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Männlich 
BeitragVerfasst: Di 30. Sep 2014, 15:03 
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Zum BeitragLexy123 hat geschrieben:
Wird der potenzielle Nachwuchs nicht jetzt durch die Tatsache gemindert, dass Menschen unter Drogen und Alkohol keinen Sex mehr haben dürfen?

Das glaube ich nicht. Das Gesetz betrifft ja "nur" Studenten und zwar nur die, die an staatlich finanzierten Universitäten studieren. :laugh:

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"Erst wenn du bei Dir selbst entschieden hast, was Du wert bist und was nicht, bist du davon frei, vom Urteil anderer zu leiden."
Johann Wolfgang von Goethe


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Männlich 
BeitragVerfasst: Di 30. Sep 2014, 16:04 
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Zum BeitragCapnam hat geschrieben:
USA - das Land, wo du 600.000 Dollar zugesprochen bekommst, weil der Kaffee bei McDonalds zu heiß war.

Traurig dass man in Deutschland als dumm gilt, wenn der Kaffee zu heiß gebrüht wurde und gucken kann wo man bleibt, während reiche Konzerne sich die Hände reiben. Es wäre doch einfach gewesen einfach einen schwarz/gelben Aufkleber auf den Kaffee zu kleben.

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Kein Gott, kein Staat, kein Vaterland,
keine Gesetze und auch kein Flaschenpfand!
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BeitragVerfasst: Di 30. Sep 2014, 16:09 
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Wolfsblut, was ich mich frage ist wer dann im Endeffekt bestraft wird, wenn beide sagen, dass sie betrunken gewesen sind und das nicht wollten .. ist doch mal interessant. Also für mich ist das irgendwie ein zweischneidiges Schwert, einerseits: Schutz ist gut und wichtig- andererseits nimmt man den Studenten damit zum Teil ja auch die Selbstverantwortung beim Umgang mit (legalen) Rauschmitteln.

Wobei ja noch die Sache der Beweisbarkeit hinzukommt. Ich meine, wer will denn im Zweifel beweisen, dass das gegenüber eben nicht doch "yes" gesagt hat? Same dilemma as before.

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Männlich 
BeitragVerfasst: Di 30. Sep 2014, 16:12 
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Zum BeitragMacGyver hat geschrieben:
Traurig dass man in Deutschland als dumm gilt, wenn der Kaffee zu heiß gebrüht wurde und gucken kann wo man bleibt, während reiche Konzerne sich die Hände reiben. Es wäre doch einfach gewesen einfach einen schwarz/gelben Aufkleber auf den Kaffee zu kleben.

Da checke ich jetzt den Zusammenhang nicht. Denkst du, McDonalds juckt die 600.000 Dollar? Im Gegenteil, das war heftigste Promo. Oder versteh ich dich nicht?


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Männlich 
BeitragVerfasst: Di 30. Sep 2014, 19:27 
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Zum BeitragLexy123 hat geschrieben:
Wolfsblut, was ich mich frage ist wer dann im Endeffekt bestraft wird, wenn beide sagen, dass sie betrunken gewesen sind und das nicht wollten .. ist doch mal interessant. Also für mich ist das irgendwie ein zweischneidiges Schwert, einerseits: Schutz ist gut und wichtig- andererseits nimmt man den Studenten damit zum Teil ja auch die Selbstverantwortung beim Umgang mit (legalen) Rauschmitteln.

Wobei ja noch die Sache der Beweisbarkeit hinzukommt. Ich meine, wer will denn im Zweifel beweisen, dass das gegenüber eben nicht doch "yes" gesagt hat? Same dilemma as before.

Laut dem Gesetz ist ein betrunkenes "Ja" nicht zu akzeptieren, das zählt automatisch als Nein.

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“And buried deep beneath the waves
Betrayed by family
To his nation, with his last breath, cried
»Beware the Daughter of the Sea«”


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BeitragVerfasst: Di 30. Sep 2014, 20:31 
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BeitragVerfasst: Di 30. Sep 2014, 20:33 
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Zum BeitragMohnstrudel hat geschrieben:
Gute Sache.
Haben dir alle Personen, mit denen du Sex hattest, zuvor explizit und im nüchternen Zustand "Ja" gesagt, oder hast du nach kalifornischem Recht auch schonmal wen vergewaltigt? Nur interessehalber.
Ich selbst kann mich noch nicht so ganz entscheiden wie ich das finde, weil Pros und Cons sich irgendwie auswiegeln.

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BeitragVerfasst: Mi 1. Okt 2014, 14:38 
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Wenn beide betrunken sind müsste man ja auch beide Personen bestrafen oder? Und was ist wegen der Beweisbarkeit. Ich meine, das Problem gibt es ja jetzt auch schon. Wobei ich nicht weiß, ob das Opfer in Kalifornien zuvor massive (sichtbare) Gewalteinwirkungen nötig hatte um zu sagen, dass das eine Vergewaltigung war.

Hier in De haben wir ja die Regelung, dass es einer gewissen Gewalt bedarf und es sich dann erst um Vergewaltigung handelt. Schlecht ist diese Definition zum Beispiel bei Schlafenden.

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BeitragVerfasst: Mi 1. Okt 2014, 18:57 
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Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
Haben dir alle Personen, mit denen du Sex hattest, zuvor explizit und im nüchternen Zustand "Ja" gesagt, oder hast du nach kalifornischem Recht auch schonmal wen vergewaltigt? Nur interessehalber.
Ich selbst kann mich noch nicht so ganz entscheiden wie ich das finde, weil Pros und Cons sich irgendwie auswiegeln.


Betrunkene habe ich nur gevögelt, als ich selbst betrunken war. Alle anderen haben Ja gesagt/genickt oder waren selbst aktiv.
Ich denke mal, euch ist die praktische Umsetzung des Gesetzes nicht ganz klar. Wenn beide den Sex wollten, obwohl betrunken, wird es keine Anzeige geben. Eine Anzeige wird es dann geben, wenn einer so betrunken war, dass er sich entweder nicht mehr wehren konnte oder keine klaren Entscheidungen mehr für sich treffen konnte. Ich finde den Zusatz mit Betrunkenen persönlich auch recht übertrieben, aber aus zwei Gründen gut:
1. Sind somit Vergewaltigungen im Sinne von "Ich fülle sie/ihn ab, damit ich sie vögeln kann", die bei uns noch teilweise als Kavaliersdelikt gesehen werden, strafbar.
2. Gibt es dann vor Gericht keine Ausreden mehr wie "Sie/Er wollte doch auch, sie war nur betrunken und weiß es nicht mehr."

Vor allem aber schützt das Gesetz massiv die Opfer und weist die Schuld ganz klar den Tätern zu, was gerade in konservativen Gebieten der USA bisher ein riesiges Problem war. Gerade Hochschulen haben eher dafür gearbeitet, die Sache zu vertuschen, um ihren Ruf nicht zu riskieren, als eine gerechte Aufklärung voranzutreiben.

Was mich interessieren würde und aus dem Artikel leider nicht hervor geht, ist, ab wann eine Person als "betrunken" in dem Sinne gilt.

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BeitragVerfasst: Mi 1. Okt 2014, 19:04 
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Ich glaube, es geht den meister hier eher 1. um die erhöhten Missbrauchsmöglichkeiten; was hindert mich dran zu sagen, dass ich vergewaltigt wurde und nicht Ja gesagt habe, oder irgendwen mit der Androhung, selbiges zu tun, zu erpressen? Viele werden jetzt vermutlich freiwillig auf jede Forum von Sex einfach verzichten. Und 2. um die praktische Umsetzung des Gesetzes, die daran hapert, dass du keine Kameras in jedem Schlafzimmer hast, was also dafür sorgt, dass altmodisch Aussage gegen Aussage steht.
Geändert wurden hier vorerst mal die Definitionen von Vergewaltigung; das ist in der Hinsicht wie es geschah durchaus begrüßenswert. Ob daraus jetzt aber positive Effekte entstehen werden muss sich erst zeigen.

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BeitragVerfasst: Mi 1. Okt 2014, 21:03 
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Der Grundsatz lautet noch immer im Zweifel für den Angeklagten.

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BeitragVerfasst: Mi 1. Okt 2014, 21:07 
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Abgesehen davon, dass das darauf ankommt, was der Richter als "Zweifel" bewertet, sorgt das halt noch immer dafür, dass der Terz exakt dann anfängt, wenn beide Beteiligten unterschiedliche Aussagen darüber leisten, ob Ja gesagt wurde oder nicht.
Wie gesagt, die bloße Ausweitung des Vergewaltigungsbegriffs auf weitere Fälle, die bisher nicht so gewertet worden wären, ist durchaus positiv, aber viel Effekt entfalten wird das nicht.

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BeitragVerfasst: Sa 4. Okt 2014, 17:39 
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Naja. In D wurde schon ein Täter freigesprochen, weil sich das Opfer nicht genug körperlich gewehrt hatte, obwohl der Täter vor Gericht zugegeben hatte, dass sie Nein gesagt hat.

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BeitragVerfasst: Sa 4. Okt 2014, 17:44 
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Skandalöse Einzelfälle sind irgendwie Murks; von denen willst du selbst ja auch selten was wissen. Klingt ja auch eher nach ner gerichtlichen Fehlentscheidung, obwohl die Gesetzeslage klar ist.

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BeitragVerfasst: So 5. Okt 2014, 11:48 
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Falsch, das Gericht hat korrekt entschieden. Die deutsche Gesetzeslage gibt vor, dass körperliche Gegenwehr vorhanden sein muss, sofern das Opfer nicht unter Drogeneinfluss (k.o. Tropfen,...) gesetzt oder bedroht wurde. Könnte man auch argumentieren "Aber woher weiß man denn, dass sie "Nein" gesagt hat?". In diesem Fall hat es aber der Täter zugegeben.

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