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BeitragVerfasst: Fr 30. Okt 2015, 23:10 
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Minibildchen

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Das ist jetzt Firlefanz. Sie muss nicht lesbar sein; aber es muss der Versuch einer Namensunterschrift erkennbar sein. Siehe oben. Siehe auch oben meine Anmerkung, dass das in den meisten Fällen real tatsächlich heißt, dass du egal was krakeln kannst, ja. Hier gings aber um die Vorschrift, und die lautet - mit Namen; muss aber nicht lesbar sein. Ich nehme nicht an, dass du mir erklären willst, dass ich so legal meine Hochzeitsunterkunde unterschreiben könnte:

Image

Kann ich nicht; man erkennt, dass das nicht mein Name ist, und ich muss mit Namen unterschreiben; siehe den Gesetzestext. Erkennt man nicht, dass es nicht mein Name ist, habe ich technisch gesehen nicht korrekt unterschrieben, aber es wird halt keiner merken. Alles klar?

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BeitragVerfasst: Fr 30. Okt 2015, 23:10 
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Zum BeitragTorpedoYRW hat geschrieben:
Die Namensunterschrift muss ja, wie schon erwähnt, nicht lesbar sein.
Erkennst du da eindeutig "Merkel" oder "Merkl" oder "Mkrl"?


Für mich sieht der Nachname wie "Whil" aus.

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BeitragVerfasst: Fr 30. Okt 2015, 23:17 
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Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
Ich nehme nicht an, dass du mir erklären willst, dass ich so legal meine Hochzeitsunterkunde unterschreiben könnte:

Es gibt nun mal einen kleinen Unterschied zwischen dem vollen Nachnamen und einem komplett anderen Namen. Darum geht's mir. Nicht mehr, nicht weniger.

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BeitragVerfasst: Fr 30. Okt 2015, 23:18 
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Das stimmt. Trotzdem muss es der volle Nachname sein. Dass dieser nicht erkennbar sein muss und man real leicht mit nem Phantasienamen davonkommt, ändert daran exakt gar nichts.
Und nein, du hast nach ner Quelle gefragt, die bestätigt, dass der Nachname voll enthalten sein muss. Die lieferte ich zweimal, du liefertest selbst auch noch eine, und diskutiertest dann dagegen. Wenn ein Text lautet "Du musst ein Bild eines Vogels malen, aber es muss nicht gut aussehen", kannst du zwar nen Hund hinkrakeln und behaupten dass es ein Vogel ist; du kannst damit sogar davonkommen, aber du hast die gestellte Aufgabe zu 100% nicht erfüllt. Alles klar?

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BeitragVerfasst: Fr 30. Okt 2015, 23:29 
Pink Panther
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Es ist gut, wenn der Nachname voll enthalten ist. Muss er aber nicht. Alles klar?

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BeitragVerfasst: Fr 30. Okt 2015, 23:33 
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Doch, muss er; das hatten wir soeben ausgearbeitet. Was wird das jetzt? "Es ist gut"; ist das dein Verständnis von einem Gesetzestext? Da steht normalerweise nicht "Es wäre fein, wenn du XY machst, aber machs wie du willst", so auch hier nicht. "Mit dem (Familien)namen" = Mit einigen zufälligen Teilen des Namens"? Nein.

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Zuletzt geändert von Brexpiprazole am Fr 30. Okt 2015, 23:37, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Fr 30. Okt 2015, 23:37 
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TorpedoYRW hat geschrieben:
Es ist gut, wenn der Nachname voll enthalten ist. Muss er aber nicht. Alles klar?

Kann ich dann auch Buchstaben zum Namen hinzufügen?

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BeitragVerfasst: Fr 30. Okt 2015, 23:54 
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Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
Doch, muss er;

Dann wiederhole ich meine Frage: erkennst du dort den Namen "Merkel"? Wenn nicht, dann muss er nicht.

Ich habe aber echt keine Lust stundenlang, darüber zu diskutieren.
Der BGH hat die Bedingungen, die an eine Unterschrift zu stellen sind, wie folgt zusammengefasst: „Eine Unterschrift setzt ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraus, das nicht lesbar zu sein braucht. Erforderlich, aber auch genügend ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzuges, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt.

Es heißt nicht "Wiedergabe des eigenen vollständigen/vollen Namen". Das hat seinen Grund.
Ich darf mit "Torped" oder "Torpe" unterschreiben, ob du es wahrhaben willst oder nicht.

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BeitragVerfasst: Fr 30. Okt 2015, 23:58 
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Minibildchen

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Alter Falter. Siehe meinen ersten Link; du darfst den Nachnamen auch nicht abkürzen oder ihn in Form von kleinen Schmetterlingen ausdrücken. Mein Nachname ist nicht "Sc". Ich muss meinen vollen (Familien)namen schreiben; er muss jedoch nicht für Jedermann lesbar sein. Wie gesagt; meine Mutter legt alle Buchstaben ihres Namens übereinander.
Unterschreibst du nur mit nem Teil deines Namens, juckt das keine Sau, jedoch stimmt es nicht mit dem gegebenen Gesetz überein. Du kannst nicht sieben Zillionen mal argumentieren mit "Bei Merkel ist es schwer zu lesen", wenn bereits klargestellt wurde, dass das ähnlich irrelevant ist wie romantische Musik und ne sinnliche Massage bei ner Vergewaltigung. Wie gesagt; du kannst auch "Furztitten McHodenkrebs" hinkritzeln und es interessiert keinen; das ändert aber nichts dran, dass es zu 100% dem Gesetzestext widerspricht. Ebenso wenn du nur die Vokale deines Nachnamens aufschreibst, weil es dann nicht dein Name ist, sondern ein anderer Name. Es ist nicht dein Name. Es ist nicht dein Name. Es stimmt nicht mit dem Gesetzestext überein. Es wird trotzdem funktionieren. Es ist trotzdem per Definition keine rechtsgültige Unterschrift, denn die muss deinen Namen enthalten, und keine absurde Phantasieversion davon (Auch keine Abkürzung; auch das wurde bereits bequellt, siehe nochmals oben).
Du hast das eben nochmal bequellt. Es ist auch kein Argumentationsersatz wenn du auf den Boden stampfst und "Ich habe aber Recht und keinen Bock mehr auf Diskussion!!" schreibst.

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BeitragVerfasst: Sa 31. Okt 2015, 00:15 
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Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
Ich muss meinen vollen (Familien)namen schreiben;

Darauf hab ich schon geantwortet. Es ist kein muss. Warum musst du?

Gem. § 126 Abs. 1 BGB muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Wie diese Namensunterschrift auszusehen hat, hab ich schon mehrmals erwähnt.

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BeitragVerfasst: Sa 31. Okt 2015, 00:17 
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Wieso denkst du, dass, wenn du deinen Namen wiedergeben sollst, es heißt, dass du auch random irgendwas anderes schreiben oder die meisten Buchstaben weglassen kannst?

Das ist eine Paraphe; ein auf wenige Zeichen verkürztes Namenszeichen. Das ist etwas anderes als eine Unterschrift im rechtlichen Sinne, weil es zu wenig Merkmale für ein sicheres Authentifizierungszeichen aufweist. Vierte Bequellung meiner Aussagen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Paraphe

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BeitragVerfasst: Sa 31. Okt 2015, 00:29 
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Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
Wieso denkst du, dass, wenn du deinen Namen wiedergeben sollst, es heißt, dass du auch random irgendwas anderes schreiben oder die meisten Buchstaben weglassen kannst?


Wer sagt ich soll meinen "vollen" Namen wiedergeben? Es heißt Namensunterschrift, weil der Gesetzgeber keine Rechtecke, Dreiecke und Kreise als Unterschrift haben möchte.

Erforderlich, aber auch genügend ist ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist und sich als Wiedergabe eines Namens darstellt.

Ich wiederhole meine Frage. Wer sagt ich soll meinen vollen Familiennamen wiedergeben?

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BeitragVerfasst: Sa 31. Okt 2015, 00:31 
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Zum BeitragTorpedoYRW hat geschrieben:
Ich wiederhole meine Frage. Wer sagt ich soll meinen vollen Familiennamen wiedergeben?
Weil es ansonsten eine Paraphe ist, und keine Unterschrift; siehe die vierte Quelle. Dein Name ist dein Name; keine Abkürzung deines Namens. Wenn verlangt wird, dass du den Zauberlehrling wiedergeben sollst, reicht auch keine Abkürzung davon, denn diese ist keine Wiedergabe, sondern eine Abkürzung. Wieso denkst du, dass die Bezeichnungen Wiedergabe und Abkürzung deckungsgleich wären? Wenn du etwas abkürzt, gibst du es nicht wieder. Wird eine Wiedergabe verlangt, sollst du nichts abkürzen.
Hältst du "Walle" für eine korrekte Wiedergabe des Zauberlehrlings? Viel Spaß im Deutschunterricht.

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BeitragVerfasst: Sa 31. Okt 2015, 00:43 
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Zum BeitragTorpedoYRW hat geschrieben:
sich als Wiedergabe eines Namens darstellt


Also darf ich auch mit "Putin" unterschreiben. Ist ja schließlich ein Name.

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BeitragVerfasst: Fr 16. Jun 2017, 20:13 
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Wer hat die kunstvollste und am wenigsten kunstvollste Unterschrift, und warum ist die Antwort auf beides nicht "Hillary Clinton"?

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