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BeitragVerfasst: Mo 23. Feb 2015, 01:03 
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http://de.wikipedia.org/wiki/Postmortal ... keitsrecht

Wenn ein Mensch stirbt, kriegt er nichts mehr mit. Das ändert jedoch nichts daran, dass nicht sämtliche seiner Rechte mit dem Tod erlöschen. Zum Beispiel ist es untersagt Leichen zu fleddern, also Tote zu bestehlen, oder sonstwie ihre Totenruhe zu stören. Verboten ist es außerdem, das Andenken des Verstorbenen zu verunglimpfen - das, zusammen mit dem Paragraphen zu Volksverhetzung, begründet auch das Verbot der Holocaustleugnung. Wirksam ist das halt alles nur, wenn es einen Ankläger gibt.

Wie dem auch sei, hier kann man auch theoretisch diskutieren. Wieviel Respekt sollte man einer toten Person oder toten Personengruppen entgegenbringen? Welche Rechte sollte man mit dem Tod behalten, welche nicht? Welche Behandlung wäre euch nach eurem Tod wichtig? Ist es pietätlos, einem verstorbenen Hurensohn keinen Respekt zu zollen; sollte man sich da eine Weile mit Kommentaren zurückhalten?

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BeitragVerfasst: Mo 23. Feb 2015, 17:26 
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Also ich möchte nach meinem Tod ja nicht mehr angegafft werden. Oder dass man mein persönliches Hab und Gut durchwühlt. Werd das im Testament auch noch ausdrücklich erwähnen, aber scheren wird sich da sowieso keiner drum.

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BeitragVerfasst: Mo 23. Feb 2015, 17:29 
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Und einem Husohn mehr Respekt zu zollen, nur weil er tot ist, finde ich heuchlerisch.

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BeitragVerfasst: Mo 23. Feb 2015, 19:45 
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Zum BeitragSeptember hat geschrieben:
Also ich möchte nach meinem Tod ja nicht mehr angegafft werden. Oder dass man mein persönliches Hab und Gut durchwühlt. Werd das im Testament auch noch ausdrücklich erwähnen, aber scheren wird sich da sowieso keiner drum.
Ein notariell beglaubigtes Testament wird normalerweise beachtet. Der Staat greift halt mit gierigen Händen durch jede Lücke die er sieht.
Nen Thread zum Testament haben wir bereits, aber als anderer Themenbereich passt das hier durchaus auch rein. Im Sinne von, wieviel letzter Wille ist angebracht und gestattbar.

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BeitragVerfasst: Mi 25. Feb 2015, 00:41 
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Eine Leiche ist tot. Kein Mensch mehr. Ich wüsste nicht, dass Gegenstände irgendwelche eigenen Rechte haben.
Allgemeine Rechte gibts natürlich trotzdem, einiges sollte verboten sein.

Ich meine was ist mit Nekrophilie? Fändet ihr es schlimm wenn das legal wäre?

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BeitragVerfasst: Mi 25. Feb 2015, 17:08 
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Gerade wenns um Personen geht, die dich nicht persönlich kannten, wirds dann halt auch auf nen Erinnerungs-Unterschied hinauslaufen zwischen "Ah, das war der Typ der das eine Buch geschrieben hat" und "Ah, das war der Typ der von Pennern ausgegraben und in die Nase gefickt wurde".
Dir schadet und hilft beides gleich viel, wenn du tot bist. Bei diesen Regelungen gehts vermutlich eher um die Lebenden.

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Männlich 
BeitragVerfasst: So 15. Mär 2015, 05:42 
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Für die Beerdigung finde ich es halt schon noch wichtig. Für die Hinterbliebenen, ja.
Sonst ich es nicht relevant. Für den Toten sowieso nicht.

Was interessiert es, was mit der Leiche passiert? wenn sie zu brennbarem Treibstoff verarbeitet wird, ist das doch sogar noch positiv. Mich würde das nicht stören.
Mir ist halt nur wichtig, dass meine Verbliebenen Abschied nehmen können. Fertig.

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BeitragVerfasst: So 15. Mär 2015, 06:31 
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Man sollte Rücksicht auf die Hinterbliebenen nehmen - dem Verschiedenen ist es persönlich wohl reichlich egal.
Also finde ich Gesetze gegen Nekrophilie und Co. richtig.

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Männlich 
BeitragVerfasst: So 15. Mär 2015, 06:50 
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Zum BeitragLexy123 hat geschrieben:
Man sollte Rücksicht auf die Hinterbliebenen nehmen - dem Verschiedenen ist es persönlich wohl reichlich egal.

Wenn es den Verschiedenen egal ist, warum sollte man dann Rücksicht nehmen?

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BeitragVerfasst: So 15. Mär 2015, 06:53 
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Den verschiedenen ist es (zumindest meiner Definition vom Tode her nach) egal, weil sie schlichtweg keine Empfindung mehr dafür haben können. Die Hinterbliebenen könnte es aber dennoch (ver)stören, wenn jemand ihre Großmutter aus Gründen der sexuellen Befriedigung ausbuddelt. Deswegen die Rücksicht - weil da Menschen jemanden verloren haben.

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BeitragVerfasst: So 15. Mär 2015, 07:32 
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Und welche Rechte sollte es dann offiziell geben?

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BeitragVerfasst: Mi 18. Mär 2015, 23:05 
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Zum BeitragLexy123 hat geschrieben:
Die Hinterbliebenen könnte es aber dennoch (ver)stören, wenn jemand ihre Großmutter aus Gründen der sexuellen Befriedigung ausbuddelt.
Technisch gesehen ist es ja nicht die Großmutter, sondern ne besitzlose Leiche.

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BeitragVerfasst: Mi 18. Mär 2015, 23:27 
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So technisch sehen die Verbliebenen das aber nicht, die Existenz ist ja immernoch vorhanden, dass Ego/Bewusstsein nicht. Ich denke das Nekrophilie nicht ausgeübt werden sollte, es ist eine Neigung und ich hab dafür Respekt bzw. verurteile Menschen nicht die solch Neigungen haben, aber das heißt nicht das solche Neigungen wie z. Bsp. auch Pädophilie erlaubt sein sollten, die Neigung an sich natürlich schon (kann man ja eh nicht verhindern) aber nicht die Ausführung solcher.

Es ist immer schwierig, solche Neigungen werden auf's schärfste von der Gesellschaft verurteilt obwohl die Personen nichts dafür können und solang nichtmal Akzeptanz für jene erbracht wird sehe ich die Durchsetzung eines Gesetzes was solche Dinge erlaubt als so unrealistisch an, das es nicht wirklich nötig ist das zu diskutieren. Viel eher sollte man über Neigungen aufklären sodass vorallem Pädophile nichtmehr so stark leiden müssen.


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BeitragVerfasst: Do 19. Mär 2015, 01:47 
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Nekrosex fügt halt tatsächlich niemandem Schaden zu. Irgendwie finde ich es auch +komisch, das Andenken einer Person mit leblosem Wurmfraß zu verknüpfen.

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BeitragVerfasst: Do 19. Mär 2015, 15:13 
Rosa Lachs
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Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
Nekrosex fügt halt tatsächlich niemandem Schaden zu. Irgendwie finde ich es auch +komisch, das Andenken einer Person mit leblosem Wurmfraß zu verknüpfen.


Eigentlich ist das völliger Irrsinn, geb ich dir vollkommen Recht.


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