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BeitragVerfasst: Fr 8. Feb 2013, 22:49 
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Folgender Fall hat es, nachdem sich das Bundesverfassungsgericht vor zwei Wochen dazu gemeldet hat, nun auch in die gängien Medien geschafft:
http://www.stern.de/panorama/jugendliebe-oder-sexualstraftat-warum-ein-knutschfleck-das-verfassungsgericht-beschaeftigt-1967953.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130123_2bvr239212.html

Kurzfassung für alle Lesefaule:
Ein 14-Jähriger macht seiner 13-jährigen Freundin einen sichtbaren Knutschfleck. Die Eltern des Mädchen sehen den Knutschfleck, sind alles andere als begeistert - und zeigen den Jungen an. Der Fall wird tatsächlich vor dem Jugendgericht verhandelt - und der Junge wird verurteilt zu 60 Sozialstunden. Die Frage, ob das Mädchen mit dem Knutschfleck einverstanden war oder nicht, ist dabei nicht relevant. Denn: Wenn es nach dem Gesetzgeber geht, kann jemand unter 14 ohnehin noch nicht in sexuelle Handlungen einwilligen.
Damit aber noch nicht genug. Das Gericht war nämlich wenig später noch der Ansicht, eine DNA-Probe von dem 14-Jährigen zu verlangen - diese müsse schließlich in die Gendatei für Sexualstraftäter beim Bundeskriminalamt eingeführt werden.
Der Junge verweigert dies, legte erfolglos Einspruch gegen den Beschluss des Gerichts ein - und hat dann beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde erhoben. Dieses hat das Ganze nun (erstmal vorläufig - aber es wird in der Hauptsache nicht davon abweichen) gestoppt.

Man muss sich das absurde Ausmaß wirklich vorstellen: Hätte der Junge nicht dagegen geklagt, dann hätte ein Knutschfleck, den er seiner Freundin verpasst hat, dafür gesorgt, dass er sein Leben lang als Sexualstraftäter registriert gewesen wäre.

Im Gegenzug macht sich ein 60-Jähriger Vertretungslehrer, der einvernehmlich mit einer 14-jährigen Schülerin schläft, kein bisschen strafbar. (Einige Bundesländer versuchen, dem jetzt entgegen zu wirken, in dem sie die Schulgesetze verschärfen - das ändert aber nur etwas an den dienst- bzw. beamtenrechtlichen Konsequenzen für die betroffenen Lehrer, jedoch noch nichts an strafrechtlichen Konsequenzen).

Wie seht ihr das? Wie gerecht findet ihr das Sexualstrafrecht in Deutschland? Ab wann sollte man mit wem Sex haben dürfen, ohne, dass es für irgendwen Probleme geben könnte?


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Weiblich 
BeitragVerfasst: Fr 8. Feb 2013, 22:51 
Pinkie Pie
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Da kann man einfach nur den Kopf schütteln... :bibber:

Das mit dem Lehrer damals fand ich ja richtig krass, hat mich sehr aufgeregt. Und jetzt den Vergleich... wow. Das ist ja echt eine Glanzleistung. :unsure:

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Keine Angabe 
BeitragVerfasst: Fr 8. Feb 2013, 22:58 
Pink Panther
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Finde die 14-Jahre-Grenze schon angemessen, irgendwo muss man sie ja setzen, mindestens bei 12 Jahren, denn darunter wird es schon kritisch mit dem Einverständnis geben. Ich finde die Reaktion der Eltern des Mädchens hier halt absolut übertrieben - meine Güte, es war nur ein Knutschfleck, sie haben sie ja nicht beim Sex gesehen oder so.
Aber naja, wenn man in dem Alter Sex haben möchte, was ich nicht verurteile, aber wie gesagt, die Altersgrenze ist notwendig, dann muss man es eben geheimhalten und dann ist ein sichtbarer Knutschfleck eben ein bisschen leichtsinnig. Aber nur solche Übereltern würden deswegen jemanden anzeigen. :facepalm:

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Weiblich 
BeitragVerfasst: Fr 8. Feb 2013, 22:58 
Pinkie Pie
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Minibildchen

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Wtf? Ein Knutschfleck, hallo..? :facepalm:
Wie lächerlich ist das denn..

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Weiblich 
BeitragVerfasst: Fr 8. Feb 2013, 22:59 
Pinkie Pie

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Lächerlich ist als Ausdruck dafür wohl treffend. Gesetz hin oder her, die sollten sich mal lieber um andere Sachen kümmern. Aber schon allein dass die Eltern ihn angezeigt haben... :facepalm:


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Weiblich 
BeitragVerfasst: Fr 8. Feb 2013, 23:07 
Pink Panther
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Naja, irgendwelche Gesetze muss es ja geben. Natürlich ist ein 13-jähriges Mädchen einen Tag vor ihrem 14. Geburtstag nicht weniger reif als einen Tag später, aber irgendwo muss man ja ne Grenze setzen. Bei Abtreibungen gibt es ja auch ziemlich genaue Regelungen, bis wann es noch okay ist, und klar macht ein Tag eigentlich nichts aus, aber machste nichts.
Aber die Tatsache, dass mit 13 nicht nur Sex verboten ist, sondern auch fast alle Vorstufen, find ich dann doch übertrieben. Ob Oralsex "schlimmer" ist als normaler Geschlechtsverkehr, da wird man sich wohl nie einig werden, aber ein Knutschfleck ist doch absolut harmlos. Gut, ich halte nicht viel davon (auch nicht von "Beziehungen" von 13-jährigen), aber verbieten sollte man es trotzdem nicht.
Wobei das denke ich nicht das größte Problem ist (wie hoch ist schon die Wahrscheinlichkeit, dass man wegen sowas nen Drama macht), das Problem sind in dem Fall einfach die Eltern. Wenns nach ThomasK geht, bin ich ja eh ein konservativer Kleingeist, aber selbst ich finde das Verhalten der Eltern einfach nur total dämlich. Wie kann man nur zur Polizei &co gehen weil man ein Problem mit der Freizeitgestaltung der eigenen Tochter hat? Wenns einem nicht passt dass die Tochter nen Freund hat, dann sollte man mit ihr drüber reden, ggf. Verhütung ansprechen und wenn man meint dass es was bringt, den Freund verbieten (nicht dass ich das gut finde..) aber oh mein Gott, dieses Gerichtsblablazeug ist einfach nur krass unnötig. oO Und für das Verhältnis zwischen Eltern und Tochter ist das bestimmt auch nicht die beste Option

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I don't care what people think of me... At least mosquitoes find me attractive


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Weiblich 
BeitragVerfasst: Fr 8. Feb 2013, 23:27 
Pinkie Pie
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Unfassbar :oO:
Mal davon abgesehen, dass ich nicht nachvollziehen kann, weshalb Eltern wegen so etwas Anzeige erstatten. Doch ein Knutschfleck ist doch etwas absolut Harmloses, wie kann das vor Gericht landen? Wenn sie offensichtlich Sex gehabt hätten, wäre das was anderes. Denn die Altersgrenze ab 14 empfinde ich als absolut sinnvoll. Aber so?

Verglichen mit dem anderen Fall ist das natürlich noch deutlich krasser.
Eine "Beziehung" zwischen einem 14-jährigen und einer 13-jährigen ist völlig in Ordnung, auch wenn das vor dem Gesetz vielleicht anders aussieht. Aber welche 14-jährige will Sex mit einem 60-jährigen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so freiwillig war, auch wenn das mal dahingestellt sei.

In unserem Sexualstrafrecht läuft defintiv irgendwas falsch. Sicher sind Regeln und Richtlinien wichtig, aber das ist eben nicht alles. Jeder Fall ist anders, da muss man einfach differenzieren können.
Einen 14-jährigen verurteilen und einen 60-jährigen freisprechen - so was geht einfach nicht.

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Weiblich 
BeitragVerfasst: Fr 8. Feb 2013, 23:59 
Pinkie Pie
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Nicht deren Ernst...ein Knutschfleck? :facepalm:


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BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 00:04 
Pinkie Pie
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Die Richter haben richtig entschieden und nach der geltenden Gesetzeslage entschieden. Was bleibt ihnen anderes übrig? (Dass der Junge lebenslang als Sexualstraftäter gespeichert worden wäre, stimmt übrigens nicht.)

In meinen Augen haben einzig und allein die Eltern des Mädchens falsch gehandelt und indem sie den Jungen angezeigt haben. Das ist das Problem, nicht das Gesetz.

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Männlich 
BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 00:23 
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Die Richter haben richtig entschieden. Die Altersgrenze ist nun einmal 14.

Und 14 bedeutet eben 14 und nicht 13.

Wenn ein 60-Jähriger mit einer 14-Jährigen Sex hat, dann ist das legal, weil beide Ü14 sind. Wenn aber ein 14-Jähriger mit einer 13-Jährigen Sex hat, dann eben nicht. Dann muss er eben so lange warten bis sie 14 ist.

Hier ist eine 14-Jährige Schülerin mit einem Lehrer der Parallelklasse ins Bett gegangen. Und zwar nicht nur einmal, sondern ein halbes Jahr lang immer wieder. Da der Lehrer sie nicht unterrichtet hat, sondern eine Parallelklasse und beide Ü14 sind, ist es legal. Dass die beiden auf der Schultoilette Sex hatten und die Eltern strikt dagegen waren, spielt rechtlich keine Rolle

http://www.derwesten.de/panorama/lehrer ... 39736.html

Die Regel mit der Altersgrenze 14 ist doch nicht schwer zu verstehen. Das ist Grundschulmathematik. PISA lässt grüssen. :wink:


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Weiblich 
BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 00:28 
Pinkie Pie
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ThomasK hat geschrieben:
Wenn aber ein 14-Jähriger mit einer 13-Jährigen Sex hat, dann eben nicht. Dann muss er eben so lange warten bis sie 14 ist.

Sie hatten aber keinen Sex. Es war ein Knutscher, nicht mal auf den Mund. :shake:
Man kann es auch übertreiben... wobei ich Mac zustimmen muss, den Fehler haben wohl die Eltern gemacht, nicht das Gericht.

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Männlich 
BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 00:36 
Pinkie Pie
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September hat geschrieben:
Sie hatten aber keinen Sex. Es war ein Knutscher, nicht mal auf den Mund. :shake:
Man kann es auch übertreiben... wobei ich Mac zustimmen muss, den Fehler haben wohl die Eltern gemacht, nicht das Gericht.

Eben. Wo kein Kläger, da kein Richter. Über die Eltern kann ich nur den Kopf schütteln und das sage ich aus der Perspektive eines Vaters.

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Männlich 
BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 00:40 
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September hat geschrieben:
ThomasK hat geschrieben:
Wenn aber ein 14-Jähriger mit einer 13-Jährigen Sex hat, dann eben nicht. Dann muss er eben so lange warten bis sie 14 ist.

Sie hatten aber keinen Sex. Es war ein Knutscher, nicht mal auf den Mund. :shake:
Man kann es auch übertreiben... wobei ich Mac zustimmen muss, den Fehler haben wohl die Eltern gemacht, nicht das Gericht.



Vielleicht wollten die Eltern dem 14-Jährigen nochmal eins reinwürgen, weil sie genau wissen, dass sie in ein paar Monaten nicht mehr beim Sexualleben ihrer dann 14-Jährigen Tochter mitreden dürfen. :wink:


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Männlich 
BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 00:44 
Pinkie Pie
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ThomasK hat geschrieben:
Vielleicht wollten die Eltern dem 14-Jährigen nochmal eins reinwürgen, weil sie genau wissen, dass sie in ein paar Monaten nicht mehr beim Sexualleben ihrer dann 14-Jährigen Tochter mitreden dürfen. :wink:

Sie hätten auch ein paar 13-jährige anheuern können, die den Jungen dann verprügeln. :ninja:

Spaß beiseite, solche Bagatellen zur Anzeige zu bringen richtet mehr schaden an, als das es nutzt.

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BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 01:14 
Pinkie Pie
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naja finde die gesetze schon gut.

Normalerweise ist man ja nicht mit so eltern gestraft, weswegen so ne anzeige wohl höchst selten vorkommt.
Ernsthaft, da könnt man grad reinschlagen. Verbauen die nem 14 jährigen jungen fast schon die zukunft wegen nem knutschfleck. :dry:

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Bei jedem Atemzug stehen wir vor der Wahl das Leben zu umarmen, oder auf das Glück zu warten.


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