Leaa hat geschrieben:
Dänemark hat ja schon dankend abgelehnt und die Grönländer glaube ich auch.
Die Berichterstattung in der Presse zeigt aber wieder einmal ganz deutlich den Niedergang der schreibenden Zunft.
Extrem wichtige juristische Dinge werden gar nicht diskutiert, sondern nur ein paar irrelevante Dinge ohne Hirn und Verstand hingerotzt und jeder juristische Grünschnabel, der noch nie einen Hörsaal von innen gesehen hat, meint seinen Senf dazugeben zu wollen.
Beispielsweise befindet sich der Bahnhof Basel Bad im
Eigentum der Bundesrepublik Deutschland; zugleich ist es selbstverständlich
Schweizerisches Hoheitsgebiet, sodass dort die Schweizer Gesetze gelten, mit Ausnahme der EBO, wenngleich die Schweizer Fahrzeuge ohne Deutschlandzulassung nach Basel Bad fahren dürfen. Die Bundesrepublik Deutschland muss also den Schweizer Franken als Währung akzeptieren und auch nur die Schweizerische Polizei darf hoheitliche Ausgaben wahrnehmen. Als 1980 in Deutschland die Sommerzeit galt, aber in der Schweiz nicht, durften nur die Bahnsteiguhren aufgrund des Bezugs zur EBO die deutsche Zeit anzeigen. Die große Turmuhr das Bahnhofs Basel Bad ein paar Meter oberhalb der Bahnsteiguhren, musste Schweizer Zeit anzeigen, obwohl auch das gesamte Bahnhofsgebäude der Bundesrepublik Deutschland gehört. Die EBO gilt aber nur für den Eisenbahnbetrieb. Als damals 16-Jähriger war ich begeistert, wie die Bahnsteiguhren alle 15.03 Uhr zeigten, aber die Turmuhr 14.03 Uhr.
Wenn nun die USA Grönland kaufen würden, bedeutet das juristisch zunächst einmal, dass ein
ZIVILRECHTLICHER Vertrag abgeschlossen wird und das private Eigentumsrecht gegen Entgeld wechselt.
Damit ist damit mitnichten gesagt, dass Grönland völkerrechtliches Hoheitsgebiet der USA wäre, sondern juristisch zunächst einmal nur, dass die USA
Privateigentümer wären. Ein Privateigentümer unterliegt aber vollständig den Hoheitsrechten des jeweiligen Staates. Sei es, ob es um eine Baugenehmigung geht, sei es, ob es um den Abbau von Bodenschätzen geht, sei es, ob Militäreinrichtungen gebaut werden sollen usw.
Während des Zweiten Weltkrieges hatten die Nazis keine Chance auf dem Gebiet des Bahnhofs Basel Bad in Deutschland gesuchte Leute zu verhaften. Wenn gegen die Leute in der Schweiz nichts vorlag, dann ließ die Schweizer Polizei gegen den Willen der Nazis diese in Basel Bad frei laufen.
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Um jetzt den Vorgang "Die USA wollen Grönland kaufen" juristisch beurteilen zu können, müsste man sich genau die Verträge angucken, die die Juristen im Weißen Haus aufsetzen wollten oder aufgesetzt hätten. Davon steht aber nirgends etwas.
Nun bin ich kein Jurist; ich hatte Jura in meinem Studium nur bis zum Vordiplom. Gleichwohl bin ich aber erschüttert, wie extrem seicht die Berichterstattung ist.
Solche Verkaufsverträge sind üblicherweise etliche Seiten lang und haben umfangreiche Anhänge. Dass in den Redaktionen niemand auf die Idee kommt, im Weißen Haus genau nachzufragen, was man überhaupt wollte, ist einfach Irrsinn. Wäre ich Journalist, dann hätte ich bei meiner Recherche gleich als erstes nach den Vertragsdetails bzw. den Überlegungen im Weißen Haus gefragt und dann ggf. mehrmals nachgehakt.