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Autor:  Bubble [ Mi 23. Apr 2014, 14:33 ]
Betreff des Beitrags:  Rechtsfragen

Dieser Thread dient allgemeinen Rechtsfragen, die in keinem anderen Thread passen.

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Autor:  Wolfsblvt [ Mi 23. Apr 2014, 14:38 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragBubble hat geschrieben:
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Der Verkäufer kann dir auch etwas nicht verkaufen, weil ihm deine Locken nicht gefallen. Ist doch sein Laden.

Autor:  Bubble [ Mi 23. Apr 2014, 14:39 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Der Verkäufer kann dir auch etwas nicht verkaufen, weil ihm deine Locken nicht gefallen. Ist doch sein Laden.

Wie unfair. Könnte ich dann, wenns so ein großer Laden ist wie halt Real oder sowas auch einfach zu ner anderen Kasse gehen ? Weil der Laden gehört den Kassierern ja nicht, denke ich

Autor:  Wolfsblvt [ Mi 23. Apr 2014, 14:50 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragBubble hat geschrieben:
Wie unfair. Könnte ich dann, wenns so ein großer Laden ist wie halt Real oder sowas auch einfach zu ner anderen Kasse gehen ? Weil der Laden gehört den Kassierern ja nicht, denke ich

Kannst du, ja. Du kannst dich auch direkt beim Geschäftsführer beschweren.

Autor:  Rubis_Principessa [ Mi 23. Apr 2014, 15:12 ]
Betreff des Beitrags: 

Da würde ich direkt mal "Beschwerde" beim Geschäftsführer einreichen, wenn mir so was passieren würde.

Wenn rechtlich nichts gegen den "Kaufvertrag" spricht, dann hat der Verkäufer sich da ja nicht quer zu stellen. Wenn man aus "persönlichen" Gründen, oder whatever einem Kunden den Kauf "verweigert", wtf soll das?

Komme ja selbst aus der Branche und mal krass gesehen... Ich musste auch Kunden z.B. Bier verkaufen, selbst wenn ich persönlich der Meinung bin "Na, für meinen Geschmack bist Du aber schon gut genug angeheitert". Solange der Kunde nachweislich alt genug ist, ist ja dann auch seine Verantwortung.
Ich hätte da bestimmt gleich in's Büro vom Chef gehen dürfen, wenn ich das bringe. Und ich würde mir als Kunde das auch nicht bieten lassen.

Autor:  Bubble [ Mi 23. Apr 2014, 15:16 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragRubis_Principessa hat geschrieben:
Ich musste auch Kunden z.B. Bier verkaufen, selbst wenn ich persönlich der Meinung bin "Na, für meinen Geschmack bist Du aber schon gut genug angeheitert". Solange der Kunde nachweislich alt genug ist, ist ja dann auch seine Verantwortung.

Dann dürfen/"müssen" Verkäufer trotzdem noch verkaufen ?

Autor:  Blackened [ Mi 23. Apr 2014, 15:29 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragBubble hat geschrieben:
Dann dürfen/"müssen" Verkäufer trotzdem noch verkaufen ?

Ich dachte eigentlich nicht. :unsure:

Autor:  Wolfsblvt [ Mi 23. Apr 2014, 15:30 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragBubble hat geschrieben:
Dann dürfen/"müssen" Verkäufer trotzdem noch verkaufen ?

Das ist falsch. Was Rubis erzählt, stimmt so nicht.
Der Verkäufer hat erstmal grundsätzlich das Hausrecht und darf dir einen Verkauf verweigern. Gründe sind hierbei egal. Ausnahmen gibt es wohl im Monopolgeschäft, oder du kannst später dagegen klagen, wenn es um rassistische oder andere Menschenrechtsgründe geht.

Generell darf aber der Verkäufer tun was er will.

Autor:  Blackened [ Mi 23. Apr 2014, 15:32 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Das ist falsch. Was Rubis erzählt, stimmt so nicht.
Der Verkäufer hat erstmal grundsätzlich das Hausrecht und darf dir einen Verkauf verweigern. Gründe sind hierbei egal. Ausnahmen gibt es wohl im Monopolgeschäft, oder du kannst später dagegen klagen, wenn es um rassistische oder andere Menschenrechtsgründe geht.

Generell darf aber der Verkäufer tun was er will.

Gibt ja auch genug Geschäfte, in denen Betrunkenen kein Alkohol verkauft wird.

Autor:  Bubble [ Mi 23. Apr 2014, 15:33 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Ausnahmen gibt es wohl im Monopolgeschäft,

Was ist das ?

Dachte aber eigentlich auch mal gehört zu haben dass man als Verkäufer sogar nicht mehr verkaufen darf wenn jemand schon deutlich angetrunken ist oder sowas

Autor:  Brexpiprazole [ Mi 23. Apr 2014, 15:34 ]
Betreff des Beitrags: 

Ne Klage wird man halt fast immer gewinnen, weil ein Verkäufer kaum stichhaltige Gründe präsentieren kann, und dann halt tatsächlich von Diskriminierung ausgegangen wird.

Autor:  Wolfsblvt [ Mi 23. Apr 2014, 15:35 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragBubble hat geschrieben:
Was ist das ?

Dachte aber eigentlich auch mal gehört zu haben dass man als Verkäufer sogar nicht mehr verkaufen darf wenn jemand schon deutlich angetrunken ist oder sowas

Wenn es nur ein einziges Geschäft gibt, was dir einen neuen Reifen fürs Fahrrad verkauft, dann dürfen sie dir nicht einfach so den Kauf verweigern.

Klar darf man das.

Autor:  Wolfsblvt [ Mi 23. Apr 2014, 15:36 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
Ne Klage wird man halt fast immer gewinnen, weil ein Verkäufer kaum stichhaltige Gründe präsentieren kann, und dann halt tatsächlich von Diskriminierung ausgegangen wird.

Auch das ist falsch. Nur, wenn stichhaltige Gründe für eine Diskriminierung vorliegen, wirst du die Klage gewinnen.
Ein Ladenbesitzer kann dich ja auch aus seinem Laden werfen und du wirst eine Klage nicht gewinnen. So ist es auch mit dem Verkauf.

Autor:  Bubble [ Mi 23. Apr 2014, 15:37 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Wenn es nur ein einziges Geschäft gibt, was dir einen neuen Reifen fürs Fahrrad verkauft, dann dürfen sie dir nicht einfach so den Kauf verweigern.

Klar darf man das.

Ah okay. :D

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Autor:  Brexpiprazole [ Mi 23. Apr 2014, 15:39 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Auch das ist falsch. Nur, wenn stichhaltige Gründe für eine Diskriminierung vorliegen, wirst du die Klage gewinnen.
Ein Ladenbesitzer kann dich ja auch aus seinem Laden werfen und du wirst eine Klage nicht gewinnen. So ist es auch mit dem Verkauf.

http://www.welt.de/regionales/muenchen/ ... orfen.html

Hier wurde eine wegen ihres Hundes aus nem Laden verwiesen. War sogar alles im Rahmen der Geschäftsbedingungen, trotzdem wurde geklagt und ein Vergleich erzielt.
Wenn ein Ladenbesitzer jemanden wegen dessen Locken rauswirft und das vor Gericht auch so angibt, kommt er damit nicht weit, und es wird drauf rauslaufen, dass ein Vergleich erzwungen wird.

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