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Autor:  Wolfsblvt [ Mi 23. Apr 2014, 16:40 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragBubble hat geschrieben:
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Zum drölften mal: Ja, als Käufer kann man dagegen klagen.
Ja, man kann das Verfahren gewinnen. Muss aber nicht. Das kommt ganz auf die Situation drauf an.

Autor:  Wolfsblvt [ Mi 23. Apr 2014, 16:41 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
http://www.welt.de/regionales/muenchen/article110201123/Behinderte-wegen-Begleithund-aus-Laden-geworfen.html

Hier wurde eine wegen ihres Hundes aus nem Laden verwiesen. War sogar alles im Rahmen der Geschäftsbedingungen, trotzdem wurde geklagt und ein Vergleich erzielt.
Wenn ein Ladenbesitzer jemanden wegen dessen Locken rauswirft und das vor Gericht auch so angibt, kommt er damit nicht weit, und es wird drauf rauslaufen, dass ein Vergleich erzwungen wird.

In dem Fall liegt doch auch eindeutig eine Diskriminierung vor, oder?

Verkauft man ein Produkt nicht, weil man nicht bereit ist hunderte von Münzen anzunehmen, weil der Kunde gerne sein Kleingeld loswerden möchte, so wird der Kunde wohl kaum Recht bekommen vor Gericht.

Autor:  Brexpiprazole [ Mi 23. Apr 2014, 16:44 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
In dem Fall liegt doch auch eindeutig eine Diskriminierung vor, oder?

Verkauft man ein Produkt nicht, weil man nicht bereit ist hunderte von Münzen anzunehmen, weil der Kunde gerne sein Kleingeld loswerden möchte, so wird der Kunde wohl kaum Recht bekommen vor Gericht.
Auch dieses Beispiel ist was anderes als jemanden wegen seiner Locken oder was vergleichbarem, also nach Gusto, aus seinem Laden zu werfen. Das wäre ebenfalls Diskriminierung.
Und auch wenn einer wegen seines Kleingeldes rausgeworfen werden würde (was ein Recht der Verkäufer ist), könnte er klagen und würde hochstwahrscheinlich nen Vergleich bekommen.

Autor:  Bubble [ Mi 23. Apr 2014, 16:44 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Zum drölften mal: Ja, als Käufer kann man dagegen klagen.
Ja, man kann das Verfahren gewinnen. Muss aber nicht. Das kommt ganz auf die Situation drauf an.

Mir gehts ja gar nicht ums Klagen.
Das hier meinte ich:

§ 20 Allgemeine Verbote
Verboten ist,
2. in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene zu verabreichen,
http://www.gesetzesweb.de/Gast.html

Dann darf er ja nicht mehr verkaufen ?

Autor:  Rubis_Principessa [ Mi 23. Apr 2014, 16:46 ]
Betreff des Beitrags: 

Wenn es nur um meine persönlichen Ansichten geht und nichts vorliegt was ernsthaft dagegen spricht, hab ich nicht das Recht dem Kunden was zu verweigern. Das ist ja individuell und jeder hat andere Grenzen, ich rede nicht von einem Kunden, der rein getorkelt kommt und randaliert, sondern meiner persönlichen (eher niedrig gesetzten) "Hemmschwelle" zu "zu viel".

Autor:  Wolfsblvt [ Mi 23. Apr 2014, 16:48 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragRubis_Principessa hat geschrieben:
Wenn es nur um meine persönlichen Ansichten geht und nichts vorliegt was ernsthaft dagegen spricht, hab ich nicht das Recht dem Kunden was zu verweigern. Das ist ja individuell und jeder hat andere Grenzen, ich rede nicht von einem Kunden, der rein getorkelt kommt und randaliert, sondern meiner persönlichen (eher niedrig gesetzten) "Hemmschwelle" zu "zu viel".

Und nochmal für dich:
Doch, du hast sehr wohl das Recht. Das ist dein Recht als Ladenbesitzer/Verkäufer. So etwas nennt sich Hausrecht.

Ob du letztlich ne Geldstrafe zahlen musst wegen Diskriminierung ist erstmal eine andere Sache.
Das Recht einen Verkauf zu verweigern hast du auf jeden Fall, und da gibt es auch nichts zu diskutieren.

Autor:  Wolfsblvt [ Mi 23. Apr 2014, 16:49 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragBubble hat geschrieben:
Mir gehts ja gar nicht ums Klagen.
Das hier meinte ich:

§ 20 Allgemeine Verbote
Verboten ist,
2. in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene zu verabreichen,
http://www.gesetzesweb.de/Gast.html

Dann darf er ja nicht mehr verkaufen ?

Gaststätte ist doch nochmal was ganz anderes.

Autor:  Bubble [ Mi 23. Apr 2014, 16:50 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Gaststätte ist doch nochmal was ganz anderes.

Wieso ? Das mir ein Verkäufer nichts verkaufen muss hab ich verstanden inzwischen :nerd: jetzt gings mir ja nur noch darum ob man Alkohol an Betrunkene verkaufen darf

Autor:  Wolfsblvt [ Mi 23. Apr 2014, 16:55 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragBubble hat geschrieben:
Wieso ? Das mir ein Verkäufer nichts verkaufen muss hab ich verstanden inzwischen :nerd: jetzt gings mir ja nur noch darum ob man Alkohol an Betrunkene verkaufen darf

In der Gaststätte ist der Besitzer der Gaststätte derjenige, der das Hausrecht durchsetzt. Wenn er beschließt, dass er keine Betrunkenen auf seinem Gelände haben will, darf er das.
Da bist du ja tatsächlich auch dauerhaft in seinem Haus.

Autor:  Rubis_Principessa [ Mi 23. Apr 2014, 16:55 ]
Betreff des Beitrags: 

Mag streng genommen stimmen, aber wie gesagt... Ich hätte wahrscheinlich eine Kündigung riskiert, wenn bei meinem Chef immer Beschwerden über mich eingehen würden. Also, lieber nicht. :nerd:

Autor:  Wolfsblvt [ Mi 23. Apr 2014, 16:57 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragRubis_Principessa hat geschrieben:
Mag streng genommen stimmen, aber wie gesagt... Ich hätte wahrscheinlich eine Kündigung riskiert, wenn bei meinem Chef immer Beschwerden über mich eingehen würden. Also, lieber nicht. :nerd:

Das ist doch eine ganz andere Geschichte.
Aber es ist einfach falsch zu behaupten ein Verkäufer dürfe den Verkauf nicht verweigern :D

Autor:  nörs [ Mi 23. Apr 2014, 16:59 ]
Betreff des Beitrags: 

Ein Einkauf ist ein Rechtsgeschäft und im BGB geregelt. Der eine Vertragspartner (Verkäufer) gibt ein Angebot ab, der andere (Käufer) nimmt dieses Angebot an. Dadurch entsteht ein Vertrag, nämlich: Der Verkäufer überlässt dem Käufer Ware und der Käufer überlässt dem Verkäufer Geld.
Wem ich welches Angebot mache, ist prinzipiell meine Privatsache. Das bedeutet ich kann dir etwas zum Kauf anbieten, muss es aber nicht.
Möglicherweise kann man in Supermärkten noch einen gewissen Anspruch auf Erfüllen des Vertrages (also das Verkaufen der Ware) geltend machen, weil das Ausstellen mit Preisetikett dem Angebot entspricht. Anders im Tante-Emma-Laden: Wenn da Irmchen Müller kommt und was kaufen möchte, kann ich die auch wieder wegschicken.
Öööhm... Verständlich? :nerd:

Autor:  Brexpiprazole [ Mi 23. Apr 2014, 16:59 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Das Recht einen Verkauf zu verweigern hast du auf jeden Fall, und da gibt es auch nichts zu diskutieren.
Man hat eher die Macht, einen Verkauf zu verweigern.
Wenn im Nachhinein dem Käufer recht zugesprochen wird weil du ihn diskriminiert hattest, hattest du eben nicht das Recht.

Autor:  lifesucker [ Mi 23. Apr 2014, 16:59 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Und nochmal für dich:
Doch, du hast sehr wohl das Recht. Das ist dein Recht als Ladenbesitzer/Verkäufer. So etwas nennt sich Hausrecht.


lol ja dude
Aber nur wenn grad der Besitzer von Rewe hinter der Kasse steht. HugoXY, der da angestellt ist, darf dir im Rewe sicherlich nicht verweigern etwas zu verkaufen.
Wenn HugoXY allerdings nen Kleinladen führt und der ihm gehört, dann ja, kann er sich weigern.

Autor:  Wolfsblvt [ Mi 23. Apr 2014, 17:06 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
Man hat eher die Macht, einen Verkauf zu verweigern.
Wenn im Nachhinein dem Käufer recht zugesprochen wird weil du ihn diskriminiert hattest, hattest du eben nicht das Recht.

Ich glaube nörs hat es besser erklärt als ich.
Man hat jedes Recht einen Vertrag erst gar nicht aufzustellen. Ist ja deine Sache, wem du etwas anbietest oder nicht.

Zum Beitraglifesucker hat geschrieben:
lol ja dude
Aber nur wenn grad der Besitzer von Rewe hinter der Kasse steht. HugoXY, der da angestellt ist, darf dir im Rewe sicherlich nicht verweigern etwas zu verkaufen.
Wenn HugoXY allerdings nen Kleinladen führt und der ihm gehört, dann ja, kann er sich weigern.

Normalerweise überlässt der Ladenbesitzer seinen Angestellten das Ausführen des Hausrechts. Außer er hat es anders geregelt.
Dementsprechend doch, auch HugoXY, der da angestellt ist, darf das.

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