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Schülerausweis
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Autor:  Glückskind [ Di 23. Sep 2014, 19:48 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Seit dem 19. Januar 2013 gilt für neu ausgestellte Führereschein, dass sie nach 15 Jahren erneuert werden müssen. Da hast du also eh schonmal die Pflicht.
Für die alten Führerschein gilt: Ist man älter als 50 und hat einen Führerschein der ehemaligen Klasse 2 oder 3, muss man umsteigen, und gleichzeitig eine Fahreignungsprüfung machen.
.


Richtig. Und alle anderen kann man, egal wie alt sie sind bis zum Stichtag behalten, ergo fahren haufenweise Leute mit ewig alten Führerscheinen rum, da sie die noch nicht erneuern lassen müssen. Man muss übrigens auch mit 2er und 3er nicht umsteigen, man kann. Wenn man es nicht tut erlöschen diese beiden einfach, der 1er bleibt bestehen.

Autor:  Transalpin [ Di 23. Sep 2014, 20:42 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragTati hat geschrieben:
Deutsche Bahn akzeptiert aber auch Schülerausweise, auch wenn es um das Alter geht und nicht nur um den Namen. (Bei personalisierten Tickets zB. )

Bei Schülertickets gehts auch hauptsächlich darum, sich als berechtigter Schüler auszuweisen, dementsprechend gilt da auch der Schülerausweis. Der Perso ist da eher die Ausweichmöglichkeit.

Am Gymnum hatten wir zuletzt chipkartenförmige Schülerausweise, die aber nicht mehr waren als ein bedrucktes Stück Plastik ohne Zusatzfunktion. Und weil ich keinen Bock hatte, ihn erneuern zu lassen, habe ich einfach das Ablaufdatum entfernt :ninja:

Am Berufskolleg hätten wir wieder so Papierdinger gehabt, da habe ich mir aber nie einen machen lassen, geht schließlich auch ohne.

Jetzt der Studentenausweis ist ne echte Chipkarte, mit der man unter anderem auch schulintern bezahlen kann, dass das Ding gleichzeitig als Fahrkarte funktioniert, haben sie aber immernoch nicht hinbekommen :shake: Beim örtlichen Verkehrsbetrieb reicht aber das Vorzeigen des Ausweises, die eigentliche Fahrkarte will niemand sehen (weil man sich quasi automatisch besitzt, wenn man auch den Ausweis hat, man muss sie sich nur ausdrucken).

Autor:  Niemand [ Di 23. Sep 2014, 20:54 ]
Betreff des Beitrags: 

Mein Schülerausweis wurde mit türkisem Glitzerstift eingetragen. :ninja:

Autor:  BeurreEtPain [ Mi 24. Sep 2014, 17:02 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Sonst hast du allerdings recht, Führerschein ist als offizieller Ausweis nicht gültig. Generell zählt da in Deutschland sogar NUR der Personalausweis, da jeder Deutsche ab dem 16. Lebensjahr die Pflicht hat einen zu besitzen.
Ein Reisepass enthält nämlich genaugenommen nicht die Adresse, und ist somit nicht immer ausreichend. Beim Fliegen oder Reisen dann halt schon.

Was, der Perso ist verpflichtend? Meine Eltern erlauben mir nicht mal, mir einen machen zu lassen, weil sie finden, das ist rausgeschmissenes Geld, wenn ich sowieso einen Reisepass habe (Und ich will mein eigenes, sowieso knapp bemessenes Geld ehrlich gesagt auch nicht dafür ausgeben) :oO: Aber ich gehe eh fast nie aus dem Haus, von daher...

Aber um beim Thema zu bleiben: Bin mir nicht mal sicher, ob mein Studentenausweis ein Geburtsdatum drauf hat. Ein Foto aber schon; außerdem fungiert er auch als Bezahlkarte für die Mensa und als Fahrkarte :happy:

Autor:  Wolfsblvt [ Mi 24. Sep 2014, 17:18 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragBeurreEtPain hat geschrieben:
Was, der Perso ist verpflichtend? Meine Eltern erlauben mir nicht mal, mir einen machen zu lassen, weil sie finden, das ist rausgeschmissenes Geld, wenn ich sowieso einen Reisepass habe (Und ich will mein eigenes, sowieso knapp bemessenes Geld ehrlich gesagt auch nicht dafür ausgeben) :oO: Aber ich gehe eh fast nie aus dem Haus, von daher...

Ja, ist er. Wenn du keinen hast, machst du dich strafbar. Das ganze geht bis zu einem Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro.

Ausweispflicht -> Deutschland
Für Deutsche besteht nach § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Wer gegen diese Pflicht verstößt, also weder einen gültigen Personalausweis noch einen gültigen Reisepass (als Alternative gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 PAuswG) besitzt, handelt ordnungswidrig und kann nach § 32 Personalausweisgesetz mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro belegt werden. Eine gesetzliche Mitführpflicht besteht jedoch nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel für Arbeitnehmer bestimmter Branchen während ihrer Arbeitszeit zur Verhinderung illegaler Beschäftigung[3] und für Waffenträger.[4]

(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht#Deutschland)

Autor:  crypted [ Mi 24. Sep 2014, 17:20 ]
Betreff des Beitrags: 

Es steht doch,dass der Reisepass die Alternative zum Perso ist

Autor:  Wolfsblvt [ Mi 24. Sep 2014, 17:22 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum Beitragcrypted hat geschrieben:
Es steht doch,dass der Reisepass die Alternative zum Perso ist

Ich wollte den Abschnitt nicht entfernen, da er das Zitat verfälschen würde.
Aber kannst du mir die entsprechende Gesetzesstelle zeigen? Ich habe sie innerhalb von 5 Minuten nicht gefunden.

Autor:  crypted [ Mi 24. Sep 2014, 17:34 ]
Betreff des Beitrags: 

Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen.

Ist der betreffende Absatz

Autor:  Wolfsblvt [ Mi 24. Sep 2014, 17:45 ]
Betreff des Beitrags: 

Ich wiederhole mich:
Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Aber kannst du mir die entsprechende Gesetzesstelle zeigen? Ich habe sie innerhalb von 5 Minuten nicht gefunden.


Bei Zitaten hilft ein Link.

Autor:  Capnam [ Mi 24. Sep 2014, 17:50 ]
Betreff des Beitrags: 

Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Ich wiederhole mich:

Bei Zitaten hilft ein Link.

Steht doch alles da.
§ 1 Abs. 2 Satz 3 PAuswG
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html

i. V. m.
§ 1 Abs. 2 PaßG
http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__1.html

e: zweiter Link war falsch

Autor:  BeurreEtPain [ Do 25. Sep 2014, 00:17 ]
Betreff des Beitrags: 

Und ich dachte schon, meine Eltern ignorieren mal wieder knallhart das Gesetzbuch :laugh: Danke euch und sorry für's OT.

Autor:  Bubble [ Di 17. Mär 2015, 22:00 ]
Betreff des Beitrags: 

Die Schülerausweise an meiner Schule sind so hässlich :nerd: an meiner alten Schule war das ne Plastikkarte und die waren echt cool (wieso bitte musste ich den abgeben? :angry: ) und an meiner jetzigen Schule ist es nur ein Stück Papier :dry:

Autor:  Blackened [ Di 17. Mär 2015, 22:08 ]
Betreff des Beitrags: 

Bis zur 12. Klasse hatten wir so ein Stück Papier. War nervig, weil man die ur einfach fälschen konnte und die dann nirgendwo akzeptiert wurden. :D Jetzt haben wir so ein Plastikteil bekommen.

Autor:  Lexy123 [ Di 17. Mär 2015, 22:09 ]
Betreff des Beitrags: 

Wir hatten früher an der Schule nicht mal einen, den musste man erst explizit anfordern und dann hat man halt seine "Schulbescheinigung" gedruckt bekommen, das galt dann als "Schülerausweis". :D

Autor:  Brexpiprazole [ Do 28. Mai 2020, 00:15 ]
Betreff des Beitrags: 

Wie glorreich das war, als ich das erste mal bei Subway ein Sandwich billiger bekommen habe.

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