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BeitragVerfasst: Mi 9. Okt 2013, 15:31 
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Yo! :cool:
Der Thread befasst sich grundsätzlich mit dem Thema, aber ich schildere gleich ein konkretes Beispiel:

Als ich heute Maximilian von der Schule geholt habe, war das erste was er sagte, dass er eine Strafarbeit bekommen hat. Wäre nicht das erste Ma, aber seine Reaktion auf berechtigte Strafarbeiten ist anders, als die heute. Folgendes war passiert (seine Schilderung):
Er musste zur Toilette, als sein Nachbar zurückkam wollte er gehen, durfte aber nicht und musste sich wieder setzen. (Warum ihm sein Recht zur Toilette zu gehen zumindest temporär entzogen wurde, wäre noch mal ein anderes Thema.)
Deine Mathematiklehrerin hat dann was gesagt wie: "Du bleibst jetzt sitzen und hörst zu/bist ruhig" und er darauf "Ja ja"
Nun wissen wir alle, was "Ja ja" bedeutet. Maximilian schilderte mir den Sachverhalt aber voller Unverständnis und mit der Frage, was an "Ja ja" so schlimm sei. Ich habe ihm dann gesagt, wofür "Ja ja" steht und ich nehme ihm das ab, dass er nicht sagen wollte: "Leck mich am Arsch"
Für die Mathematiklehrerin, die leider nicht seine überaus kompetente und attraktive Klassenlehrerin ist, sondern noch in ihrer Referendarzeit, war das Grund genug ihm eine Strafarbeit aufzugeben. Eine Seite voll: „Ich soll freundlich zu meiner Lehrerin sein“

Ich bin jetzt wirklich hin- und her gerissen, was ich machen soll. Auf der einen Seite möchte ich die Autorität der Lehrkraft nicht Maximilian gegenüber anzweifeln. Auf der anderen Seite möchte ich aber auch nicht, dass er eine Seite lang einen Satz schreibt, der einfach nicht auf ihn passt. Im Gegenteil, letzte Woche meinte seine Klassenlehrerin noch, wie freundlich er sei. Den pädagogischen Sinn dieser Strafarbeit, stelle ich also klar in Frage.
Was soll ich jetzt machen? Strafarbeit schreiben lassen und ihm das Gefühl geben, dass er unfreundlich ist? Und das soll ich dann auch noch unterschreiben? Ich bin drauf und dran, morgen früh mit der Lehrerin zu sprechen. Mal sehen was sie dazu sagt.

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Männlich 
BeitragVerfasst: Mi 9. Okt 2013, 15:34 
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Würde mit der Lehrerin sprechen und Maximilian erklären, dass er nicht unhöflich ist. Strafarbeit würde ich trotzdem schreiben, soo tragisch ist sie ja nun nicht.
Eben nur mit dem Hinweis an Maxi, dass der Satz nicht auf ihn zutrifft, aber Strafe Strafe ist, und wenn die Lehrerin das sagt, muss er sich dran halten.

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BeitragVerfasst: Mi 9. Okt 2013, 15:36 
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Mit der Lehrerin reden, aber trotzdem die Strafarbeit machen.


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Männlich 
BeitragVerfasst: Mi 9. Okt 2013, 15:53 
Pinkie Pie
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Zum BeitragBlackened hat geschrieben:
Mit der Lehrerin reden, aber trotzdem die Strafarbeit machen.

Hätte sie ihm einen 0815 Text gegeben, wäre das kein Thema. Nur dieser Satz, den lässt man doch so oft wiederholen, damit die Kinder darüber nachdenken.
Das nächste Mal soll er einfach auf Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und Art. 1 und 2 Grundgesetz verweisen und einfach auf die Toilette gehen. :ninja: (Das habe ich ihm noch nicht gesagt)

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BeitragVerfasst: Mi 9. Okt 2013, 15:59 
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Die Lehrerin kann den Sinn einer Strafarbeit besser beurteilen als ein Kind. Sei keins dieser, wie wir es nennen, beratungsresistenten Elternteile, die jegliche Disziplinierung ihrer Kinder hart korrumpieren, weil sie denken, nur sie allein hätten die meiste Ahnung von ihrem Kind. Kooperation ist aber immer gut, d.h. die Lehrerin drauf anzusprechen ist ne gute Idee, besonders wenn dir der Fall unklar ist. Du hast das Recht über dein Kind informiert zu werden.

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Männlich 
BeitragVerfasst: Mi 9. Okt 2013, 16:04 
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Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
Die Lehrerin kann den Sinn einer Strafarbeit besser beurteilen als ein Kind.

Grundsätzlich ja und bis heute habe ich auch noch keine Strafarbeit angezweifelt.

Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
Sei keins dieser, wie wir es nennen, beratungsresistenten Elternteile, die jegliche Disziplinierung ihrer Kinder hart korrumpieren, weil sie denken, nur sie allein hätten die meiste Ahnung von ihrem Kind.
Kooperation ist aber immer gut, d.h. die Lehrerin drauf anzusprechen ist ne gute Idee, besonders wenn dir der Fall unklar ist. Du hast das Recht über dein Kind informiert zu werden.

Das auf keinen Fall. Mit seiner Klassenlehrerin stehe ich sowieso im ständigen Dialog. Das finde ich auch extrem wichtig. Wenn mein Kind etwas falsch gemacht hat, dann muss es auch die Konsequenzen tragen. Hier würde ich nur gerne wissen, ob das tatsächlich der Fall ist, oder ob möglicherweise eine Fehlinterpretation der Mathelehrerin vorliegt.

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BeitragVerfasst: Mi 9. Okt 2013, 16:06 
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Zum BeitragMacGyver hat geschrieben:
Hier würde ich nur gerne wissen, ob das tatsächlich der Fall ist, oder ob möglicherweise eine Fehlinterpretation der Mathelehrerin vorliegt.

Selbst wenn, würde ich die Strafarbeit trotzdem durchführen.
Ich würde das mit der Lehrerin persönlich klären, aber auf alle Fälle Maxi die Strafarbeit machen lassen.

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BeitragVerfasst: Mi 9. Okt 2013, 16:08 
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Selbst wenn eine Fehlinterpretation der Lehrerin vorliegt, was durchaus mal vorkommen kann (gerade im Referendariat), würde ich das Ganze nicht zu sehr aufbauschen. Es ist für die Autorität eines Lehrers enorm schlecht, wenn ein Elternteil sich hinstellt und sagt: "Sie haben meinem Kind gar nix zu sagen!" (Salopp formuliert) Denn das ist die Nachricht, die bei dem Kind ankommt.
Also: Kind Strafarbeit schreiben lassen und höchstens mal in Ruhe mit der Lehrerin reden.
Auch wenn er mit "Ja, ja" vielleicht nicht "Leck mich am Arsch" meinte, es kam sicher so rüber. Kleine Kinder sagen ja auch gerne mal Arschloch, obwohl sie gar nicht wissen, was es bedeutet. Da bringt man den Kindern ja auch bei, dass man sowas nicht sagt, auch wenn sie die böse Bedeutung gar nicht verwenden wollten.

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BeitragVerfasst: Mi 9. Okt 2013, 17:09 
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Zum BeitragSchneefräulein hat geschrieben:
Selbst wenn eine Fehlinterpretation der Lehrerin vorliegt, was durchaus mal vorkommen kann (gerade im Referendariat), würde ich das Ganze nicht zu sehr aufbauschen. Es ist für die Autorität eines Lehrers enorm schlecht, wenn ein Elternteil sich hinstellt und sagt: "Sie haben meinem Kind gar nix zu sagen!" (Salopp formuliert) Denn das ist die Nachricht, die bei dem Kind ankommt.

Klarer Fall, vor meinem Kind werde ich die Autorität der Lehrerin nicht in Frage stellen. Mir geht es auch nicht darum der Frau meine Meinung zu geigen. Ich möchte nur wissen, was dahinter steckt und keine Strafen ohne Sinn und Verstand. Sonst verfehlen sie auch ihre Wirkung.

Zum BeitragSchneefräulein hat geschrieben:
Also: Kind Strafarbeit schreiben lassen und höchstens mal in Ruhe mit der Lehrerin reden.
Auch wenn er mit "Ja, ja" vielleicht nicht "Leck mich am Arsch" meinte, es kam sicher so rüber. Kleine Kinder sagen ja auch gerne mal Arschloch, obwohl sie gar nicht wissen, was es bedeutet. Da bringt man den Kindern ja auch bei, dass man sowas nicht sagt, auch wenn sie die böse Bedeutung gar nicht verwenden wollten.

Die Lehrerin ansprechen auf jeden Fall, immerhin muss ich die Strafarbeit auch unterschreiben. Es ist auch nicht die erste, nur war der Fall bisher immer klar. Maximilian steht auch dazu, wenn er etwas verschuldet hat. Er regt sich dann zwar auf, aber er lügt nicht.
Eben weil es mir wichtig ist, dass er respektvoll zu Erwachsenen (altersgemäß) und freundlich ist, möchte ich genau wissen, wie das war.

UPDATE:
Die Strafe habe ich ihn Schreiben lassen.

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BeitragVerfasst: Mi 9. Okt 2013, 18:07 
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Zum BeitragMacGyver hat geschrieben:
Für die Mathematiklehrerin, die leider nicht seine überaus kompetente und attraktive Klassenlehrerin ist, sondern noch in ihrer Referendarzeit, war das Grund genug ihm eine Strafarbeit aufzugeben.


Knall sie! :ninja:

Zur Strafarbeit: Seh ich das richtig, dass er den von Dir zitierten Satz eine Seite lang runterschreiben muss? :oO: In welchem Jahrhundert sind wir gleich nochmal?! :omg: Dass sowas überhaupt ins Referendariat darf... :shake: :shake: :shake: :shake:

Grundsätzlich hätte ich gesagt: Lass es ihn schreiben und klär das trotzdem mit der Lehrerin. Aber bei so ner Scheiß-Aufgabe würde ich fast sagen: Mach sofort einen Termin mit der Lehrerin (oder machs telefonisch). Erklär ihr dort zum einen, dass sie Maxi falsch verstanden hat und Du mit ihm geredet hast; und zum anderen, dass sie mal bitte ihren Seminarleiter fragen soll, was er von dieser Art von Strafarbeit hält.

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BeitragVerfasst: Mi 9. Okt 2013, 18:11 
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Zum BeitragDer_Pate hat geschrieben:
Zur Strafarbeit: Seh ich das richtig, dass er den von Dir zitierten Satz eine Seite lang runterschreiben muss? :oO: In welchem Jahrhundert sind wir gleich nochmal?! :omg: Dass sowas überhaupt ins Referendariat darf... :shake: :shake: :shake: :shake:


Ich finde das in der 2. Klasse nicht so viel. Da ist die Schrift doch noch riesig und ich gehe davon aus, dass er es in ein Schreiblernheft schreiben musste oder zumindest in eins, wo die Zeilenabstände entsprechend groß sind?

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Männlich 
BeitragVerfasst: Mi 9. Okt 2013, 18:13 
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Zum BeitragSchneefräulein hat geschrieben:
Ich finde das in der 2. Klasse nicht so viel. Da ist die Schrift doch noch riesig und ich gehe davon aus, dass er es in ein Schreiblernheft schreiben musste oder zumindest in eins, wo die Zeilenabstände entsprechend groß sind?

Glaubst Du, mir geht es um die Textmenge? :oO: :omg: :omg: :omg:
Uns haben sie im ersten Semester schon gesagt, dass eine Strafaufgabe im besten Fall nicht völlig intelligenzbefreit sein sollte. Darum gehts mir.

EDIT: Kommt mir vor, als hätte diese Lehrerin zu viel Simpsons geguckt. :laugh: Soweit ich informiert bin, sind derartige Strafarbeiten (sinnfreies Wiederholen ein und desselben Satzes) sogar verboten, aber da bin ich mir nicht ganz sicher.

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BeitragVerfasst: Mi 9. Okt 2013, 18:35 
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Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Strafarbeit würde ich trotzdem schreiben, soo tragisch ist sie ja nun nicht.


Eben. Ich musste früher immer die Schulordnung abschreiben. Und das war mehr als nur eine Seite. :nerd:


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Männlich 
BeitragVerfasst: Mi 9. Okt 2013, 18:49 
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Zum BeitragSunny hat geschrieben:
Eben. Ich musste früher immer die Schulordnung abschreiben. Und das war mehr als nur eine Seite. :nerd:


Der Klassiker - und übrigens schon deutlich sinnvoller als das Wiederholen eines einzigen Satzes. :laugh:

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Männlich 
BeitragVerfasst: Mi 9. Okt 2013, 18:52 
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:grin:
Wäre das meiner, hätte er die Zeilen nicht gepinselt. Strafen sollten - so sie überhaupt verhängt werden - immer in unmittelbarem Zusammenhang zum begangenen Vergehen stehen - lernt man im ersten Semester. Zweitens: wenn ein Kind auf die Toilette muss, ist es völlig daneben, ihm das zu verwehren - ganz besonders einem Grundschulkind. Das zu hinterfragen bzw. fürs Erste auf Eis zu legen, kann u.U. zu einem Autoritätsverlust der Lehrerin führen, von mir aus. Aber es ist auch eine Möglichkeit, sein Kind was viel wichtigeres lernen zu lassen: Ungerechtigkeiten muss man nicht hinnehmen (ich geh im konkreten Beispiel davon aus, das Maximilians Darstellung stimmt) und da könnte der Bub direkt beobachten, wie man sowas - diplomatisch, aber eben nicht devot - klärt. Ganz abgesehen davon, dass der Kleine mMn Respekt vor seinen Lehrern haben sollte, weil sie Menschen sind - so wie vor jedem anderen Menschen auch - aber bestimmt nicht, weil die die Lehrer sind oder Erwachsen - letzteres ist kein Verdienst, sondern eine Zwangsläufigkeit^^

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Ich bin nörs. Ich darf das.


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