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Autor:  Phreya [ Di 12. Jun 2018, 17:39 ]
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Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
"If a guy jumps from a building with the intention to kill himself, but on the way down is shot dead by a bullet fired from an apartment below from a husband who wanted to scare his wife with an empty gun, but the gun was secretly loaded by the suicidal guy because he wanted for the husband to actually kill his wife, is the case a suicide or a murder?"

Bekanntes Rechtsparadox von Don Harper Mills, nem Forensiker.

Würde sagen versuchter Suizid vom Springenden und fahrlässige Tötung vom Schießenden.

Autor:  Brexpiprazole [ So 8. Jul 2018, 13:51 ]
Betreff des Beitrags: 

Freya hat geschrieben:
Würde sagen versuchter Suizid vom Springenden und fahrlässige Tötung vom Schießenden.
Die englische Wikipedia ordnet den Fall btw als fiktionalen Selbstmord ein.
https://en.wikipedia.org/wiki/Ronald_Opus

Autor:  Brexpiprazole [ Di 7. Aug 2018, 14:12 ]
Betreff des Beitrags: 

Image

Wer hat Recht?

Autor:  Phreya [ Do 9. Aug 2018, 20:21 ]
Betreff des Beitrags: 

Maus, wenn er es tatsächlich nicht wusste.

Autor:  Phreya [ So 11. Nov 2018, 00:55 ]
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Wenn jemand einen Job bei jemandem annimmt, der in diesem Unternehmen illegale Tätigkeiten ausführen lässt, aber man nicht sicher ist, ob die eigene Tätigkeit schon als illegal eingestuft wird, macht man sich dann strafbar?

Autor:  Wolfsblvt [ So 11. Nov 2018, 01:01 ]
Betreff des Beitrags: 

Wenn du etwas Illegales tust, machst du dich strafbar.
Wenn du die sehr starke Vermutung hast, dass jemand illegale Dinge in seinem Unternehmen tut, dann zieht auch kein "aber ich dachte alles geht mit rechten Dingen zu" nicht.

Darüber hinaus: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Autor:  Phreya [ So 11. Nov 2018, 01:09 ]
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Autor:  Brexpiprazole [ So 11. Nov 2018, 01:12 ]
Betreff des Beitrags: 

Oh, ich wäre davon ausgegangen, dass deine Frage sich auf ne Firma bezieht, die Schwarzarbeiter beschäftigt, und ob man als normaler Angestellter dort Probleme kriegen kann. Das würde mich auch interessieren. Mac?

Autor:  Wolfsblvt [ So 11. Nov 2018, 01:15 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragFreya hat geschrieben:
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Es verstößt zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen sämtliche Richtlinien der Online-Casinos. Besteht also das hohe Risiko bei denen rausgeworfen oder sogar belangt zu werden.

Was die grundsätzliche Situation angeht, so ist das sicherlich sehr kompliziert. Da kann dir nur ein echter Rechtsberater helfen.
Wirkt so, als ist das im starken Grenzbereich.

Wenn sie dich aber rechtlich okay auszahlen, und du deine Einnahmen korrekt versteuerst, wüsste ich im ersten Moment nichts, was gegen eine illegale Tätigkeit spricht.
Rein vom gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Recht her.
Zivilrechtlich bezüglich der Casinos ist das natürlich schwieriger, wie gesagt.

Autor:  Phreya [ So 11. Nov 2018, 01:38 ]
Betreff des Beitrags: 

Okay, ich lasse es besser. :D

Leprechaun hat geschrieben:
Oh, ich wäre davon ausgegangen, dass deine Frage sich auf ne Firma bezieht, die Schwarzarbeiter beschäftigt, und ob man als normaler Angestellter dort Probleme kriegen kann. Das würde mich auch interessieren.

Das halte ich für relativ unwahrscheinlich.

Autor:  Wolfsblvt [ So 11. Nov 2018, 01:54 ]
Betreff des Beitrags: 

Natürlich kann man Probleme kriegen, wenn man schwarzarbeitet. Egal ob man "nur" Angestellter ist.
Das Finanzamt ist da halt stark hinterher, und wird die fehlenden Steuern einfordern.

Autor:  Phreya [ So 11. Nov 2018, 01:58 ]
Betreff des Beitrags: 

Die Frage war aber, ob man Probleme bekommt, wenn man normal (also rechtlich korrekt) in einem Betrieb arbeitet, der nebenher auch Schwarzarbeiter beschäftigt.

Autor:  ThomasK [ So 11. Nov 2018, 13:01 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragFreya hat geschrieben:
Die Frage war aber, ob man Probleme bekommt, wenn man normal (also rechtlich korrekt) in einem Betrieb arbeitet, der nebenher auch Schwarzarbeiter beschäftigt.


Nein, natürlich nicht.

Nur diejenigen Straftaten, die in § 138 StGB aufgeführt sind, musst du, auch wenn du nichts damit zu tun hast, zur Anzeige bringen.
Schwarzarbeit gehört selbstverständlich nicht dazu.

https://dejure.org/gesetze/StGB/138.html

Auch wenn du weißt, dass ein Betrieb Steuern hinterzieht oder Schwarzarbeiter beschäftigt, kannst du bei dem Betrieb ganz normal arbeiten. Du bist keineswegs verpflichtet, die Schwarzarbeit oder Steuerhinterziehung zur Anzeige zu bringen, da du keine Polizistin oder Steuerfahnderin bist.

Erst dann, wenn du weißt, dass eine derjenigen Straftaten, die unter § 138 StGB aufgeführt sind, geplant sind, musst du die Polizei informieren.

Autor:  MacGyver [ Mo 12. Nov 2018, 07:38 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
Oh, ich wäre davon ausgegangen, dass deine Frage sich auf ne Firma bezieht, die Schwarzarbeiter beschäftigt, und ob man als normaler Angestellter dort Probleme kriegen kann. Das würde mich auch interessieren. Mac?

Nein, das ist wie man so schön sagt "nicht dein Bier".

Autor:  Misery [ Mi 19. Dez 2018, 01:18 ]
Betreff des Beitrags: 

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