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Autor:  Latias [ Mo 13. Mär 2017, 00:26 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragBubble hat geschrieben:
So wie es mir gesagt wurde zeige ich die Person an, aber es werden keine Informationen von mir hinterlegt. Deshalb hätte ich vermutet, dass es sinnvoll ist, wenn man davon ausgehen kann, dass die angezeigte Person bei der Polizei bekannt sein soll. Mir wurde aber nicht viel gesagt, außer dass es die Möglichkeit gibt, anonym anzuzeigen.



Achso. Natürlich nehmen die deine Daten auf. Nur weitergeben dürfen sie sie nicht.

Autor:  Bubble [ Mo 13. Mär 2017, 00:30 ]
Betreff des Beitrags: 

Aber das dürfen sie doch auch sonst nicht, oder? Und wo ist dann der Unterschied zu nicht-anonymen Anzeigen?

Autor:  Esel [ Mo 13. Mär 2017, 00:52 ]
Betreff des Beitrags: 

Bei einer anonymen Anzeige können ja nirgends irgendwo deine Daten hinterlegt werden und du wirst letztlich nicht als Zeuge vernommen werden können. Bei der nicht-anonymen Anzeige wird die Polizei dich jederzeit kontaktieren können, dazu könntest du in weiteren Verfahren auch verpflichtet sein, als Zeuge auszusagen.
Deine Daten dürfen sie aber grundsätzlich nicht weitergeben, d.h. wenn die Person die du angezeigt hast danach fragt, wird die Polizei da definitv keine Informationen rausgeben.

Autor:  Bubble [ Mo 13. Mär 2017, 01:22 ]
Betreff des Beitrags: 

Das heißt die anonyme Anzeige bringt tatsächlich nur etwas, wenn es sinnvoll ist, dass die angezeigte Person bei der Polizei bekannt ist, aber ich nichts damit zutun haben möchte?

Autor:  Esel [ Mo 13. Mär 2017, 02:00 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragBubble hat geschrieben:
Das heißt die anonyme Anzeige bringt tatsächlich nur etwas, wenn es sinnvoll ist, dass die angezeigte Person bei der Polizei bekannt ist, aber ich nichts damit zutun haben möchte?


Erst einmal ist die Polizei dazu verpflichtet (!), anonymen Anzeigen genau so nachzugehen, wie den offiziellen. Ich weiß nicht, worum es genau bei dir geht, Fakt ist aber, dass die Effizienz grundsätzlich erst einmal davon abhängig ist, inwiefern die Polizei etwas mit anonymen Hinweisen anfangen kann, bzw. davon, um was für Tat-Bestandteile es sich überhaupt handelt. Wenn ich jemanden anonym wegen Körperverletzung anzeige, dann sind der Polizei da ohne handfeste Beweise natürlich auch die Hände gebunden, und zwar selbst dann, wenn die besagte Person bereits in ähnlicher Weise schon einmal auffällig geworden ist. Ganz anders sieht es natürlich aus, wenn man der Polizei irgendwelche Hinweise auf den Aufenthalt von Personen gibt.

Also - pauschalisieren kann man das absolut nicht, kommt halt immer darauf an, worum es geht. Allgemein würde ich aber in den meisten Fällen dazu raten, es nicht anonym zu machen; das erleichtert der Polizei oftmals ihre Arbeit und ist letztlich vermutlich auch effizienter.

Autor:  Bubble [ Mo 13. Mär 2017, 02:08 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragEsel hat geschrieben:
Erst einmal ist die Polizei dazu verpflichtet (!), anonymen Anzeigen genau so nachzugehen, wie den offiziellen. Ich weiß nicht, worum es genau bei dir geht, Fakt ist aber, dass die Effizienz grundsätzlich erst einmal davon abhängig ist, inwiefern die Polizei etwas mit anonymen Hinweisen anfangen kann, bzw. davon, um was für Tat-Bestandteile es sich überhaupt handelt. Wenn ich jemanden anonym wegen Körperverletzung anzeige, dann sind der Polizei da ohne handfeste Beweise natürlich auch die Hände gebunden, und zwar selbst dann, wenn die besagte Person bereits in ähnlicher Weise schon einmal auffällig geworden ist. Ganz anders sieht es natürlich aus, wenn man der Polizei irgendwelche Hinweise auf den Aufenthalt von Personen gibt.

Also - pauschalisieren kann man das absolut nicht, kommt halt immer darauf an, worum es geht. Allgemein würde ich aber in den meisten Fällen dazu raten, es nicht anonym zu machen; das erleichtert der Polizei oftmals ihre Arbeit und ist letztlich vermutlich auch effizienter.


Darf ich dir den genauen Fall vielleicht per PN schreiben? :D Mag das nicht so öffentlich ins Forum schreiben, aber das hat mir schon viel weitergeholfen überhaupt grundsätzlich zu verstehen. Danke dir (:

Autor:  Esel [ Mo 13. Mär 2017, 02:19 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragBubble hat geschrieben:
Darf ich dir den genauen Fall vielleicht per PN schreiben? :D Mag das nicht so öffentlich ins Forum schreiben, aber das hat mir schon viel weitergeholfen überhaupt grundsätzlich zu verstehen. Danke dir (:


Klaro. :>

Autor:  Latias [ Mo 13. Mär 2017, 08:11 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragEsel hat geschrieben:
Also - pauschalisieren kann man das absolut nicht, kommt halt immer darauf an, worum es geht. Allgemein würde ich aber in den meisten Fällen dazu raten, es nicht anonym zu machen; das erleichtert der Polizei oftmals ihre Arbeit und ist letztlich vermutlich auch effizienter.


Jap. Außerdem kann ich mir vorstellen, dass die Polizei nicht-anonymen Anzeigen eher auf den Grund geht, jenachdem worum es halt geht. Anonyme Anzeigen wirken so unseriös und unecht, finde ich.

Die werden sich auch, außer es besteht ein konkreter Verdacht oder (je nach Fall) sie haben Nachfragen, nicht bei dir melden.

Autor:  Wolfsblvt [ Mo 13. Mär 2017, 14:42 ]
Betreff des Beitrags: 

Ich wiederhole mich vielleicht, aber wichtig ist darüber nachzudenken, auf wen sich der Strafbestand bezieht bei einer anynomen Anzeige.
Zeigst du wen wegen Ladendiebstahl an oder weil er Kinderpornographie auf seinem Rechner besitzt ist anonym sicher okay, weil du eh nur ein Außenstehender bist.
Bezieht sich die Straftat aber auf dich direkt, zum Beispiel Körperverletzung, sexuelles Missbrauch oder Vergewaltigung, so wird die Anzeige selbst alleine nicht viel bringen. Wie soll der Strafbestand weiterverfolgt werden, wenn du selbst weder nochmal aussagen noch als Opfer genannt werden willst?
So etwas bringt maximal dann was, wenn der Täter schon durch diverse andere Dinge bei der Polizei bekannt ist. Am aktuellen Fall wird das aber nichts ändern.

Autor:  Bubble [ Mo 13. Mär 2017, 15:13 ]
Betreff des Beitrags: 

Esel, ich schreibe die PN später zuhause :D

Wolfsblut und Latias, es geht mir nicht darum, mich mit der Anzeige quasi zu rächen oder dass der Strafbestand, der sich auf mich bezieht, verfolgt wird, wenn, dann würde es mir lediglich um den Schutz künftiger potentieller Opfer geht. Das wäre meine Intention einer Anzeige, dafür braucht die Polizei ja keine Informationen über mich.
Mir geht es also nicht um mich und für mich oder wegen mir würde ich es nicht machen, nur zum Schutz anderer. Wäre es dann sinnvoll, weil besagte Person schon einmal angezeigt wurde und damit bekannt ist, oder lohnt es sich dann gar nicht erst und ich kann es gleich lassen? :D

Autor:  Wolfsblvt [ Mo 13. Mär 2017, 15:22 ]
Betreff des Beitrags: 

Wenn es nicht um deinen Fall geht dass gibt es eigentlich keinen Grund nicht die Anzeige zu stellen.
Allerdings kannst du auch den Polizisten im Gespräch fragen was er für sinnvoller hält, anonyme oder richtige Anzeige. Die meisten sind doch freundlich und helfen dir.

Autor:  Bubble [ Mo 13. Mär 2017, 16:09 ]
Betreff des Beitrags: 

Auch nicht als Schutz künftiger Opfer? Das wäre meine Intention

Autor:  Wolfsblvt [ Mo 13. Mär 2017, 16:21 ]
Betreff des Beitrags: 

Ich sagte keinen Grund nicht eine Anzeige zu stellen :D
Also eigentlich spricht alles dafür.

Autor:  Flugufrelsarinn [ Mo 13. Mär 2017, 16:23 ]
Betreff des Beitrags: 

Wie willst du mit der anonymen Anzeige zukünftige Opfer schützen? Das geht nur, wenn der Angezeigte dann auch verurteilt wird.

Autor:  Wolfsblvt [ Mo 13. Mär 2017, 16:26 ]
Betreff des Beitrags: 

Wenn eine Person bereits mehrfach angezeigt wurde, werden zukünftige Anzeigen vermutlich wesentlich ernster genommen.

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