragVerfasst: Di 17. Feb 2015, 20:15 
Pinkie Pie
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Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Genauso wie ich dafür wäre, kurze Gefängnisstrafen nicht so wie es aktuell ist fast alle auf Bewährung auszusetzen. Jemand, der zum zehnten mal schwarz fährt, landet für 3 Wochen im Knast. Meint ihr nicht das würde ein wenig mehr bringen, als die 60 Euro, die er jedes mal zahlen muss?

Ist vermutlich teurer, andersrum verdienen die sogar noch was. Geld halt.

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I hold it true, whate'er befall;
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BeitragVerfasst: Di 17. Feb 2015, 20:17 
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Bei Verkehrssündern ist es doch viel intelligenter, die Strafen vom Vermögen abhängig zu machen. Es bringt keine Vorteile, die Gefängnisse mit Falschparkern zu füllen.

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BeitragVerfasst: So 1. Mär 2015, 14:37 
Hello Kitty
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Nur mal so - rechnerisch hat Höhnes den Staat (damit also eigentlich die Gemeinschaft, wenn das so wäre) angeblich um ca. 42. Mio. betrogen und eine Strafe von 3,5 Jahren erhalten. 3,5 Jahre entsprechen 110.449.241 Sekunden. Sagen wir die Fahrkarte koste 5 EUR - die entsprechende Strafe wäre dann 12,96 Sekunden Gefängnis oder? So rein nominal, rechnerisch betrachtet. :D

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Jeder hat ein Recht auf meine Meinung


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BeitragVerfasst: So 1. Mär 2015, 19:33 
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Beim Schwarzfahren wirst du halt auch jetzt bereits nicht um den Schadenswert bestraft, sondern um das gut zehnfache dessen.
Also volle zwei Minuten Knast, deiner Rechnung nach. Wieviel Seife kann man in der Zeit fallen lassen?

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BeitragVerfasst: Mo 31. Aug 2015, 10:19 
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Das ist halt irgendwie schwer zu sagen, denke auch nicht, dass man das verallgemeinern kann.
Serienmörder auf jeden Fall lebenslang und auf keinen Fall wieder raus. Ich bezweifle, dass so jemand irgendwie wieder Hemmungen haben kann, eine andere Person zu töten und solange damit andere Menschen gefährdet sind, soll er auf keinen Fall wieder raus.
Aber ich denke das ist allgemein bei vielen (extremeren) Straftaten wie Mord, Vergewaltigung, etc so, wenn man sowas einmal gemacht hat, verschwinden vermutlich die Hemmungen davor, es noch einmal zu tun. Und da geht es mir nicht einmal um die Strafe "Er hat so etwas schlimmes getan, sperrt ihn sein Leben lang weg!", sondern um den Schutz der anderen Menschen.

Beim Schwarzfahren ist die Regelung, denke ich, in Ordnung, habe allerdings vor kurzem gelesen, dass der Kontrolleur das Geld oft selbst einsackt, das sollte halt auf keinen Fall so sein.
Beleidigen tut jeder mal, muss meiner Meinung nach nicht bestraft werden, zumindest im Normalfall nicht.
keine Ahnung wie die Regelung bei Diebstahl ist, aber im Normalfall sollte da auch kein Gefängnis nötig sein, denke ich, eher eine (ans eigene Vermögen angepasste) Geldstrafe


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BeitragVerfasst: Mo 31. Aug 2015, 10:23 
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Ein 17-jähriger US-Amerikaner kommt 11 Jahre in den Knast, weil er online Geld für den IS gesammelt und andere Jugendliche rekrutiert hat: http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 94184.html
Wohl ist der Typ gefährlich, aber bei diesem Strafmaß ist echt null Verhätnismäßigkeit dabei.

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Männlich 
BeitragVerfasst: Mo 31. Aug 2015, 10:24 
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Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
Wohl ist der Typ gefährlich, aber bei diesem Strafmaß ist echt null Verhätnismäßigkeit dabei.

Das ist doch in den USA mit allem so was auch nur ansatzweise mit Terrorismus zu tun hat.

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“And buried deep beneath the waves
Betrayed by family
To his nation, with his last breath, cried
»Beware the Daughter of the Sea«”


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Weiblich 
BeitragVerfasst: Di 1. Sep 2015, 00:12 
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Das Strafmaß in den USA ist allgemein eher höher als bei uns und teilweise auch eher unlogisch. In den USA kannst du auch 14 mal lebenslänglich bekommen.

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Glaube nicht, es muss so sein, weil es so ist und immer so war. Unmöglichkeiten sind Ausflüchte steriler Gehirne. Schaffe Möglichkeiten. - Hedwig Dohm


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Männlich 
BeitragVerfasst: Di 1. Sep 2015, 00:22 
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http://www.vox.com/2015/2/20/8073563/ma ... es-angelos

Das amerikanische Rechtssystem ist komplett defekt.

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Weiblich 
BeitragVerfasst: Di 12. Jan 2016, 00:14 
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Problematisch ist, dass die meisten Sexualstraftaten verhältnismäßig milde bewertet werden. Die Mindesthaftstrafe in Ö für eine Vergewaltigung ist 2 (!) Jahre. Das ist ein Hohn für die Opfer und bei dem Ausmaß, in dem Sexualstraftäter rückfällig werden, eine Gefahr für die Gesellschaft.
Leider sind die Leute, die sich jetzt groß für eine Verschärfung des Gesetzes aussprechen, genau diejenigen, die, wenn es um Inländer geht, die ärgsten Entschuldigungen für solche Taten finden. Beispiel: H.C. war noch 2013 dagegen, dass Pograpschen ins Strafrecht aufgenommen wird.

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BeitragVerfasst: Di 12. Jan 2016, 00:19 
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Ne Mindesthaftstrafe von zwei Jahren ist hoch. Das sagt aus, dass keine (!) Strafe geringer sein kann und die absolut meisten höher sein werden. Es ist sinnvoll, wenn Richter ein Spektrum für Entscheidungen haben, selbst wenn sie es praktisch kaum nutzen.

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Weiblich 
BeitragVerfasst: Di 12. Jan 2016, 00:47 
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Mir ist bewusst, was der Begriff Mindeststrafe bedeutet und 2 Jahre ist definitiv kein hohes Strafmaß für Vergewaltigung. Auch kein hohes Mindeststrafmaß. Vergleich: Die Mindeststrafe auf Mord ist 10 Jahre.

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BeitragVerfasst: Di 12. Jan 2016, 00:54 
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Es ist sinnvoll, dass die Mindeststrafe für Mord merklich höher ist. Mord ist das zweitschlimmste, von einem Menschen begehbare Verbrechen; übertroffen nur von den eigenen Steigerungen, wie Völkermord. Andere Verbrechen sind ebenfalls grausam, aber sollten nicht mit Mord verglichen werden.
Und wie gesagt, die wenigsten Vergewaltigungen werden ja wohl mit der Mindeststrafe bedacht. Zwei Jahre für ne Vergewaltigung ist im Normalfall wenig, ja; aber es schadet auch niemandem, wenn auch Spielraum nach unten vorhanden ist; wenn der Täter extreme Reue zeigt, keine Wiederholungsgefahr besteht und das Opfer keine bleibenden Schäden davonträgt, zum Beispiel. Dann dürften ein paar Jahre evtl. ausreichen, evtl. mit folgender Bewährung. Das sind halt Ausnahmefälle.
Natürlich spricht auch nichts dagegen, das Mindestmaß anzuheben - es spricht aber auch nicht wirklich was dafür, zumindest solange normalerweise kein Gebrauch davon gemacht wird. "Mindestens" sagt in der deutschen Sprache ja eigentlich normalerweise schon "Sollte auf jeden Fall höher sein als".

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Weiblich 
BeitragVerfasst: Di 12. Jan 2016, 01:02 
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Die durchschnittliche Strafdauer beträgt 3,4 Jahre, abzüglich schwerer Fälle (für die aber auch ein höheres Strafmaß gilt). http://de.statista.com/infografik/2006/ ... in-jahren/ Finde leider keine aktuellen Daten, aber das dürfte sich nicht geändert haben. Wundert mich auch nicht. Für ein bei weitem höheres Ausmaß als die Mindeststrafe braucht es Wiederholungstäter (was sicher oft gegeben, aber schwer nachweisbar ist, da sehr wenige Vergewaltigungen angezeigt werden) oder besondere Schwere.

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BeitragVerfasst: Di 12. Jan 2016, 01:10 
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Also fast doppelt so hoch wie die Mindeststrafe. Läge diese bei drei Jahren, wäre es vermutlich ähnlich. Läge sie bei vier Jahren, wäre der Schnitt natürlich höher, aber dann könnte man "minder" (Hier in Anführungszeichen; Vergewaltigungen sind niemals minder schwer, aber man weiß was ich meine) schwere Fälle nicht berücksichtigen.
Ich verschiebe das jetzt in den Strafmaß-Thread.

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