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Weiblich 
BeitragVerfasst: Sa 7. Sep 2013, 14:04 
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Zum BeitragMohnstrudel hat geschrieben:
Xmal die Todesstrafe hört sich nach amerikanischen Recht an. Glaube nicht, dass das in Norwegen möglich ist.

Und in Australien war das auch.

Btw hab ich nie Todesstrafe gesagt sondern nur x mal lebenslänglich und zusätzlich 777 Jahre.


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Weiblich 
BeitragVerfasst: Sa 7. Sep 2013, 14:12 
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Kommt auf dasselbe raus.

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Glaube nicht, es muss so sein, weil es so ist und immer so war. Unmöglichkeiten sind Ausflüchte steriler Gehirne. Schaffe Möglichkeiten. - Hedwig Dohm


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Weiblich 
BeitragVerfasst: Sa 7. Sep 2013, 14:18 
Pinkie Pie
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Zum BeitragMohnstrudel hat geschrieben:
Kommt auf dasselbe raus.

Ist aber ein anderes Urteil.


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Weiblich 
BeitragVerfasst: Sa 7. Sep 2013, 15:03 
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Okay, lass mich meinen Eintrag präzisieren: Das norwegische Recht gibt kein "mehrfach lebenslänglich" her. Das ist amerikanisches Recht, meinentwegen auch australisches. Deswegen kann man das Urteil von Breivik auch nicht mit denen amerikanischer oder australischer Schwerstverbrecher vergleichen.

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BeitragVerfasst: Sa 7. Sep 2013, 15:08 
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Zum BeitragMohnstrudel hat geschrieben:
Xmal die Todesstrafe hört sich nach amerikanischen Recht an. Glaube nicht, dass das in Norwegen möglich ist.
Mehrfache Strafen werden bei mehrfachen Taten vergeben. Wenn ich 21 Leute töte und dafür einmal die Todesstrafe bekomme, und dann wird mir bei einem Mord die Unschuld bewiesen, dann wäre die Todessstrafe nicht mehr rechtsgültig. Wenn ich aber für jeden Mord ne separate Todessstrafe bekomme, habe ich dann halt für meine 20 weiteren Morde noch 20 weitere Todesstrafen. Die werden aber nicht alle verhängt, das ist nur ein Rechtsmittel um zu gewährleisten, dass die Strafe verfolgt wird.
In Deutschland beurteilt man die Gesamtschuld, und beurteilt sie bei geänderter Sachlage nochmals neu.

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BeitragVerfasst: Sa 7. Sep 2013, 15:27 
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Das amerikanische Gesetz ist mir sympathischer. :nerd:

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BeitragVerfasst: Sa 7. Sep 2013, 15:33 
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Sicherheitsverwahrung reicht doch. Hauptsache, solche Leute werden nicht mehr auf die Gesellschaft losgelassen.

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BeitragVerfasst: Sa 7. Sep 2013, 15:37 
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Zum BeitragMacGyver hat geschrieben:
Das amerikanische Gesetz ist mir sympathischer. :nerd:

Mir auch.
Finde es sinnlos, den Fall nochmal zu beurteilen, wenn es eh eigentlich klar ist.

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BeitragVerfasst: Sa 7. Sep 2013, 16:17 
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Zum BeitragMohnstrudel hat geschrieben:
Sicherheitsverwahrung reicht doch. Hauptsache, solche Leute werden nicht mehr auf die Gesellschaft losgelassen.

Aber Sicherheitsverwahrung ist kein Knast und demnach ist es als Strafe bei solchen Taten, zu wenig.

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BeitragVerfasst: Sa 7. Sep 2013, 16:19 
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Zum BeitragMacGyver hat geschrieben:
Aber Sicherheitsverwahrung ist kein Knast und demnach ist es als Strafe bei solchen Taten, zu wenig.

Die Sicherheitsverwahrung kommt aber nur, wenn er am Ende der 21 Jahre noch gefährlich ist, oder ? und wenn er nicht mehr so wirkt kommt er wieder raus, oder ? :mellow:
Und wie genau können Psychologen testen, ob/wie zurechnungsfähig jemand ist ? Man kann ja irgendwie viel erzählen ?


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BeitragVerfasst: Sa 7. Sep 2013, 16:21 
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Zum BeitragBlueBubbleEngel hat geschrieben:
Und wie genau können Psychologen testen, ob/wie zurechnungsfähig jemand ist ? Man kann ja irgendwie viel erzählen ?
Ein guter Knastpsychodoc erkennt schon den Unterschied zwischen einem der viel erzählt und einem der glaubt was er erzählt. Außerdem, ganz unbewacht raus kommt so jemand ohnehin niemals mehr.

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BeitragVerfasst: Sa 7. Sep 2013, 16:22 
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Zum BeitragBlueBubbleEngel hat geschrieben:
Die Sicherheitsverwahrung kommt aber nur, wenn er am Ende der 21 Jahre noch gefährlich ist, oder ? und wenn er nicht mehr so wirkt kommt er wieder raus, oder ? :mellow:
Und wie genau können Psychologen testen, ob/wie zurechnungsfähig jemand ist ? Man kann ja irgendwie viel erzählen ?

Nein. Das wird vorher schon beschlossen, meistens. Kann aber bestimmt auch nachträglich beschlossen werden.

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BeitragVerfasst: Sa 7. Sep 2013, 16:24 
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Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Nein. Das wird vorher schon beschlossen, meistens. Kann aber bestimmt auch nachträglich beschlossen werden.

Also wird er definitiv nie wieder rauskommen ?

Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
Ein guter Knastpsychodoc erkennt schon den Unterschied zwischen einem der viel erzählt und einem der glaubt was er erzählt. Außerdem, ganz unbewacht raus kommt so jemand ohnehin niemals mehr.


Okay, danke


Zuletzt geändert von Bubble am Sa 7. Sep 2013, 16:24, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: bah


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Weiblich 
BeitragVerfasst: Sa 7. Sep 2013, 16:26 
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Zum BeitragMacGyver hat geschrieben:
Aber Sicherheitsverwahrung ist kein Knast und demnach ist es als Strafe bei solchen Taten, zu wenig.


Und was nützt Strafe?

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BeitragVerfasst: Sa 7. Sep 2013, 16:31 
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Zum BeitragMohnstrudel hat geschrieben:
Und was nützt Strafe?
De facto läuft jede Strafe, wenn man den Zweck der Verwahrung separiert betrachtet, auf maximal zwei Zwecke raus: Befriedigung von Rachebedürfnissen und Abschreckung (anderer oder des Straftäters selbst).

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