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BeitragVerfasst: So 5. Okt 2014, 13:54 
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Falsch; § 177 StGB spricht an keiner Stelle von Gegenwehr des Opfers. Unter Anwendung von physischer und/oder psychischer Gewalt gegen den Willen des Opfers; strafbar ist es bereits, jemanden zum Erdulden zu zwingen, zu nötigen, oder eine Lage auszunutzen in der keine Gegenwehr möglich ist (z.B. Schlaf). Ebenfalls strafbar ist es, Gegenwehr durch egal welche Einflüsse überhaupt irgendwie zu verhindern.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html
Ein einfaches Nein, über das sich hinweggesetzt wird, reicht daher zu 100% aus um den Strafbestand der Vergewaltigung zu erfüllen, und ein Gericht, welches das nicht berücksichtigt, hat eine grandiose Fehlentscheidung getroffen; abgesehen davon, dass nichtmal ein Nein notwendig ist. Ich vermute aber, dass der Fall eh nicht ganz so lief wie du ihn schilderst; der Freispruch wird evtl. auch schlicht was damit zu tun gehabt haben, dass der Täter sehr kooperativ war - trotzdem ne Fehlentscheidung, aber man sollte es sicht nicht zu einfach machen.

Das hier hat aber exakt nichts mit dem Thema des Threads zu tun und ist, wie stets, auch wenig zielführend. Meine Grundaussage war, dass es begrüßenswert ist, wenn das kalifornische Recht in der Hinsicht geändert wird; auch wenn es natürlich komisch anmutet, ein explizites Ja zu verlangen - eigentlich funktionierts mit nem vernünftigen Gesetzestext ja auch so, alles zu Vergewaltigung zu zählen, was auch eine ist; siehe das Deutsche Recht. Aber es ist natürlich ne Verbesserung zum Ausgangszustand.
Nur habe ich aufgrund diverser bereits aufgeführter Gründe die starke Vermutung, dass diese Änderung sich in der Praxis an kaum einer Stelle auswirken wird; lasse mich da aber gerne in ein paar Monaten mit neuen Statistiken überzeugen.
Das wars auch schon, und warum oder was man da jetzt großartig fitzeln muss, entzieht sich mir.

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BeitragVerfasst: So 5. Okt 2014, 15:08 
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In Deutschland wird "Gewalt" offenbar so ausgelegt, dass sich das Opfer wehren muss. Was auch am uneindeutigen Gesetzestext liegt.

http://www.rbb-online.de/kontraste/arch ... recht.html
http://www.rhein-zeitung.de/region/loka ... 95600.html
http://www.taz.de/!140083/
http://www.ardmediathek.de/tv/Kontraste ... tId=431796
https://www.freitag.de/autoren/ulrike-b ... icht-nicht
https://www.frauen-gegen-gewalt.de/nach ... recht.html
http://www.frauenrechte.de/online/index ... chen-hilfe
http://www.tagesschau.de/inland/gewaltg ... en102.html
http://www.shortnews.de/id/1089036/stra ... eutschland
http://www.sueddeutsche.de/panorama/ver ... -1.2088511

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Glaube nicht, es muss so sein, weil es so ist und immer so war. Unmöglichkeiten sind Ausflüchte steriler Gehirne. Schaffe Möglichkeiten. - Hedwig Dohm


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BeitragVerfasst: So 5. Okt 2014, 15:14 
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Minibildchen

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Ich halte den Gesetzestext für absolut eindeutig. Muss ich mir die, vermutlich jeweils unsachlich aufgebauschten skandalheischenden Einzelfälle die deine Aussage jetzt unterstreichen sollen, alle durchlesen; d.h., haben sie was mit dem Thema zu tun?
Wie gesagt; § 177 StGB spricht ne eindeutige Sprache; wenn ein Gericht das missachtet, ist das n ganz anderes Problem; dann sind unsere Richterämter schlicht besetzt mit inkompetenten Bonzen - liegt gar nicht mal so fern. Nach wie vor finde ich es aber immer gefährlich, sich auf die Darstellungen in Skandalblättern (trifft auf alle deine Links zu) zu verlassen, wenns um die Schilderung von Rechtssprechung geht; da wird auch gerne mal verschwiegen, warum der Richter sich wirklich für mildernde Umstände entschieden hat. "Dreckiger Vergewaltiger freigesprochen" klingt halt in der Titelzeile schlussendlich besser als "Vergewaltiger zu 100% kooperativ und daher zu Bewährungsstrafe unter Aufsicht verurteilt" - für einige Leute auch n Aufreger, aber viel zu sachlich für ne Zeitung wie die Taz.
Und jetzt, äh, Kalifornien und so? Ich meine, nicht dass man über das deutsche Gerichtssystem oder Gerichtssysteme allgemein nicht nen eigenen Thread aufmachen könnte um da weiterzudiskutieren; ich freue mich wenn du das tust.

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Weiblich 
BeitragVerfasst: So 5. Okt 2014, 18:42 
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Zumindest anklicken und die ersten 3 Sätze lesen könnte drin sein.

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BeitragVerfasst: Mi 8. Okt 2014, 00:05 
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Schwierig an der aktuellen Gesetzeslage finde ich eigentlich, dass der Schlaf z.B. keine Vergewaltigung darstellt, zumindest dann nicht, wenn der Täter sobald das Opfer aufwacht von selbigem ablässt - in diesem Fall ist ja keine Gewalt vorhanden und ein deutliches "Nein" gab es erst einmal auch nicht (bis eben die Person aufgewacht ist).
Soweit hatte ich das zumindest mal von einem Juristen gelesen.

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BeitragVerfasst: Mi 8. Okt 2014, 00:09 
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Wenn ich wo einbreche und da die Bewohner im Schlaf ficke, ist das schon ne Vergewaltigung. In ner Ehe oder so wird man da mehr Probleme haben, das durchzubringen; da könnte man wohl tatsächlich was drehen.
Wobei das irgendwie so Sachen sind, die man zuvor abklären könnte; oder seinen Partner halt gut genug kennen, um vorher zu wissen, ob der mich jetzt anzeigen würde, wenn ich ihn mit Oralsex wecke.

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Männlich 
BeitragVerfasst: Mi 2. Sep 2015, 17:32 
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Zustimmung ist wichtig.
Aber ich bin immer noch nicht der Meinung, dass die Zustimmung für eine Sache, die man regelmäßig tut, jedes mal aktiv mit diversen Worten angekündigt werden muss.
In einer normalen Beziehung sollte doch ein "Nein" reichen, wenn man dann mal nicht will.

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BeitragVerfasst: Mi 2. Sep 2015, 18:16 
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Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Zustimmung ist wichtig.
Aber ich bin immer noch nicht der Meinung, dass die Zustimmung für eine Sache, die man regelmäßig tut, jedes mal aktiv mit diversen Worten angekündigt werden muss.
In einer normalen Beziehung sollte doch ein "Nein" reichen, wenn man dann mal nicht will.

Sehr praktisch wären da speziell vorgefertigte Formulare, bei denen man nur noch das Datum eintragen, die Praktik ankreuzen und unterschreiben muss. Ich überlege, für den kalifornischen Markt entsprechende Abrissblöcke mit Durchschlag, so im Stil von Quittungsblöcken. Was für eine herausragende Geschäftsidee! Nur vor der Gender-Debatte, welche(r) der beiden Geschlechtsverkehrenden das Original und welche(r) den Durchschlag bekommt, fürchte ich mich jetzt schon.

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Männlich 
BeitragVerfasst: Mi 2. Sep 2015, 18:40 
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Müssen eigentlich beide explizit klare Zustimmung geben?
Oder geht es hier vor allem um die Frau?

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BeitragVerfasst: Mi 2. Sep 2015, 18:49 
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Extrem interessantes Interview mit einem, der nach dieser Definition einen sexuellen Übergriff begangen hat; er verbrachte einen netten Abend mit einer Freundin, beide waren betrunken, es kam zum Verkehr, und am Ende stellte sich heraus, dass sie das absolut nicht wollte, jedoch zu betrunken/erstarrt war, um etwas zu sagen, und er zu betrunken/selbstgerecht war, um ebendies zu bemerken.
Er erklärt, wie es dazu kommen konnte, und äußert sich zeitgleich äußerst kritisch über Personen, die versuchen, seine Tat zu rechtfertigen oder zu relativieren.
http://www.cracked.com/personal-experie ... sault.html

Sehr gut auch der weiter unten verfügbare Kommentar einer Frau, die ähnliches erlebt hat, von der Opferseite aus:

This was an insightful and important article, and especially meaningful for me. My first year of college, I was a "Vicky." I was 17 and had never even kissed a boy, let alone had a boyfriend. When I was asked on a double date by a cute guy, I was so excited. There was no drinking and we were both attending a Christian college, but the basic details of the night were the same. From flirting to talking about crushes to watching a movie together on the couch, which is when the touching began. I froze too, just like Vicky, and waited for it to be over. When it finally ended, he gave me the warmest and sweetest hug and thanked me for a wonderful evening, and asked when we could see each other again. I went to my dorm and cried in the shower, traumatized about how my first date went so wrong. I didn't file a complaint but I did tell a friend, and now that I look back I can see that my date acted exactly the same way that "Tim" did-- avoiding me, leaving the common spaces immediately after I arrived, etc.

I wish I'd been able to meet up afterward with my "Tim" and a counselor/mediator, someone who could have helped us both understand what happened and why. If we had, maybe we could have realized that the experience was tragic for both of us, that it wasn't meant to be traumatic or dehumanizing or a violation by my date, and that for both of us, our actions/reactions had value... We could have learned that our misunderstandings about how to behave and communicate proactively were based in a long cultural history that taught us "girls shouldn't ask for it or even say anything about it even if they want it," and "boys should always go for it even if they don't want to," etc.

Reading Tim's side of the story has really helped me reframe that personal experience and I thank you for that. My only regret now is that in my own experience, our inability to process it in a healthy and compassionate way and get through to a place of understanding cost us both far too much, for far too long. I wish I could find my own "Tim" again and tell him that myself.

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Zuletzt geändert von Brexpiprazole am Mi 2. Sep 2015, 18:56, insgesamt 2-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Mi 2. Sep 2015, 18:52 
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Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Müssen eigentlich beide explizit klare Zustimmung geben?
Oder geht es hier vor allem um die Frau?


Geht um beide.
Zum BeitragMacGyver hat geschrieben:
Stattdessen bedürfe es laut Gesetzestext einer "zustimmenden, bewussten und freiwilligen Übereinkunft" beider Sexualpartner. Studenten, die betrunken oder bewusstlos sind, schlafen oder unter Drogen stehen, können diese Zustimmung nicht geben. Dagegen gelte ein Nicken ebenso als Einwilligung wie ein Näherrücken an den Partner.

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BeitragVerfasst: Do 7. Jul 2016, 16:16 
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Der Deutsche Bundestag hat eine Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen, nach der ein „Nein“ des Opfers bereits als Unwillensäußerung bei sexuellen Handlungen gewertet wird.

Ich bin von diesen Meldungen irritiert es fuck. Erstens war "Nein" auch rechtlich schon immer ne Unwillensäußerung, und zweitens bringt das wenig, wenn man nicht nachweisen kann, dass man "Nein" gesagt hatte.

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Männlich 
BeitragVerfasst: Do 7. Jul 2016, 16:31 
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Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
Der Deutsche Bundestag hat eine Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen, nach der ein „Nein“ des Opfers bereits als Unwillensäußerung bei sexuellen Handlungen gewertet wird.

Ich bin von diesen Meldungen irritiert es fuck. Erstens war "Nein" auch rechtlich schon immer ne Unwillensäußerung, und zweitens bringt das wenig, wenn man nicht nachweisen kann, dass man "Nein" gesagt hatte.

Deshalb sollte man auch am besten in Gruppen vergewaltigen. So hat man immer auch ein paar Zeugen. :cool:

Mir wird das mittlerweile alles zu bürokratisch. Da wichse ich lieber auf Nummer sicher. :D

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Männlich 
BeitragVerfasst: Do 7. Jul 2016, 22:00 
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Ich dachte das ist doch der Punkt, den viele Menschenrechtler kritisieren - dass bisher ein Nein eben NICHT gereicht hat.

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BeitragVerfasst: Do 7. Jul 2016, 22:02 
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Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Ich dachte das ist doch der Punkt, den viele Menschenrechtler kritisieren - dass bisher ein Nein eben NICHT gereicht hat.
Ein Nein reicht oft leider nicht, um ne Vergewaltigung zu verhindern, ja. Das ändert sich dadurch aber nicht wirklich.

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