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Fataler Knutschfleck - wie gerecht ist unser Sexualstrafrecht?
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Seite 3 von 4

Autor:  Sometimes [ Sa 9. Feb 2013, 23:01 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fataler Knutschfleck - wie gerecht ist unser Sexualstrafrecht?

Find ich einfach nur ziemlich dumm. Vom Gesetz her mag es zwar richtig sein, aber die Eltern von dem Mädchen haben wohl ziemlich überreagiert. :bibber:

pudumephistopheles hat geschrieben:
Klar haben sie nach der Gesetzeslage korrekt gehandelt, menschlich finde ich nicht.
Ich halte das Gesetz in der Schweiz für cleverer, auch wenn mir der Unterschied von drei Jahren etwas knapp vorkommt, das könnte man auf fünf Jahre ausweiten.


Wie ist das denn in der Schweiz? :unsure:

Autor:  pudumephistopheles [ Sa 9. Feb 2013, 23:07 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fataler Knutschfleck - wie gerecht ist unser Sexualstrafrecht?

SometimesCrazy hat geschrieben:
Find ich einfach nur ziemlich dumm. Vom Gesetz her mag es zwar richtig sein, aber die Eltern von dem Mädchen haben wohl ziemlich überreagiert. :bibber:

Wie ist das denn in der Schweiz? :unsure:


Ab 16 ist sexuelle Handlung mit allen über 16 erlaubt, unter 16 nur bei höchstens drei Jahren Altersunterschied.

Autor:  Hermione [ Sa 9. Feb 2013, 23:46 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fataler Knutschfleck - wie gerecht ist unser Sexualstrafrecht?

Es ist doch wohl sehr übertrieben gewesen den Jungen anzuzeigen, nur weil er dem Mädl einen Knutschfleck verpasst hat. :huh:
Ich verstehe auch nicht, wieso das Rechtssystem so hart gegen ihn vorgeht und solche wie diesen Lehrer da quasi ungeschoren davon kommen lassen.

Autor:  Lati [ So 10. Feb 2013, 01:02 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fataler Knutschfleck - wie gerecht ist unser Sexualstrafrecht?

Also der Richter muss ja so handeln, kann ich ja nachvollziehen, es hat die Gesetze nicht geschrieben.
Aber ich verstehe nicht aus welchen Gründen die Eltern den Jungen angezeigt haben, es war ein Knutschfleck.

Autor:  MarcMiou [ Di 5. Mär 2013, 04:30 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fataler Knutschfleck - wie gerecht ist unser Sexualstrafrecht?

September hat geschrieben:
Wtf? Ein Knutschfleck, hallo..? :facepalm:
Wie lächerlich ist das denn..

sign

Autor:  Therytia [ Di 12. Mär 2013, 15:22 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fataler Knutschfleck - wie gerecht ist unser Sexualstrafrecht?

Also an sich ist so ein Gesetz schon gut und normalerweise klagen Eltern ja wohl auch nicht wegen einem Knutschfleck. Das Problem ist wahrscheinlich dass das Gesetz keine "Schlupflöcher" lässt und man daher so entscheiden musste. Allerdings finde ich es echt übertrieben, dass er als Sexualstraftäter geführt werden soll. Also da sollte man schon unterscheiden, ob das Mädchen damit einverstanden war und ob es sich hier wirklich um Sex handelt oder nur einen Knutschfleck. Auch wenn sie erst 13 ist.
Von den Eltern find ich das richtig mies. Sie können ja dagegen sein und dem Mädchen vllt Hausarrest erteilen und den Umgang mit dem Jungen verbieten, was auch schon krass wäre aber dass sie so echt die Zukunft von dem Jungen verbauen ist echt daneben. Die waren doch auch mal in dem Alter. Und das Mädchen ist ja schließlich nicht unschuldig wenn sie es auch wollte. Da kann man doch nicht die ganze Schuld dem Jungen zuweisen. Der tut mir schon echt leid, dass er wegen so einer Lappalie jetzt vllt sein ganzes Leben lang solche Folgen mit sich rumtragen muss und als Sexualstraftäter gilt wegen was, was so gut wie jeder in seinem Alter macht. Nur weil er an das falsche Mädchen bzw. deren Eltern geraten ist.

Autor:  MarcMiou [ Mo 6. Mai 2013, 10:11 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fataler Knutschfleck - wie gerecht ist unser Sexualstrafrecht?

Es sind nicht immer die Gesetze wo es was zu nörgeln gibt. Es ist meist eher deren Auslegung.
Den Stress haben eben die Gerichte, gerade bei sogenannten Einzelfallentscheidungen.

Autor:  Brexpiprazole [ Di 31. Mär 2015, 16:49 ]
Betreff des Beitrags: 

Lustig ja besonders in den USA, wo die Wohnorte von Sexualstraftätern online aufgeführt sind, und diese sich bei einem Umzug jedem Nachbarn vorstellen müssen mit "Hallo, ich bin ein verurteilter Sexualstraftäter". Auch wenn diese Sexualstraftat darin besteht, dass sie vor 30 Jahren als 17-Jähriger ne einvernehmliche Beziehung mit ner 14-Jährigen hatten, und von dem Vater des Mädels angezeigt wurden.

Autor:  Brexpiprazole [ Di 1. Mär 2016, 19:00 ]
Betreff des Beitrags: 

Erste US-Staaten erlauben es jetzt, dass sich Teens gegenseitig Nacktbilder senden; normalerweise macht der Teenager sich ja der Verbreitung von Kinderpornographie schuldig, wenn er seinem Partner Bilder von sich schickt.

Image

Autor:  Lebendig [ Di 1. Mär 2016, 20:37 ]
Betreff des Beitrags: 

Vielleicht erlauben sie es auch nur, um sich dann selbst die Bilder abzuzapfen #pädos
Finde das irgendwie blöd. Klar, passiert es sonst auch trotzdem, allerdings ist es nicht sinnvoll und das sollte man Jugendlichen auch beibringen.

Autor:  Wolfsblvt [ Di 1. Mär 2016, 21:01 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragLebendig hat geschrieben:
Finde das irgendwie blöd. Klar, passiert es sonst auch trotzdem, allerdings ist es nicht sinnvoll und das sollte man Jugendlichen auch beibringen.

Nicht sinnvoll heißt nicht dass man es verbieten muss.
Es ist auch nicht sinnvoll sich einen Stift in die Harnröhre zu schieben. Verbieten würde ich das trotzdem nicht unbedingt.

In Deutschland ist es btw eh legal.

Autor:  Lebendig [ Di 1. Mär 2016, 21:10 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Nicht sinnvoll heißt nicht dass man es verbieten muss.
Es ist auch nicht sinnvoll sich einen Stift in die Harnröhre zu schieben. Verbieten würde ich das trotzdem nicht unbedingt.

In Deutschland ist es btw eh legal.

Das nicht sinnvoll bezog sich ja auch nicht auf das Verbot. Sondern darauf, dass man Jugendlichen eben klar machen sollte, dass es nicht sinnvoll ist. Durch eine Änderung des Gesetzes wird man das wohl kaum erreichen.

Autor:  Brexpiprazole [ Di 27. Jun 2017, 21:08 ]
Betreff des Beitrags: 

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Lass darüber mal diskutieren. In den USA besteht halt erstmal das Problem, dass es keine Stufung gibt; d.h. wenn du ein Kind vergewaltigst und wenn du nachts besoffen an ne Wand pisst, wirst du auf derselben Liste für den Rest deines Lebens als Sexualstraftäter vermerkt sein (In zweiterem Fall zwar mit viel Pech, aber es gibt diverse Beispiele) - Apps zeigen deinen Wohnort an, und so weiter.

Nehmen wir jetzt aber mal an, das wäre nicht so, und solche Einschränkungen würden nur für Leute gelten, die tatsächlich auf der Offender-Liste stehen, weil sie jemanden missbraucht haben. Facebook-Verbot? Ist Facebook ein öffentlicher Ort? Wie hoch ist die Gefahr, die auf Facebook von nem Wiederholungstäter ausgeht?

Autor:  Wolfsblvt [ Fr 30. Jun 2017, 20:05 ]
Betreff des Beitrags: 

Das ergibt wenig Sinn.
Man hilft niemandem damit wenn man Sexualstraftäter vollständig isoliert.
Das macht es doch eher nur schlimmer.

Autor:  Brexpiprazole [ Mo 24. Jul 2017, 17:27 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Man hilft niemandem damit wenn man Sexualstraftäter vollständig isoliert.
Ja doch; potentiellen weiteren Opfern halt. Die Kriminalpsychologie kann üblicherweise ganz gut einschätzen, ob jemand das Potential zum Wiederholungstäter hat - wobei die vorkommenden Fehleinschätzungen halt in beide Richtungen fatal ausgehen können. Zusätzlich gibts ja auch Konzepte wie Bewährungsauflagen und dergleichen.
Facebook ist n Ort, auf dem ein Krimineller effektiv dafür sorgen kann, dass ein nichtsahnendes Opfer sich mit ihm zu idealen Bedingungen trifft. Vergleichbar große Netzwerke dieser Art gibt es nicht und gab es nie.

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