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BeitragVerfasst: Sa 4. Okt 2014, 18:37 
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Zum BeitragMacGyver hat geschrieben:
Ebenso haben solche Lehrer ihren Beruf verfehlt.
Findest du, dass z.B. ein 39jähriger Lehrer mit 18jährigen Schülern noch immer so starke "Aufsichtspflicht" hat, dass eine, ohnehin schon selten vorkommende, einvernehmliche Romanze seine Kompetenz ankratzt?
Die Frage ist dann halt, wie gut man Unterricht vom Privatleben trennen kann.

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BeitragVerfasst: Sa 4. Okt 2014, 19:26 
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Warum besteht überhaupt die Notwendigkeit, Job so sehr von Privatleben zu trennen?
Ich fand die Grillpartys mit meiner Chemie-LK-Lehrerin verdammt cool.

Wichtig ist doch nur, dass man seine Kompetenz wahren kann und nicht das Ansehen der Schüler verliert. Das hat aber ganz andere Ansätze als die Trennung dieser beiden Leben.

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Weiblich 
BeitragVerfasst: So 5. Okt 2014, 19:21 
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Lächerlich. Der Schüler ist 16 und kann klar denken. Er gibt an damit; ergo: er fands leiwand. Gehört also meiner Meinung nach niemand bestraft. Wäre der Schüler unter 15 sähe das für mich schon anders aus.
Ich denke, dass viele Erwachsene vergessen, dass man als Jugendlicher trotzdem ein Gehirn zum Denken besitzt, obwohls oft nicht so wirkt.


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BeitragVerfasst: So 5. Okt 2014, 19:24 
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Zum Beitraglifesucker hat geschrieben:
Lächerlich. Der Schüler ist 16 und kann klar denken. Er gibt an damit; ergo: er fands leiwand. Gehört also meiner Meinung nach niemand bestraft. Wäre der Schüler unter 15 sähe das für mich schon anders aus.
Ich denke, dass viele Erwachsene vergessen, dass man als Jugendlicher trotzdem ein Gehirn zum Denken besitzt, obwohls oft nicht so wirkt.

In diesem Fall ist es egal, ob er klar denken kann; die Lehrerinnen haben das Gesetz gebrochen.

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BeitragVerfasst: So 5. Okt 2014, 19:25 
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Du bist also für eine Herabsetzung des Schutzalters in Louisiana. 17 ist natürlich tatsächlich recht alt; dem kann man wohl zustimmen.
Wobei ich die Tatsache, dass der Schüler mit der Sache angegeben hat, jetzt nicht unbedingt in die Bewertung mit einfließen lassen würde; das kann in vielen Fällen auch eine Art sein, mit nem Trauma umzugehen.

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Weiblich 
BeitragVerfasst: So 5. Okt 2014, 19:29 
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Zum Beitraglifesucker hat geschrieben:
Lächerlich. Der Schüler ist 16 und kann klar denken. Er gibt an damit; ergo: er fands leiwand. Gehört also meiner Meinung nach niemand bestraft. Wäre der Schüler unter 15 sähe das für mich schon anders aus.
Ich denke, dass viele Erwachsene vergessen, dass man als Jugendlicher trotzdem ein Gehirn zum Denken besitzt, obwohls oft nicht so wirkt.


Der Unterschied zwischen einem 15- und einem 16jährigen ist was sowas angeht nun nicht wirklich groß und jugendlich und somit "ein Gehirn zum Denken besitzend" ist er da ja auch schon.

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BeitragVerfasst: So 5. Okt 2014, 19:31 
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Zum BeitragGlückskind hat geschrieben:
Der Unterschied zwischen einem 15- und einem 16jährigen ist was sowas angeht nun nicht wirklich groß

Naja, sie meinte auch "unter 15-Jährigen", der Unterschied zwischen einem 16-Jährigen und einem 13- oder 14-Jährigen ist da schon ein bisschen größer.


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BeitragVerfasst: So 5. Okt 2014, 19:32 
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Das kommt einem so vor, wenn man grad selbst in dem Alter ist; in Retrospektive ist der Unterschied halt doch nicht gar so gigantisch.

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Weiblich 
BeitragVerfasst: So 5. Okt 2014, 19:34 
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Zum BeitragBlackened hat geschrieben:
Naja, sie meinte auch "unter 15-Jährigen", der Unterschied zwischen einem 16-Jährigen und einem 13- oder 14-Jährigen ist da schon ein bisschen größer.


Ja gut, wirklich viel Unterschied seh ich da zwar auch nicht, aber okay. Trotzdem ist die Argumentation nicht der Knaller. Eine 13-jährige kann auch denken, dennoch darf sie nach deutschem Gesetz noch keinen Sex haben. So ein Schutzalter macht schon Sinn, auch wenn das hier etwas hoch angesetzt ist.
Und wenn er doch ein Hirn zum Denken besitzt, wieso hat er es dann nicht eingeschaltet und daran gedacht, dass das was er tut verboten ist, wenn das der beiden Damen schon scheinbar ausgesetzt hat?

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BeitragVerfasst: So 5. Okt 2014, 19:35 
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Zum Beitraglifesucker hat geschrieben:
Lächerlich. Der Schüler ist 16 und kann klar denken. Er gibt an damit; ergo: er fands leiwand.

Ja, sehe ich auch so.

Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
Du bist also für eine Herabsetzung des Schutzalters in Louisiana. 17 ist natürlich tatsächlich recht alt; dem kann man wohl zustimmen.

Ich glaube nicht, dass lifesucker darauf hinaus wollte. So wie sich die Lage gerade entfaltet, scheint es doch, dass der Junge nicht missbraucht worden ist. Natürlich kann man sein Prahlen nicht unbedingt als Beweis dafür werten, aber der Zweifel daran reicht auch nicht für das Gegenteil aus. Man darf 17-jährige auch ernst nehmen.
Es gibt doch psychologische Tests mit denen man versucht, die Zurechnungsfähigkeit von einem Menschen vor Gericht festzustellen.

Zum Beitragcrypted hat geschrieben:
In diesem Fall ist es egal, ob er klar denken kann; die Lehrerinnen haben das Gesetz gebrochen.

Ja, aber Gesetze und Urteile werden (oder sollten) nach Verhältnismäßigkeit entschieden. Die Frauen haben ihre Position als Lehrer missbraucht, was man bestrafen sollte, klar, aber ich sehe - wenn ich den Artikel lese - nicht, dass der Junge vergewaltigt worden wäre. Eben dann ist es nicht egal, ob der Junge klar denken kann oder nicht, eigentlich sollte genau das ganz dringend Teil der Evaluierung sein und Grund genug, Menschen 17 Jahre Gefangenschaft zu ersparen. Ich bezweifle aber ohnehin, dass es bei dem Urteil bleiben wird.

Zum BeitragGlückskind hat geschrieben:
Und wenn er doch ein Hirn zum Denken besitzt, wieso hat er es dann nicht eingeschaltet und daran gedacht, dass das was er tut verboten ist, wenn das der beiden Damen schon scheinbar ausgesetzt hat?

Man kann das so sehen, man kann es aber auch so sehen: man ist 16/17, der Penis spielt verrückt, man bekommt die Gelegenheit mit seinen hübschen Lehrerinnen zu schlafen und möchte nichts lieber als das und bezweifelt, dass das je ein Problem werden könnte. Das hier hätte auch eine Anekdote sein können, die er Leuten zehn Jahre später in einer Bar erzählen wird. Er macht auf mich als Laien nicht den Anschein, ausgenutzt worden zu sein. Das war nicht anders als ein One Night Stand mit anderen Leuten, es waren eben in diesem Fall seine Lehrer. Gesetze wortwörtlich zu nehmen, hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Das deutsche Gesetz ist da meistens vorbildlicher.

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Männlich 
BeitragVerfasst: So 5. Okt 2014, 20:04 
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Die Frage ist, ob die Lehrerinnen wegen Vergewaltigung verurteilt wurden. Geht nicht wirklich aus dem Artike hervor

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Männlich 
BeitragVerfasst: So 5. Okt 2014, 20:12 
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Zum Beitragcrypted hat geschrieben:
Die Frage ist, ob die Lehrerinnen wegen Vergewaltigung verurteilt wurden. Geht nicht wirklich aus dem Artike hervor


Es gab noch gar kein Urteil, die 17 Jahre wären einfach die Höchststrafe. Er war 16, ab 17 wäre seine Einwilligung zum Sex rechtlich anerkannt worden. Eine Anklage, so weit ich weiß, gibt es daher auch noch gar nicht bzw. es wird noch ermittelt, aber es läuft dann wahrscheinlich auf so etwas wie Missbrauch der Erziehungspflicht und wahrscheinlich auch Vergewaltigung hinaus. Aber ich bezweifle wirklich, dass da 17 Jahre draus werden.

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Männlich 
BeitragVerfasst: So 5. Okt 2014, 20:17 
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Zum Beitragiyin hat geschrieben:
Es gab noch gar kein Urteil, die 17 Jahre wären einfach die Höchststrafe. Er war 16, ab 17 wäre seine Einwilligung zum Sex rechtlich anerkannt worden. Eine Anklage, so weit ich weiß, gibt es daher auch noch gar nicht bzw. es wird noch ermittelt, aber es ist wohl so etwas wie Missbrauch der Aufsichtspflicht und wenn ich die Berichte richtig verstehe, auch Vergewaltigung.

Bist du dir sicher?
Es ist einfach verboten als Vertrauensperson (LehrerIn) Sex mit einem/einer SchülerIn zu haben, auch wenn das Opfer 18 ist.
Beispiel

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Männlich 
BeitragVerfasst: So 5. Okt 2014, 20:24 
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Ich weiß nicht, ob es dann noch eine Vergwaltigung ist, meine ich. Ich stütze mich auf diesen Artikel hier:

Zitat:
The teen insisted that the sexual escapade was consensual. The age of consent in Louisiana is 17, and the victim was 16 at the time of the encounter with the teachers.

http://www.dailymail.co.uk/news/article ... esome.html

Kann aber sein, dass es dann immer noch so gewertet werden würde, eben weil sie Lehrer waren. Vielleicht sind die Gesetze in Texas da aber auch anders als in Louisiana. Ich meinte aber auch nicht, dass es dann nicht diesen Tatbestand erfüllen würde, war ein wenig doof von mir formuliert, tut mir Leid.

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Männlich 
BeitragVerfasst: Di 7. Okt 2014, 09:33 
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Wieso redet ihr hier überhaupt von Vergewaltigung?
Vergewaltigung ist gegen den Willen des Opfers. Der Fall hier hat nichts mit Vergewaltigung zu tun.

Was allerdings Fakt ist ist die Missachtung des Schutzalters.
Das Schutzalter in Deutschland ist 14, deswegen ist Vergleiche suchen schwer. Würde es halt nicht als Pädophilie oder Misshandlung von Kindern sehen, dafür war der Junge doch zu alt. Aber anscheinend ist es genau das in Louisiana: Kindesmissbrauch.
Strafe von 17 Jahren ist in Ordnung, würde man in Deutschland auch dafür kriegen, wenn man mit Einverständnis mit einem 13-Jährigen Geschlechtsverkehr haben würde. Denkt doch einfach mal nach und stellt euch das vor.

Ob das Schutzalter von 17 wirklich sinnvoll ist gilt natürlich zu debattieren.

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