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Autor:  Rubis_Principessa [ Mi 23. Apr 2014, 17:08 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Das ist doch eine ganz andere Geschichte.
Aber es ist einfach falsch zu behaupten ein Verkäufer dürfe den Verkauf nicht verweigern :D


Aber ehrlich gesagt, ich würde mich als Kunde da auch beschweren. :devil: Und in dem Fall "DVD" erst recht.

Autor:  nörs [ Mi 23. Apr 2014, 17:10 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragRubis_Principessa hat geschrieben:
Aber ehrlich gesagt, ich würde mich als Kunde da auch beschweren. :devil: Und in dem Fall "DVD" erst recht.

Das steht außer Frage. Und man kann ja mit den Füßen abstimmen :nerd:

Autor:  Bubble [ Mi 23. Apr 2014, 17:11 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragRubis_Principessa hat geschrieben:
Aber ehrlich gesagt, ich würde mich als Kunde da auch beschweren. :devil: Und in dem Fall "DVD" erst recht.

Mir gings bei dem Beispiel nur um irgendwas, was ne Altersgrenze hat. Hätte auch Alkohol, oder Zigaretten oder egal was sein können, nur halt irgendwas, was nicht jeder einfach so kaufen kann sondern man ein bestimmtes Alter braucht :D

Autor:  Brexpiprazole [ Mi 23. Apr 2014, 17:13 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Ich glaube nörs hat es besser erklärt als ich.
Man hat jedes Recht einen Vertrag erst gar nicht aufzustellen. Ist ja deine Sache, wem du etwas anbietest oder nicht.
Man hat aber nach wie vor nicht das Recht, Menschen zu diskriminieren. Wenn ein Arbeitgeber mich wegen meiner natürlichen Haarfarbe aus dem Bewerbungsgespräch rauswirft, kann ich dagegen auch vorgehen. Sieht dann fürs diese Firma echt scheiße aus.
Recht hat der, dem es zugesprochen wird; so funktioniert die Justiz. Wenn festgestellt wird, dass du mich unrechtmäßig wegen meiner Haare diskriminiert hast, hattest du nicht das Recht dazu, aber die Macht.

Autor:  Wolfsblvt [ Mi 23. Apr 2014, 17:15 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
Man hat aber nach wie vor nicht das Recht, Menschen zu diskriminieren. Wenn ein Arbeitgeber mich wegen meiner natürlichen Haarfarbe aus dem Bewerbungsgespräch rauswirft, kann ich dagegen auch vorgehen. Sieht dann fürs diese Firma echt scheiße aus.
Recht hat der, dem es zugesprochen wird; so funktioniert die Justiz. Wenn festgestellt wird, dass du mich unrechtmäßig wegen meiner Haare diskriminiert hast, hattest du nicht das Recht dazu, aber die Macht.

Soweit ich das verstanden habe wirst du normalerweise für die Diskriminierung bestraft, nicht dafür, dass du kein Produkt verkaufen wolltest. Dementsprechend hattest du schon das Recht, ein Produkt nicht zu verkaufen.

Autor:  Brexpiprazole [ Mi 23. Apr 2014, 17:17 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Soweit ich das verstanden habe wirst du normalerweise für die Diskriminierung bestraft, nicht dafür, dass du kein Produkt verkaufen wolltest. Dementsprechend hattest du schon das Recht, ein Produkt nicht zu verkaufen.
What?
Dude, dein Anfangsbeispiel war, dass es einem Ladeninhaber gestattet ist, jedem aus egal welchen Gründen seine Waren nicht zu verkaufen. Das ist so schlichtweg falsch.

Autor:  Wolfsblvt [ Mi 23. Apr 2014, 17:18 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
What?
Dude, dein Anfangsbeispiel war, dass es einem Ladeninhaber gestattet ist, jedem aus egal welchen Gründen seine Waren nicht zu verkaufen. Das ist so schlichtweg falsch.

Ne, ist es nicht.
Wo hast du her, dass das falsch ist?

Autor:  Brexpiprazole [ Mi 23. Apr 2014, 17:20 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Ne, ist es nicht.
Wo hast du her, dass das falsch ist?
Zum vierhundertunddrölfzigsten Mal ist es dann Diskriminierung, wenn klar wird, dass ich mich als Supermarksinhaber notorisch und ohne weitere Gründe weigere, dir was zu verkaufen, weil mir deine Fresse nicht gefällt.

Autor:  Wolfsblvt [ Mi 23. Apr 2014, 17:27 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
Zum vierhundertunddrölfzigsten Mal ist es dann Diskriminierung, wenn klar wird, dass ich mich als Supermarksinhaber notorisch und ohne weitere Gründe weigere, dir was zu verkaufen, weil mir deine Fresse nicht gefällt.

Und dann wirst du für Diskriminierung bestraft, nicht für das Verweigern des Verkaufs. Das wiederhole ich jetzt auch zum drölften Male.
Wird keine Diskriminierung festgestellt, ist die Verweigerung rechtens. Alleine daran sieht man doch schon, dass eine Weigerung erstmal völlig in Ordnung ist.

Generell darfst du als Verkäufer immer entscheiden, wem du was verkaufst und wem nicht. Dabei ist es völlig egal, was für ein Verkäufer du bist.

Autor:  Brexpiprazole [ Mi 23. Apr 2014, 17:31 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Und dann wirst du für Diskriminierung bestraft, nicht für das Verweigern des Verkaufs.
Was in diesem Fall exakt äquivalent ist.
"Du wirst dafür bestraft den Typen ermordet zu haben, nicht dafür, ihn in dem Kopf geschossen zu haben". Mag sein, ist in dem Fall aber deckungsgleich, weil die Diskriminierung durch den Nichtverkauf bzw. die Ermordung durch das Erschießen geschehen ist.

Autor:  Wolfsblvt [ Mi 23. Apr 2014, 17:35 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
Was in diesem Fall exakt äquivalent ist.
"Du wirst dafür bestraft den Typen ermordet zu haben, nicht dafür, ihn in dem Kopf geschossen zu haben". Mag sein, ist in dem Fall aber deckungsgleich, weil die Diskriminierung durch den Nichtverkauf bzw. die Ermordung durch das Erschießen geschehen ist.

Was ist denn das für ein unsinniger Vergleich?
In vielen Fällen ist die Verweigerung eines Verkaufs rechtens. Dementsprechend wird die Verweigerung eines Verkaufs nicht einfach so bestraft.
So schwer zu verstehen ist das nicht.

Autor:  Brexpiprazole [ Mi 23. Apr 2014, 17:39 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
In vielen Fällen ist die Verweigerung eines Verkaufs rechtens.
Was nicht heißt "Der Verkäufer darf dir alles verweigern, weil ihm deine Fresse nicht gefällt".
Kann er, ist aber eben nicht rechtens.

Autor:  Seoman [ Do 24. Apr 2014, 20:40 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Verkauft man ein Produkt nicht, weil man nicht bereit ist hunderte von Münzen anzunehmen, weil der Kunde gerne sein Kleingeld loswerden möchte, so wird der Kunde wohl kaum Recht bekommen vor Gericht.

Da gibt's eine klare Regelung. Der Verkäufer muss alles bis 49 Münzen annehmen, alles darüber hinaus darf er ablehnen.

Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
Was nicht heißt "Der Verkäufer darf dir alles verweigern, weil ihm deine Fresse nicht gefällt".
Kann er, ist aber eben nicht rechtens.

Hier muss ich Leprechaun recht geben. Der Verkäufer darf nicht einfach Grundlos einen Verkauf ablehnen. "Man kann nicht gezwungen werden jemand bestimmtem etwas zu verkaufen" gibt's nur im Privatrecht. Als Gewerbetreibender bist du verpflichtet. Oder du nimmst die Ware ganz aus dem Programm. Aber wenn 3 Leute an der Kasse stehen, darfst du es nicht Person A verkaufen, Person B dann nicht und Person C darf wieder. Dafür musst du entweder gute Gründe haben, oder du wirst vor Gericht verlieren. Und dann geht's eben nicht nur um Diskriminierung, sondern Person B kann auch auf Erfüllung eines Geschäfts klagen ;)

Bedeutet unterm strich, wenn du 16 bist, willst dir eine DVD oder ein Bier kaufen, dann darfst du das auch. Kann dir der Verkäufer (in Deutschland) nicht verweigern. Was anderes wäre es, wenn du dir z.B. nen neuen Laptop für 500 Euro kaufen willst. Das würde (in der Regel) das Taschengeld eines 16-Jährigen übersteigen, daher müssten die Eltern zustimmen. Bei Kleinkram ists aber Wurscht.

Wenn man betrunken ist, ists wieder ne andere Sache. Betrunkene (ab einem Gewissen Maß an Trunkenheit) sind Geschäftsunfähig, dürfen also keine Kaufverträge eingehen. Ob jemand zu betrunken war, um etwas zu kaufen oder noch wusste, was er tut, entscheiden dann in der Regel gerichte ;)

Autor:  Blackened [ So 27. Apr 2014, 16:26 ]
Betreff des Beitrags: 

In unserer Schule wars so, dass bis vor einer Woche, wenn die 1. oder die 6. (7. / 8.) Stunde ausgefallen sind, die Schüler nachhause gehen durften bzw. nicht in der Schule sein mussten. Seit einer Woche ist es nun so, dass 11.&12.-Klässler auch nachhause gehen dürfen, wenn die 5. & die 6. ausfallen. Wir haben dann mal nachgefragt, warum man eigentlich nicht erst um 10 erscheinen darf, wenn z.B die ersten zwei Stunden ausfallen und uns wurde gesagt, dass es eine "Mindestunterrichtszeit" (oder so ähnlich) gibt, die eben von 9 bis 12 ist .Ich find das ein bisschen komisch, weil ich genug Schulen kenne, in denen die Schüler einfach bei jeder Schulstunde, die ausfällt, egal, wann sie ausfällt, die Schule verlassen dürfen. Gibts tatsächlich eine Regelung, dass man zwischen 9 und 12 in der Schule sein muss?

Autor:  Wolfsblvt [ So 27. Apr 2014, 16:48 ]
Betreff des Beitrags: 

Ich kenne mich mit dem Schulgesetz in Österreich nicht aus, aber viele Dinge können die Schulen auch selbst entscheiden und festlegen.
Wenn man sagt, dass Schüler von 9 bis 12 Uhr generell anwesend sein müssen, dann ist das eigentlich in Ordnung.
Stundenausfall ist ja auch eigentlich ein Entgegenkommen für die Schüler, normalerweise gibt es ja Vertretung und verschieben der Stunden.
Das heißt Anspruch auf frei hast du ja eh nicht.

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