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Männlich 
BeitragVerfasst: Mo 17. Mär 2014, 17:33 
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Zum BeitragBlackened hat geschrieben:
Nein.

Okay. Bedeutet im Gegenzug, dass die Gewichtung von anderen Straftaten auch völlig überflüssig ist, richtig?

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“And buried deep beneath the waves
Betrayed by family
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BeitragVerfasst: Mo 17. Mär 2014, 17:34 
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Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Okay. Bedeutet im Gegenzug, dass die Gewichtung von anderen Straftaten auch völlig überflüssig ist, richtig?

Nein?


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Männlich 
BeitragVerfasst: Mo 17. Mär 2014, 17:44 
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Zum BeitragBlackened hat geschrieben:
Nein?

Warum bist du dann hier in diesem Beispiel dafür, dass es scheiß auf Fall und individuelle Umstände immer dieselbe Strafe geben soll?

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BeitragVerfasst: Mo 17. Mär 2014, 17:47 
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Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Warum bist du dann hier in diesem Beispiel dafür, dass es scheiß auf Fall und individuelle Umstände immer dieselbe Strafe geben soll?

Vergewaltigung ist Vergewaltigung bleibt Vergewaltung?


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BeitragVerfasst: Mo 17. Mär 2014, 17:51 
Pinkie Pie

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Genau.
Und Mord ist Mord und bleibt Mord, da hat auch jeder gleichermaßen bestraft zu werden, egal welches Motiv und wie er "gekillt" hat. Und so sehe ich das bei allen anderem auch. Und wie schon mal gesagt, entweder ist es eine Vergewaltigung oder es ist keine, so ein bisschen vergewaltigt gibt es nicht, also gehört das auch "voll" bestraft. Gibt ja bei Mord auch kein "bisschen tot". :roll:

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Die Wunden, die man nicht sieht, sind die, die am schwersten zu heilen sind. - Nao Tomori (Charlotte)


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Weiblich 
BeitragVerfasst: Mo 17. Mär 2014, 17:53 
Pinkie Pie
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Es geht nicht darum das man nur ein kleines bisschen vergewaltigt wurde, sondern einfach um die Umstände.


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Weiblich 
BeitragVerfasst: Mo 17. Mär 2014, 17:58 
Pink Panther
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Bei Sexualstraftätern rechtfertigt es imho die Rückfallquote, sie lebenslänglich wegzusperren. Das muss meinentwegen nicht mal eine Gefängnisstrafe sein, sie können auch ein angenehmes Leben führen, solange die Gesellschaft vor ihnen geschützt ist.
Bei Mord kommt es stark auf die Umstände an, in einigen Fällen würde ich ähnlich vorgehen.
Schwarzfahren wäre in meiner Diktatur keine Straftat, da alle Öffis gratis wären.
Beleidigung Geldstrafe

Zum BeitragRubis_Principessa hat geschrieben:
Ja, die Falschanzeigen sind bei Frauen meistens immer Teil eines Racheplanes. Dumm nur, dass es dann wahre Opfer schwer haben vor Gericht, weil diese Frauen da einfach nicht nachdenken.


Wahre Opfer haben es vor Gericht eher wegen Vergewaltigungsmythen schwer.
Frauen, die eine Falschanzeige erstellen,tun dies meistens NICHT aus Rachegedanken, sondern weil sie psychische Probleme haben und durch die Falschanzeige Aufmerksamkeit auf sich ziehen wollen. Die häufigsten dieser Falschanzeigen beziehen sich auch nicht auf reale Personen, sondern auf unbekannte Täter.

Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Allerdings gibt es einen eindeutigen Unterschied zwischen einer Vergewaltigung mit vorgehaltenem Messer mitten im Wald, und einem Sex im Ehebett nach 20 Jahren Ehe mit der vollbetrunkenen Ehefrau, die eigentlich gar nicht wollte, aber doch mitgemacht hat.


Gerade Vergewaltigungen in der Ehe sind oft besonders grausam.

This kind of assault is usually characterized by physical brutality and far more physical force is used than would be necessary. In this kind of rape, the perpetrator attacks the victim, grabbing her, striking her, knocking her to the ground and tearing off her clothes.

The rape experience for the offender is one of rage and conscious anger, his intent is not sex, but to express his anger and contempt and he often uses abusive and profane language to further debase his victim. The question is, if he is not sexually motivated, why does he not confine his attack to battering?

Groth and Birnbaum believe that the answer lies in what one perpetrator says of his offence. “I wanted to knock the woman off
her pedestal, and I felt rape was the worst thing I could do to her”

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Glaube nicht, es muss so sein, weil es so ist und immer so war. Unmöglichkeiten sind Ausflüchte steriler Gehirne. Schaffe Möglichkeiten. - Hedwig Dohm


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BeitragVerfasst: Mo 17. Mär 2014, 18:01 
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Einem Kinderschänder: 25 Jahre (+ zweimal jährlich etwas ähnliches wie ein psychologisches Gutachten)
Einem Vergewaltiger: 5-10 Jahre
Einem Mörder: 25 Jahre (+ zweimal jährlich etwas ähnliches wie ein psychologisches Gutachten)
Einem Taschendieb: Einzelfall: Geldstrafe Wiederholungstäter: ~1 Jahr
Einem Schwarzfahrer: Geldstrafe
Jemand der beleidigt: Geldstrafe


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BeitragVerfasst: Mo 17. Mär 2014, 18:01 
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Trotzdem gehört das voll bestraft, beim Mord wird es auch wenig tangieren aus welchen Gründen oder welchen Umständen gemordet wurde oder?
Ich finde, wenn der Täter da vor Gericht auf reumütig macht und sich selbst noch in eine Opferrolle bringt, das ist erbärmlich. Jeder der ein Verbrechen begeht gehört nach dem bestraft, was das Gesetz für so eine Tat vorsieht. Das wieso, weshalb, warum und wie er die Tat begeht interessiert doch nicht. Solange das Ergebnis ein "Schaden" ist für den man büßen muss.

Wenn ich unter Trunkenheit meinen Nachbar absteche, weil der mir quer kommt, habe ich doch auch nicht gleich mit Strafminderung zu rechnen, nur weil ich nicht klar im Kopf war, man ist trotzdem für die Tat verantwortlich, wenn ich nicht Herr meiner Sinne bin, wenn ich mich besaufe, hätte ich es halt lassen müssen.

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BeitragVerfasst: Mo 17. Mär 2014, 18:03 
Pinkie Pie
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Soweit ich weiß werden die Umstände in jeder Verhandlung ordentlich abgeklärt?


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BeitragVerfasst: Mo 17. Mär 2014, 18:04 
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Zum BeitragRubis_Principessa hat geschrieben:
Trotzdem gehört das voll bestraft, beim Mord wird es auch wenig tangieren aus welchen Gründen oder welchen Umständen gemordet wurde oder?


Natürlich wird das mit in das Urteil aufgenommen, aus welchem Grund jemand mordet (im Extremfall kann es sogar dadurch gelingen, das Urteil in Richtung Totschlag zu kitten).
Ich muss jedoch sagen: Es gibt relativ "gute" Gründe, jemanden zu morden. Aber welchen guten Grund hat man, jemanden zu vergewaltigen?

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BeitragVerfasst: Mo 17. Mär 2014, 18:07 
Pinkie Pie

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Ich finde vor dem Gesetz sollten persönliche Gründe nicht zu sehr begutachtet werden, sondern sich mehr auf den juristischen Teil konzentriert werden.
Wenn Täter Strafmilderung bekommen, wegen irgendwelchen persönlichen Umständen verleitet das u.U. nur noch mehr potentielle Täter, die dann vor Gericht lügen bis sich die Balken biegen und damit noch durch kommen. Das senkt die Verbrechensquote garantiert nicht, darum sollte das wirklich einheitlicher bestraft werden, das fände ich zumindest gerecht.

Die Opfer und Angehörigen leiden auch nicht weniger, bloß weil der Täter seiner Meinung nach "gute Gründe" für sein Handeln hatte.

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BeitragVerfasst: Mo 17. Mär 2014, 18:13 
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Zum BeitragRubis_Principessa hat geschrieben:
Ich finde vor dem Gesetz sollten persönliche Gründe nicht zu sehr begutachtet werden, sondern sich mehr auf den juristischen Teil konzentriert werden.
Wenn Täter Strafmilderung bekommen, wegen irgendwelchen persönlichen Umständen verleitet das u.U. nur noch mehr potentielle Täter, die dann vor Gericht lügen bis sich die Balken biegen und damit noch durch kommen. Das senkt die Verbrechensquote garantiert nicht, darum sollte das wirklich einheitlicher bestraft werden, das fände ich zumindest gerecht.

Die Opfer und Angehörigen leiden auch nicht weniger, bloß weil der Täter seiner Meinung nach "gute Gründe" für sein Handeln hatte.

Wenn dein Freund deinen Vergewaltiger umbringt sollte er die gleiche Strafe kriegen wie ein anderer, der eine Frau zerstückelt hat, weil er Bock drauf hatte?

Edit: Was ich übrigens auch richtig finde, ich frage nur, weil ich vorher das Gefühl hatte, du würdest das anders sehen.


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Weiblich 
BeitragVerfasst: Mo 17. Mär 2014, 18:18 
Pinkie Pie

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Ja. Und ehrlich, ich würde das in manchen Fällen auch in Kauf nehmen. Wenn jemand z.B. meinem Kind was antut, dann würde er das postwendend zu ihm zurückkommen, wenn das möglich ist. Die Strafe würde ich in Kauf nehmen.

btw. mein Freund meinte damit Folter und nicht gleich Mord, aber ich weiß was Du meinst. ;)

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Männlich 
BeitragVerfasst: Mo 17. Mär 2014, 18:45 
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Zum BeitragRubis_Principessa hat geschrieben:
Trotzdem gehört das voll bestraft, beim Mord wird es auch wenig tangieren aus welchen Gründen oder welchen Umständen gemordet wurde oder?

Und schon wieder liegst du falsch. Natürlich werden da die Umstände und Gründe stark bewertet. Auch die Persönlichkeit und Schuldfähigkeit des Täters natürlich.

Zum BeitragRubis_Principessa hat geschrieben:
Ich finde, wenn der Täter da vor Gericht auf reumütig macht und sich selbst noch in eine Opferrolle bringt, das ist erbärmlich. Jeder der ein Verbrechen begeht gehört nach dem bestraft, was das Gesetz für so eine Tat vorsieht. Das wieso, weshalb, warum und wie er die Tat begeht interessiert doch nicht. Solange das Ergebnis ein "Schaden" ist für den man büßen muss.

Es geht hier nicht darum, ob er einen darauf MACHT, das fliegt recht schnell auf. Was, wenn er wirklich reumütig IST, oder in manchen Fällen das Opfer IST, wie wenn er jahrelang vom eigenen Vater sexuell misshandelt wurde, etc? Das ist alles gleich zu werten, ja?

Zum BeitragRubis_Principessa hat geschrieben:
Wenn ich unter Trunkenheit meinen Nachbar absteche, weil der mir quer kommt, habe ich doch auch nicht gleich mit Strafminderung zu rechnen, nur weil ich nicht klar im Kopf war, man ist trotzdem für die Tat verantwortlich, wenn ich nicht Herr meiner Sinne bin, wenn ich mich besaufe, hätte ich es halt lassen müssen.

Und wieder falsch. Doch, du könntest durchaus eine Strafmilderung bekommen.

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