Freya hat geschrieben:
@ThomasK:
Bisher dachte ich immer, dass du wirklich denkst was du schreibst. Aber dass die beiden sich doch in nem potentiellen Film selbst spielen könnten und das immense Vorteile für alle hätte - das kannst du nicht ernst meinen. Selbst wenn man null Einfühlungsvermögen besitzt, sollte einem einfallen, dass Traumata etc pp faktisch existieren (und die Wahrscheinlichkeit in diesem Fall auch recht hoch ist) und dass das kein schwammiges Gefühlsgelaber ist. Das Mädchen würde vermutlich retraumatisiert werden und zu 100% für ihr ganzes Leben lang psychisch am Arsch sein, wenn sie es jetzt tatsächlich noch nicht wäre. Und die Vorteile für den Sack sind komplett utopisch. Würde der sich auf den roten Teppich trauen und offen finanzielle Vorteile daraus ziehen, dann würde er vermutlich gelyncht.").
Wir haben zwar eine völlig unterschiedliche Herangehensweise an das Problem und beurteilen die Situation auch völlig anders; gleichwohl ermöglichst es mir die Sachlichkeit deines Postings, zu deiner Sichtweise Stellung zu nehmen.
Grundsätzlich gilt für mich die Vertragsfreiheit und Eigenverantwortung.
Selbstverständlich ist es für die 18-Jährige eine
OPTION ihre Geschichte zu vermarkten. Im Sinne der Vertragsfreiheit entscheidet sie selbstverständlich selbst, ob sie das will. Die Vertragsfreiheit ist in den ersten beiden Büchern des fünf Bücher umfassenden BGBs ausdrücklich hinterlegt. Dasselbe gilt für den 58-Jährigen.
Ich wehre mich jedoch dagegen, den Personen a priori gewisse Gefühlszustände zu unterstellen. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass die Leute eigenverantwortlich für sich entscheiden und selbst wissen, was sie wollen.
Gestolpert bin ich auch über die Aussage der 18-Jährigen, dass sie auch schon ein paar Jahre Single war. Dann kommt sie
ausgerechnet just zu dem Zeitpunkt nach Hause zurück, wo sie volljährig ist. Das scheint für mich ein starkes Indiz zu sein, dass sie von ihrem Elternhaus unter keinen Umständen bevormundet werden wollte. Auf mich macht das eher den Eindruck, dass sie ganz genau weiß, was sie will. Sie wollte nicht als Minderjährige, obwohl sie längst wieder Single war, zu
diesem Elternhaus zurückkehren.
Sollte sie psychisch angeschlagen sein - aus welchen Gründen auch immer - dann kann sie ggf. - wenn sie das will - immer noch Hilfe in Anspruch nehmen. A priori gehe ich aber von der Eigenverantwortung der Menschen und von ihrer Freiheit aus. Ich unterstelle also den Menschen nicht posttraumatische Belastungsstörungen und sage, dass sie mich vom Gegenteil überzeugen soll; nein, ich sehe in jedem die Eigenverantwortung und erst dann, wenn es handfeste Beweise gibt, dass das mit der Eigenverantwortung nicht funktioniert, lasse ich mich vom Gegenteil überzeugen.
Und was den 58-Jährigen anbetrifft: In der Beweisaufnahme wird sich ja herausstellen, was im einzelnen passiert ist. Je nachdem, was vorgefallen ist, kommt er mit einer Bewährungsstrafe davon oder auch nicht. Wie dem auch sei: Wenn der 58-Jährige seine Strafe verbüßt hat, dann ist der Rechtsstaat mit ihm quitt. Ob er dann die Geschichte zu Geld macht und wie viel sich damit verdienen lässt, entscheidet alleine der Markt. Ganz einfach. Lynchjustiz gibt es zum Glück in Deutschland nicht (mehr). Der ehemalige Terrorist Christian Klar wurde auch nach 26 Jahren aus dem Gefängnis entlassen. Irgendwo habe ich mal gelesen, dass er jetzt für die Linken im Bundestag arbeitet. Das ist absolut sein gutes Recht. Da bin ich voll dafür. Mit der Verbüßung der Haftstrafe werden die Uhren wieder auf Los gestellt. Auch da gibt es keine Lynchjustiz.
Selbstverständlich gilt auch hier die Vertragsfreiheit. Das ist alleinige Entscheidung der Linken, ob sie ihn beschäftigen. Die Linken kritisiere ich wegen ganz anderer Dinge, aber deswegen ganz sicher nicht! Auch hier kein Grund zur Aufregung!
Freya hat geschrieben:
Abgesehen davon kann man sehr wahrscheinlich schon von einem Abhängigkeitsverhältnis sprechen, auch wenn sich das Mädel (nach eigenen Angaben) irgendwann selbst durchgeschlagen hat. Das begann spätestens nachdem sie zusammen abgehauen sind. Mit 13 (und auch mit 14) Jahren ist es in der heutigen Zeit nicht normal, alleine für sein Leben sorgen und wichtige, auch zukunftsbasierte Entscheidungen treffen zu können."
Genau das ist ja der juristische Punkt. Die Abhängigkeitsverhältnisse sind gesetzlich definiert, also Eltern : Kind, Lehrer : Schüler usw.
Da dies kein Abhängigkeitsverhältnis im gesetzlichen Sinn ist, müsste man für den Zeitraum, in dem das Mädchen älter als 14 Jahre alt war, dem dann damals 54-Jährigen nachweisen, dass er das Mädchen unter Druck gesetzt hat. Also beispielsweise: "Wenn wir keinen Sex haben, dann bezahle ich auch nicht mehr für dich."
Sollte er das so gemacht haben, dann ist es auch nach dem 14. Geburtstag strafbar; zwar nicht wegen eines Abhängigkeitsverhältnisses, sondern wegen Ausnutzung einer Zwangslage.
Aber
GENAU DAS ist ja die Aufgabe des Gerichts herauszufinden.
Nach dem, was ich gelesen habe, scheint es mir eher so zu sein, dass die beiden ohne Hirn und Verstand wie zwei Teenager in den Tag hineingelebt haben und dabei seine Ersparnisse verprasst haben. Und sollte dies so sein, wäre genau dies
NACH dem 14. Geburtstag eben nicht strafbar. Seine Ersparnisse gingen peu a peu drauf und sie hat seit ihrer 7. Klasse keine Schule mehr von innen gesehen. Das ist zwar hochgradig unvernünftig, aber das Gericht hat sich nur am StGB zu orientieren. Es muss prüfen, ob die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Anklagepunkte gegeben sind. Und genau das wird in der Beweisaufnahme geprüft. Ob etwas vernünftig oder unvernünftig war, ist für das Strafverfahren völlig irrelevant.
Freya hat geschrieben:
Weshalb ist man bis 18 minderjährig? Warum darf man erst ab 16 arbeiten? Zur Zeit meiner Großeltern war das noch anders, da hat man mit 14 mit der Lehre begonnen (obwohl man erst mit 21 volljährig war), aber die Anforderungen (und Optionen - dementsprechend auch das Spektrum an möglichen Konsequenzen) waren da auch noch ganz andere.
Wenn die Familie des Mädchens so schlimm war, dass sie lieber abgehauen ist, dann erkennt man auch die Zwangslage, die du nicht wahrhaben willst. Zwang existiert nicht nur, wenn dich jemand gewaltsam in ein Auto zerrt. Du kannst erpressen, nötigen, manipulieren. Besonders letzteres ist bei jungen, ungefestigten Persönlichkeiten sehr effektiv. Und lässt augenscheinlich auch die brechreizerregenden "Argumentationen" zu, die du gerade bringst, Thomas, um das Verbrechen abzuschwächen und eventuell sogar noch positiv darstehen zu lassen. Es beunruhigt mich, dass du dich so gut mit dem Mann identifizieren kannst und ihm sogar noch Tipps gegeben hättest ("bis zum 14. Geburtstag warten").
Ich denke, dass die Manipulationsmöglichkeiten überschätzt werden.
Grundsätzlich ist es so, dass der Mensch von der
gesamten Umwelt sozialisiert wird und nicht nur von einer einzigen Person. Die Jugendliche lebte ja nicht im luftleeren Raum.
Mit dem 58-Jährigen identifiziere ich mich nicht; die Dinge, mit denen ich mich identifiziere, sind ganz anderer Art. Wer nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, kann anhand meines Avatars die Richtung erkennen, in die es bei mir geht.
Mir geht es darum, dass der 58-Jährige fair behandelt wird. Genauso wie ich mich auf die Seite Christians Klars bezüglich seines Arbeitsverhältnisses bei den Linken stelle, so will ich, dass im Gerichtsverfahren die Fakten fair analysiert werden. Bis jetzt ist
NUR die Kindesentziehung nachgewiesen. Nicht mehr! Falls noch einiges dazu kommt, was im Gerichtsverfahren nachgewiesen werden muss, dann bin auch ich für eine Freiheitsstrafe. Falls es bei der Kindesentziehung alleine bleibt und die übrigen Anklagepunkte nicht gegeben sind, dann würde ich es bei einer Bewährungsstrafe von 12 - 24 Monaten bewenden lassen, zumal ein Wiederholungsfall wohl ausgeschlossen werden kann, d.h. eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit nicht gegeben sein dürfte.