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BeitragVerfasst: Do 30. Jan 2014, 00:05 
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Minibildchen

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Zum BeitragLatias hat geschrieben:
Bin mir auch nicht sicher, ob die überhaupt fragen dürfen, wieso man gefehlt hat.
Fragen darf man alles. Und sagt dann halt einiges aus, wenn man nicht antworten möchte.

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Weiblich 
BeitragVerfasst: Do 30. Jan 2014, 00:07 
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Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
Fragen darf man alles. Und sagt dann halt einiges aus, wenn man nicht antworten möchte.



Hö, Privatsphäre? Gibt ja auch Krankheiten, über die man nicht reden möchte, vorallem nicht mit Fremden, geschweige denn möglichen zukünftigen Arbeitgebern.

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BeitragVerfasst: Do 30. Jan 2014, 00:08 
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Zum BeitragLatias hat geschrieben:
Hö, Privatsphäre? Gibt ja auch Krankheiten, über die man nicht reden möchte, vorallem nicht mit Fremden, geschweige denn möglichen zukünftigen Arbeitgebern.
Fragen darf man trotzdem alles. ^^ Und auch wenn du sagst "Will ich nicht sagen, ist privat", wird der Arbeitgeber halt seine Schlüsse ziehen, auch wenn das vielleicht unfair ist.

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Weiblich 
BeitragVerfasst: Do 30. Jan 2014, 00:11 
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Zum BeitragLeprechaun hat geschrieben:
Fragen darf man trotzdem alles. ^^ Und auch wenn du sagst "Will ich nicht sagen, ist privat", wird der Arbeitgeber halt seine Schlüsse ziehen, auch wenn das vielleicht unfair ist.


Nur wegen einer unangenehmen Krankheit, über die man nicht reden möchte, nicht genommen zu werden, wäre tatsächlich unfair. :nerd:

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BeitragVerfasst: Do 30. Jan 2014, 00:14 
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Sagste halt du hattest Hodenkrebs, da fragt keiner weiter nacht; sowas erfindet man ja nicht.

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Männlich 
BeitragVerfasst: Do 30. Jan 2014, 10:48 
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Der Arbeitgeber darf alles fragen. Was hat das mit Privatsphäre zu tun? Sie dürfen dich halt nicht zwingen zu antworten, aber ob du es dir leisten kannst ist dann die andere Frage^^

Dass man sich ne Ausrede für Fehlstunden (sofern entschuldigt) ausdenken kann ist klar, hab ich auch nie bestritten. Kann auch vielleicht nichts passieren bei. Aber das sagte ich bereits, wenn du nen Grund erwähnen kannst sollte das nicht das Problem sein.
Schwierig wird es, wenn du spontan keine Antwort weißt oder von "schlechtes Immunsystem" faselst.

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Zuletzt geändert von Wolfsblvt am Do 30. Jan 2014, 11:30, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Do 30. Jan 2014, 11:08 
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Der Arbeitgeber darf nicht alles fragen. Tut er es trotzdem, ist er ein Arsch.
Ob das allerdings bei Fehlstunden gilt, keine Ahnung.

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BeitragDieser Beitrag wurde gelöscht durch Wolfsblvt am Do 30. Jan 2014, 11:23.
Grund: Doppelpost.
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Männlich 
BeitragVerfasst: Do 30. Jan 2014, 11:32 
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Zum BeitragSchneefräulein hat geschrieben:
Der Arbeitgeber darf nicht alles fragen. Tut er es trotzdem, ist er ein Arsch.
Ob das allerdings bei Fehlstunden gilt, keine Ahnung.

Jain. Du bist einfach nur bei bestimmten Fragen nicht auskunftspflichtig.
Über allgemeine Krankheiten selbst darf er dich zum Beispiel nicht ausfragen, sofern es nicht relevant für den Job ist (Pilot zum Beispiel), aber über das Zeugnis darf er dich fragen, und auch deine schulische Laufbahn. Deswegen ist die Anzahl der Fehlstunden wohl deutlich im Rahmen.

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Männlich 
BeitragVerfasst: Do 30. Jan 2014, 17:38 
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Große Statistiken habe ich jetzt nicht gefunden, aber hier mal ein Beispiel von vor ein paar Jahren, als in Berlin die Fehlstunden erfasst wurden:
http://www.nao.be.schule.de/schule/profil/zahlen/fehlzeiten.html

Interessant ist, dass es je nach Schulform stark schwankt. Zwischen 10 und 40% der Schüler haben mehr als 10 Tage gefehlt, das sind etwa 1/6 aller Schüler.
Wie viele zwischen 5 und 10 Stunden gefehlt haben steht dort gar nicht. Ich halte meine Einschätzung mit 2-5 Fehltagen durchschnittlich für durchaus realistisch.

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BeitragVerfasst: Do 30. Jan 2014, 17:44 
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zum glück stehen meine 50-60 fehltage nicht auf meinem Abschlusszeugnis :fear:

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Bei jedem Atemzug stehen wir vor der Wahl das Leben zu umarmen, oder auf das Glück zu warten.


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BeitragVerfasst: Do 30. Jan 2014, 18:03 
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Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Große Statistiken habe ich jetzt nicht gefunden, aber hier mal ein Beispiel von vor ein paar Jahren, als in Berlin die Fehlstunden erfasst wurden:
http://www.nao.be.schule.de/schule/profil/zahlen/fehlzeiten.html

Interessant ist, dass es je nach Schulform stark schwankt. Zwischen 10 und 40% der Schüler haben mehr als 10 Tage gefehlt, das sind etwa 1/6 aller Schüler.
Wie viele zwischen 5 und 10 Stunden gefehlt haben steht dort gar nicht. Ich halte meine Einschätzung mit 2-5 Fehltagen durchschnittlich für durchaus realistisch.

Schade, dass die nicht nach Bezirken differenziert haben - in Kreuzberg dürfte die Quote deutlich höher sein, als z.B. in Wedding. Oder hab ich das nur überlesen?

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Ich bin nörs. Ich darf das.


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Männlich 
BeitragVerfasst: Do 30. Jan 2014, 18:17 
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Zum Beitragnörs hat geschrieben:
Schade, dass die nicht nach Bezirken differenziert haben - in Kreuzberg dürfte die Quote deutlich höher sein, als z.B. in Wedding. Oder hab ich das nur überlesen?

Nein. Sie haben nur die Schulformen getrennt.

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BeitragVerfasst: Do 30. Jan 2014, 20:12 
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Also bei uns durfte man max. 30% der Unterrichtseinheinheiten (á 45 Minuten) fehlen - ob entschuldigt oder nicht. Wer darüber hinaus gefehlt hat der konnte nicht mehr benotet werden.

Allerdings frage ich mich, wenn man wirklich viele Fehlstunden sammelt weil man z.B. chronisch krank ist, wäre es dann nicht besser zu sagen man sei einfach faul gewesen beim AG? Denn der Zustand muss ja nicht wieder eintreten; dass die Krankheit aber wieder eintritt ist dagegen wohl wahrscheinlich. ^^

Naja, ich denke bei chronischer Erkrankung sollte man das anders handhaben, dass die Person z.B. Fehlzeiten wieder ausgleichen kann o.Ä. - auch wenn das dann mit Arbeit verbunden ist.

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Jeder hat ein Recht auf meine Meinung


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Männlich 
BeitragVerfasst: Fr 31. Jan 2014, 15:08 
Pink Panther
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Zum BeitragWolfsblut hat geschrieben:
Nein. Sie haben nur die Schulformen getrennt.

Hmm... Einmal mehr - glaub nur der Statistik, ...

Btw. bei uns war es damals so, dass wenn mehr als 20% in einem Kurs (Oberstufe) gefehlt wurde, der Kurs als nicht besucht (0P) bewertet wurde. (Dieser Inhalt ist nur für registrierte Nutzer sichtbar)
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Und auch in der beruflichen Bildung gibt es Grenzen: In Pflegeausbildungen darf man maximal vier Wochen je Ausbildungsjahr fehlen (z.B. § 8 (1) AltPflG; das Krankenpflegegesetz regelt dies in gleicher Weise). Das bezieht sich gleichermaßen auf Schule und praktische Ausbildung - also nicht in jeweils beiden Bereichen, sondern zusammen vier Wochen. Da muss man sich nur beim Skifahren einen komplizierten Bruch zulegen, dann kommt man ganz schnell an Grenzen.

In Studiengängen mit Pflichtveranstaltungen (also eigentlich alle) müssen diese Pflichtveranstaltungen lückenlos besucht werden, um die ECTS zu bekommen. Da kann im Extremfall der Abschluß mal an einem nicht bepunkteten Modul scheitern. Natürlich sind Profs keine Unmenschen und wegen einer Grippe wird kein Mensch seine credits einbüßen. Aber man sollte sich schon darüber bewusst sein, dass das generell so geregelt ist. An FH ist das noch extremer als an Unis, einfach weil die kleiner und überschaubarer sind. Lehrveranstaltungen, die von mehreren hundert Kommilitonen gleichzeitig besucht werden, wird man da kaum finden.

Noch wichtiger ist diese Frage z.B. bei primärqualifizierenden Pflegestudiengängen (also z.B. Krankenpflege als Bachelorstudium statt als Ausbildung). Hier wird, wie in der Ausbildung auch, neben dem Besuch von Lehrveranstaltungen im Krankenhaus praktisch ausgebildet, dafür gibt es eine Ausbildungsvergütung (also Gehalt). Für den Besuch von Vorlesungen wird man freigesetellt, das bedeutet aber, dass Vorlesungen in diesem Falle Dienstzeit sind. Wenn man hier unentschuldigt fehlt, ist das genau so, als würde man einfach nicht auf Station erscheinen. (Kündigungsgrund). Ist man krank, muss man eine Krankmeldung vorlegen und auch hier gelten die oben genannten vier Wochen pro Jahr.

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Ich bin nörs. Ich darf das.


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