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Autor: | Wolfsblvt [ Mi 23. Apr 2014, 16:40 ] |
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(Dieser Inhalt ist nur für registrierte Nutzer sichtbar) Bitte logge dich ein oder registriere dich, um diesen Inhalt zu sehen Zum drölften mal: Ja, als Käufer kann man dagegen klagen. Ja, man kann das Verfahren gewinnen. Muss aber nicht. Das kommt ganz auf die Situation drauf an. |
Autor: | Wolfsblvt [ Mi 23. Apr 2014, 16:41 ] |
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http://www.welt.de/regionales/muenchen/article110201123/Behinderte-wegen-Begleithund-aus-Laden-geworfen.html Hier wurde eine wegen ihres Hundes aus nem Laden verwiesen. War sogar alles im Rahmen der Geschäftsbedingungen, trotzdem wurde geklagt und ein Vergleich erzielt. Wenn ein Ladenbesitzer jemanden wegen dessen Locken rauswirft und das vor Gericht auch so angibt, kommt er damit nicht weit, und es wird drauf rauslaufen, dass ein Vergleich erzwungen wird. In dem Fall liegt doch auch eindeutig eine Diskriminierung vor, oder? Verkauft man ein Produkt nicht, weil man nicht bereit ist hunderte von Münzen anzunehmen, weil der Kunde gerne sein Kleingeld loswerden möchte, so wird der Kunde wohl kaum Recht bekommen vor Gericht. |
Autor: | Brexpiprazole [ Mi 23. Apr 2014, 16:44 ] |
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In dem Fall liegt doch auch eindeutig eine Diskriminierung vor, oder? Auch dieses Beispiel ist was anderes als jemanden wegen seiner Locken oder was vergleichbarem, also nach Gusto, aus seinem Laden zu werfen. Das wäre ebenfalls Diskriminierung.Verkauft man ein Produkt nicht, weil man nicht bereit ist hunderte von Münzen anzunehmen, weil der Kunde gerne sein Kleingeld loswerden möchte, so wird der Kunde wohl kaum Recht bekommen vor Gericht. Und auch wenn einer wegen seines Kleingeldes rausgeworfen werden würde (was ein Recht der Verkäufer ist), könnte er klagen und würde hochstwahrscheinlich nen Vergleich bekommen. |
Autor: | Bubble [ Mi 23. Apr 2014, 16:44 ] |
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Zum drölften mal: Ja, als Käufer kann man dagegen klagen. Ja, man kann das Verfahren gewinnen. Muss aber nicht. Das kommt ganz auf die Situation drauf an. Mir gehts ja gar nicht ums Klagen. Das hier meinte ich: § 20 Allgemeine Verbote Verboten ist, 2. in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene zu verabreichen, http://www.gesetzesweb.de/Gast.html Dann darf er ja nicht mehr verkaufen ? |
Autor: | Rubis_Principessa [ Mi 23. Apr 2014, 16:46 ] |
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Wenn es nur um meine persönlichen Ansichten geht und nichts vorliegt was ernsthaft dagegen spricht, hab ich nicht das Recht dem Kunden was zu verweigern. Das ist ja individuell und jeder hat andere Grenzen, ich rede nicht von einem Kunden, der rein getorkelt kommt und randaliert, sondern meiner persönlichen (eher niedrig gesetzten) "Hemmschwelle" zu "zu viel". |
Autor: | Wolfsblvt [ Mi 23. Apr 2014, 16:48 ] |
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Wenn es nur um meine persönlichen Ansichten geht und nichts vorliegt was ernsthaft dagegen spricht, hab ich nicht das Recht dem Kunden was zu verweigern. Das ist ja individuell und jeder hat andere Grenzen, ich rede nicht von einem Kunden, der rein getorkelt kommt und randaliert, sondern meiner persönlichen (eher niedrig gesetzten) "Hemmschwelle" zu "zu viel". Und nochmal für dich: Doch, du hast sehr wohl das Recht. Das ist dein Recht als Ladenbesitzer/Verkäufer. So etwas nennt sich Hausrecht. Ob du letztlich ne Geldstrafe zahlen musst wegen Diskriminierung ist erstmal eine andere Sache. Das Recht einen Verkauf zu verweigern hast du auf jeden Fall, und da gibt es auch nichts zu diskutieren. |
Autor: | Wolfsblvt [ Mi 23. Apr 2014, 16:49 ] |
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Mir gehts ja gar nicht ums Klagen. Das hier meinte ich: § 20 Allgemeine Verbote Verboten ist, 2. in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene zu verabreichen, http://www.gesetzesweb.de/Gast.html Dann darf er ja nicht mehr verkaufen ? Gaststätte ist doch nochmal was ganz anderes. |
Autor: | Bubble [ Mi 23. Apr 2014, 16:50 ] |
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Gaststätte ist doch nochmal was ganz anderes. Wieso ? Das mir ein Verkäufer nichts verkaufen muss hab ich verstanden inzwischen jetzt gings mir ja nur noch darum ob man Alkohol an Betrunkene verkaufen darf |
Autor: | Wolfsblvt [ Mi 23. Apr 2014, 16:55 ] |
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Wieso ? Das mir ein Verkäufer nichts verkaufen muss hab ich verstanden inzwischen jetzt gings mir ja nur noch darum ob man Alkohol an Betrunkene verkaufen darf In der Gaststätte ist der Besitzer der Gaststätte derjenige, der das Hausrecht durchsetzt. Wenn er beschließt, dass er keine Betrunkenen auf seinem Gelände haben will, darf er das. Da bist du ja tatsächlich auch dauerhaft in seinem Haus. |
Autor: | Rubis_Principessa [ Mi 23. Apr 2014, 16:55 ] |
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Mag streng genommen stimmen, aber wie gesagt... Ich hätte wahrscheinlich eine Kündigung riskiert, wenn bei meinem Chef immer Beschwerden über mich eingehen würden. Also, lieber nicht. |
Autor: | Wolfsblvt [ Mi 23. Apr 2014, 16:57 ] |
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Mag streng genommen stimmen, aber wie gesagt... Ich hätte wahrscheinlich eine Kündigung riskiert, wenn bei meinem Chef immer Beschwerden über mich eingehen würden. Also, lieber nicht. Das ist doch eine ganz andere Geschichte. Aber es ist einfach falsch zu behaupten ein Verkäufer dürfe den Verkauf nicht verweigern |
Autor: | nörs [ Mi 23. Apr 2014, 16:59 ] |
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Ein Einkauf ist ein Rechtsgeschäft und im BGB geregelt. Der eine Vertragspartner (Verkäufer) gibt ein Angebot ab, der andere (Käufer) nimmt dieses Angebot an. Dadurch entsteht ein Vertrag, nämlich: Der Verkäufer überlässt dem Käufer Ware und der Käufer überlässt dem Verkäufer Geld. Wem ich welches Angebot mache, ist prinzipiell meine Privatsache. Das bedeutet ich kann dir etwas zum Kauf anbieten, muss es aber nicht. Möglicherweise kann man in Supermärkten noch einen gewissen Anspruch auf Erfüllen des Vertrages (also das Verkaufen der Ware) geltend machen, weil das Ausstellen mit Preisetikett dem Angebot entspricht. Anders im Tante-Emma-Laden: Wenn da Irmchen Müller kommt und was kaufen möchte, kann ich die auch wieder wegschicken. Öööhm... Verständlich? |
Autor: | Brexpiprazole [ Mi 23. Apr 2014, 16:59 ] |
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Das Recht einen Verkauf zu verweigern hast du auf jeden Fall, und da gibt es auch nichts zu diskutieren. Man hat eher die Macht, einen Verkauf zu verweigern. Wenn im Nachhinein dem Käufer recht zugesprochen wird weil du ihn diskriminiert hattest, hattest du eben nicht das Recht. |
Autor: | lifesucker [ Mi 23. Apr 2014, 16:59 ] |
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Und nochmal für dich: Doch, du hast sehr wohl das Recht. Das ist dein Recht als Ladenbesitzer/Verkäufer. So etwas nennt sich Hausrecht. lol ja dude Aber nur wenn grad der Besitzer von Rewe hinter der Kasse steht. HugoXY, der da angestellt ist, darf dir im Rewe sicherlich nicht verweigern etwas zu verkaufen. Wenn HugoXY allerdings nen Kleinladen führt und der ihm gehört, dann ja, kann er sich weigern. |
Autor: | Wolfsblvt [ Mi 23. Apr 2014, 17:06 ] |
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Man hat eher die Macht, einen Verkauf zu verweigern. Wenn im Nachhinein dem Käufer recht zugesprochen wird weil du ihn diskriminiert hattest, hattest du eben nicht das Recht. Ich glaube nörs hat es besser erklärt als ich. Man hat jedes Recht einen Vertrag erst gar nicht aufzustellen. Ist ja deine Sache, wem du etwas anbietest oder nicht. lol ja dude Aber nur wenn grad der Besitzer von Rewe hinter der Kasse steht. HugoXY, der da angestellt ist, darf dir im Rewe sicherlich nicht verweigern etwas zu verkaufen. Wenn HugoXY allerdings nen Kleinladen führt und der ihm gehört, dann ja, kann er sich weigern. Normalerweise überlässt der Ladenbesitzer seinen Angestellten das Ausführen des Hausrechts. Außer er hat es anders geregelt. Dementsprechend doch, auch HugoXY, der da angestellt ist, darf das. |
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