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Weiblich 
BeitragVerfasst: Fr 7. Dez 2012, 19:33 
Pinkie Pie

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Latias hat geschrieben:
Esel hat geschrieben:
Hmm, ich denke ihre berufliche Karriere hat dadurch einen ganz schönen Knacks bekommen, noch dazu kann das ja auch zu ner Geld- oder Freiheitsstrafe führen.

Ich find das ziemlich krass und die Frau tut mir auch total Leid. Klar, theoretisch können die Moderatoren da nicht wirklich was für, aber es haben da wieder alle Beteiligten zu wenig nachgedacht, die Frau wurde ja öffentlich in die Pfanne gehauen und ich möchte auch ehrlich gesagt nicht wissen, wenn die ganze Welt von meinem Fehler weiß und sich darüber lustig macht.


Klar herrscht Schweigepflicht. Aber ich meine, wenn ein Radioteam oder sonst irgendwer von meiner Schwangerschaftsübelkeit wüsste, wäre mir das sowasvon egal und da würde ich doch die Schwester nicht für verurteilen oder sonstwas. :huh: Zumal es ja eh nur ein Versehen war..


Ja dir schon, denen anscheinend nicht, zumal das rechtlich gesehen ja denk ich mal sowieso nicht relevant ist, ob es ein Versehen war oder nicht..

Aber wie Pate jetzt auch schon gesagt hat, ich denke auch, dass es nicht der Hauptgrund war, wer sich umbringt wird denk ich mal sicherlich mehr Probleme haben, das war dann wahrscheinlich das i-Tüpfelchen noch


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Weiblich 
BeitragVerfasst: Fr 7. Dez 2012, 19:42 
Pink Panther
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Seesternknospe hat geschrieben:
Das war sicher ein Erschießungskommando vom Königshaus und soll nur wie Selbstmord aussehen... :ninja:

Ich war echt schockiert. Wegen sowas?!? Sie hat doch nicht mal was wirklich schlimmes ausgeplaudert. Muss die dafür gemobbt und fertig gemacht worden sein... heftig. Die arme Frau. :( Kann doch passieren, ist doch kein Verbrechen.

Die Briten spinnen eh total mit ihrem Königsquatsch. OMG die Herzogin hat Morgenübelkeit. :panic: :panic: :panic: :panic: :panic:

Ob die auch so ausflippen, wenn sie morgens Brötchen mit Butter drauf isst? Oder sich die Zähne putzt? Die machen da echt aus Allem ne riesen Sache. Echt bescheuert.

Ähm, Catherine hatte nicht nur normale Morgenübelkeit, sondern eine weitaus schlimmere Form davon, die als Krankheit bekannt ist und gefährlich für Mutter und Kind sein kann. Ich weiß leider nicht den Fachausdruck, irgendwie "hyper..."?
Deshalb war es absolut richtig Kate ins Krankenhaus zu bringen.

Das mit der Schwester finde ich auch tragisch...

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If at first you don't succeed
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Weiblich 
BeitragVerfasst: Fr 7. Dez 2012, 21:03 
Pinkie Pie
»You must think me mad!«
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Krankenhaus schön und gut. Aber es ist einfach so, dass echt um alles so ein mega Aufriss gemacht wird, nur, weil es die Königsfamilie ist. Mich nervt das total. Als ob es irgendwen interessiert, wie oft sie morgens kotzt weil sie schwanger ist.

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Enchantment has but one truth
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Weiblich 
BeitragVerfasst: Fr 7. Dez 2012, 21:12 
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Seesternknospe hat geschrieben:
Krankenhaus schön und gut. Aber es ist einfach so, dass echt um alles so ein mega Aufriss gemacht wird, nur, weil es die Königsfamilie ist. Mich nervt das total. Als ob es irgendwen interessiert, wie oft sie morgens kotzt weil sie schwanger ist.


Für die Welt sind das wichtigere Personen als wir. :nerd:
Wobei ich die Dramen um die ganzen Prominenten auch zu extrem finde.. sind doch auch nur normale Menschen.

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Männlich 
BeitragVerfasst: Sa 8. Dez 2012, 14:57 
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fred hat geschrieben:
Sie hat nicht "nur" die Schweigepflicht gebrochen. Das Vergehen disqualifiziert sie für jeden Job.
Ich find allerdings auch Suizid ist ne sehr harte Reaktion...



Ganz so einfach ist die Sache nicht.

Man müsste den Verlauf des Telefonanrufes prüfen. Wenn der Anrufer aufgrund von internen Informationen den Anschein erweckt, dass er tatsächlich ein Angehöriger ist, dann scheidet grobe Fahrlässigkeit auf seiten der Krankenschwester schon einmal aus. Die Weitergabe von Krankeninformationen wäre dann allenfalls leicht fahrlässig erfolgt.

Aber selbst das wäre nicht sicher, denn es ist im Krankenhausbetrieb absolut üblich auch telefonische Auskünfte zu geben, da es den Angehörigen nicht zumutbar ist ständig persönlich zu erscheinen. Im Zuge der Krankenhaushektik und im Sinne eines zügigen Betriebsablaufes kann das Gericht bei der Güterabwägung durchaus zum Ergebnis kommen, dass der Anscheinsbeweis auch eine leichte Fahrlässigkeit ausschliesst. Hierzu müsste man die näheren Umstände prüfen.

Bei der Einlieferung eine Patienten in ein Krankenhaus wird üblicherweise gekärt, inwieweit er damit einverstanden ist, das Angehörige informiert werden können. Bei der Beurteilung sind auch arbeitsrechtliche Regeln zu berücksichtigen. Ich gehe davon aus, dass arbeitsrechtlich geregelt war, dass Auskünfte an Angehörige telefonisch erteilt werden können, wenn der Patent dem bei der Einlieferung zugestimmt hat.

Das, was die Krankenschwester gemacht hat, ist auf keinen Fall eine Straftat; es ist maximal eine Ordnungswidrigkeit - wenn überhaupt.

Allerdings muss man sehen, ob die Rechtslage in Australien anderes geregelt ist als in Deutschland. Soweit mir bekannt, sind die Datenschutzrechtlichen Dinge in Australien wesentlich lascher geregelt als in Deutschland.


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Männlich 
BeitragVerfasst: Sa 8. Dez 2012, 15:02 
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Minibildchen

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ThomasK hat geschrieben:
Das, was die Krankenschwester gemacht hat, ist auf keinen Fall eine Straftat; es ist maximal eine Ordnungswidrigkeit - wenn überhaupt.

Es geht hier nicht um Straftaten und Strafmaße, es geht ganz einfach darum, dass kein Krankenhaus in GB sie mehr nimmt.

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Männlich 
BeitragVerfasst: Sa 8. Dez 2012, 15:10 
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fred hat geschrieben:
ThomasK hat geschrieben:
Das, was die Krankenschwester gemacht hat, ist auf keinen Fall eine Straftat; es ist maximal eine Ordnungswidrigkeit - wenn überhaupt.

Es geht hier nicht um Straftaten und Strafmaße, es geht ganz einfach darum, dass kein Krankenhaus in GB sie mehr nimmt.



Das glaube ich nicht. Die Menschen und Geschäftsführungen denken sehr unterschiedlich. Es mag sein, dass 90% der Krankenhäuser sie nicht mehr eingestellt hätten, aber ich denke nicht, dass sie beruflich weg vom Fenster wäre, nur weil sie auf einen Betrug hereingefallen ist. Ein paar Krankenhäuser hätten ihr bestimmt einen neuen Job angeboten; spätestens dann, wenn "The Sun" oder "Daily Mirror" in ihrer Schlagzeile geschrieben hätten: "Erst betrogen worden und jetzt arbeitslos! :wink:

Ich als Geschäftsführer hätte ihr dann einen neuen Job angeboten und medienwirksam ausgeschlachtet, dass unser Krankenhaus nicht unsozial ist und dadurch die Umsätze erhöht. :laugh: :laugh: :laugh:


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Männlich 
BeitragVerfasst: Sa 8. Dez 2012, 15:19 
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Minibildchen

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Durfte sie Auskunft am Telefon geben? Wenn ja würd ich dir zustimmen.

Wenn nicht, dann hast du als sozialer Geschäftsführer ganz schnell ein riesiges Problem. Dann heißt es, du hättest unseriöse Angestellte im Betrieb und deine Reputation(=Umsatz) wäre hin.

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Männlich 
BeitragVerfasst: Sa 8. Dez 2012, 15:29 
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fred hat geschrieben:
Durfte sie Auskunft am Telefon geben? Wenn ja würd ich dir zustimmen.

Wenn nicht, dann hast du als sozialer Geschäftsführer ganz schnell ein riesiges Problem. Dann heißt es, du hättest unseriöse Angestellte im Betrieb und deine Reputation(=Umsatz) wäre hin.



Ich habe ja gesagt, dass man das prüfen muss. Wir alle kennen die Faktenlage nicht. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass die Krankenschwester so unprofessionell wäre, am Telefon Auskunft zu geben, wenn in ihrem Arbeitsvertrag etwas Gegenteiliges stünde.

Ich weiß das selbst, als mein Vater seinerzeit ins Krankenhaus eingeliefert worden ist. Bei der Einlieferung wurde gleich über die Regularien gesprochen. Er gab dem medizinischen Personal die Erlaubnis, uns Angehörige zu informieren.


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Männlich 
BeitragVerfasst: Sa 8. Dez 2012, 15:36 
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ThomasK hat geschrieben:
Ich habe ja gesagt, dass man das prüfen muss. Wir alle kennen die Faktenlage nicht. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass die Krankenschwester so unprofessionell wäre, am Telefon Auskunft zu geben, wenn in ihrem Arbeitsvertrag etwas Gegenteiliges stünde.

Nun, ich könnte mir denken, dass es im Falle eines Anrufs des ach so wichtigen Königshauses schnell mal der Vertragsinhalt vergessen wird. Sonst steht man hinterher ebenfalls in der Zeitung - "Krankenschwester verweigert Queen Auskunft" oder so.


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Männlich 
BeitragVerfasst: Sa 8. Dez 2012, 15:38 
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Minibildchen

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ThomasK hat geschrieben:
Ich habe ja gesagt, dass man das prüfen muss. Wir alle kennen die Faktenlage nicht.

Das hatte ich in meinem ersten Post nicht bedacht, weshalb ich dann nicht differenziert habe.

Ich war einfach davon Ausgegangen, dass die "werten Damen und Herren von und zu" sich aus gutem Grund empören bis zum Umfallen. Da hab ich dann blöderweise direkt den Schluss gezogen, dass der telefonischen Auskunft nicht zugestimmt wurde und hielt es dann eben nicht mehr für nötig die Differenzierung vorzunehmen.

Falsche Annahme führte zu falschem Schluss und damit zu meinem falschen Post.

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Weiblich 
BeitragVerfasst: Sa 8. Dez 2012, 15:44 
Glücksschwein
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Also nachdem was ich gehört habe haben sogar alle gesagt dass da ja mal passieren könnte.
Selbst das Königshaus hat es nicht als so schlimm empfunden und ihr keine Schuld gegeben.
Sie konnte wohl nur mit dem Gedanken dies getan zu haben nicht leben -
und das finde ich jetzt weniger verständlich.

Aber ob das so stimmt weiß ich nicht :D
Das ist nur der Teil der Geschichte den ich gehört habe.

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Männlich 
BeitragVerfasst: Sa 8. Dez 2012, 15:47 
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Transalpin hat geschrieben:
ThomasK hat geschrieben:
Ich habe ja gesagt, dass man das prüfen muss. Wir alle kennen die Faktenlage nicht. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass die Krankenschwester so unprofessionell wäre, am Telefon Auskunft zu geben, wenn in ihrem Arbeitsvertrag etwas Gegenteiliges stünde.

Nun, ich könnte mir denken, dass es im Falle eines Anrufs des ach so wichtigen Königshauses schnell mal der Vertragsinhalt vergessen wird. Sonst steht man hinterher ebenfalls in der Zeitung - "Krankenschwester verweigert Queen Auskunft" oder so.



Ich kann mich an einen sehr interessanten rechtsphilosophischen Fall erinnern. Vor etlichen Jahren hat eine Mitarbeiterin der Bundespost, die damals auch noch die Telekommunikation betrieb, durch einen technischen Defekt ein Telefonat mitgehört, bei dem ein Mord geplant wurde. Die Mitarbeiterin informierte die Polizei. Sie kam ihrer Pflicht nach, eine geplante Straftat anzuzeigen.

Die Post hat sie daraufhin fristlos entlassen, weil sie das Telekommunikationsgeheimnis gebrochen hat und sich dadurch strafbar gemacht hat.

Gemäß den Regeln der Rechtsphilosophie muss dem Menschen jedoch stets eine Handlungsoption bleiben, die für ihn straffrei ist.

Sollte es so sein, dass es irgendwelche Royal-Regeln git, die eine Auskunftspflicht bedingen und die Krankenschwester keine Möglichkeit hatte den Betrug zu verhindern, dann hätten wir dieselbe Konstellation wie seinerzeit bei der Bundespost.

Wenn alles immer so einfach wäre und man alles zack zack aus dem Bauch heraus entscheiden könnte, dann könnte man ja alle juristischen Fakultäten in Deutschland dicht machen.


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Männlich 
BeitragVerfasst: Do 13. Dez 2012, 14:32 
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Ich habe mich jetzt noch einmal in die Faktenlage eingearbeitet.

Diejenige Krankenschwester, die Selbstmord begangen hat, hat keine Informationen weiter gegeben. Sie hat lediglich den Anruf aus Australien an die zuständige Fachkrankenschwester weitergegeben, weil sie die Situation selbst nicht entscheiden konnte. Aufgrund der aktuellen Zeitdifferenz von 11 Stunden zwischen Großbritannien und Australien (London UTC, Sydney UTC + 11:00) war in GB die Telefonzentrale im Krankenhaus am frühen Morgen noch gar nicht besetzt, als die Australier am späten Nachmittag anriefen.

Damit ist die Krankenschwester, die sich umgebracht hat, in jedem Fall völlig unschuldig. Sie kam aus Indien und war ohnehin völlig verunsichert.

In Deutschland hätten sich aber die Mitarbeiter des australischen Radiosenders IN JEDEM FALL strafbar gemacht, weil sie ohne Einwilligung der Betroffenen ein vertrauliches Gespräch veröffentlicht haben. Für Deutschland ist hierbei nicht § 203 StGB massgebend, sondern § 201 StGB:

Lesen wir:


§ 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.


(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt


1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.



Man beachte, dass das Strafmass bei § 201 StGB deutlich härter ist, als bei § 203 StGB, d.h. selbst dann, wenn die Krankenschwester nach § 203 StGB schuldig gewesen WÄRE - was eindeutig nicht der Fall ist - hätte sie sich nach deutschem Recht bei weitem weniger schuldig gemacht, als die Radiomitarbeiter, dabei § 203 StGB die Höchststrafe ein Jahr und nicht drei Jahre beträgt.

Witzigerweise wird jetzt über ein schuldhaftes Verhalten der Krankenschwester diskutiert, aber kaum über das Fehlverhalten der Radiosendermitarbeiter. Die Mitarbeiter dürfen froh sein, dass sie nicht in Deutschland wohnen; in Anbetracht der Folgen dieses Vorgangs wäre in Deutschland eine Gefängnisstrafe durchaus im Bereich des Möglichen gewesen.

Allerdings zeigt die Erfahrung, dass die Justiz mit solchen Gerichtsverfahren nur an den Symptomen unserer völlig degenerierten sensationsgeilen Gesellschaft herumdokert. Viel sinnvoller wäre es, wenn die Anzeigen- und Werbekunden sämtliche Verträge bei dem australischen Radiosender kündigen würden und die Geschäftsführung fristlos entlassen würde. Die Manager, die sich beim Blick auf die Einschaltquote über sämtliche Anstandsregeln hinwegsetzen und ihre Mitarbeiter dementsprechend unter Druck setzen, sollten in der Öffentlichkeit ohne Ende blossgestellt werden.

Die Leute, die bei der Klatschpresse Anzeigen schalten oder so dümmliche Blätter kaufen oder solche Klatschsendungen einschalten, stehen selbst in der mittelbaren Verantwortung so ein degeneriertes Treiben zu finanzieren und anzustacheln. Die Paparazzijagd auf Diana mit dem tödlichen Autounfall passt da wunderbar ins Bild. :roll:


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Weiblich 
BeitragVerfasst: Do 13. Dez 2012, 21:29 
Hello Kitty
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Aber genau das passiert doch: den Moderatoren wird jetzt die Schuld am Tod gegeben.
Ganz ehrlich, dass so etwas passiert, damit rechnet doch niemand. Wenn, dann sollten die Leiter des Senders Ärger kriegen. Natürlich hätten die Moderatoren sagen können, nein, das wollen wir nicht machen, aber an einen Selbstmord denkt doch keiner.
Ich denke immer noch, dass das bloß der Tropfen war, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Über sowas wächst doch Gras, heute noch Gesprächsthema Nr. 1, morgen kennt dich kein Schwein mehr. Wegen sowas lässt man doch nicht Mann und Kinder alleine zurück. Wie gesagt, sie hat den Anruf nur durchgestellt und nichts selber ausgeplaudert, vielleicht hängt das auch gar nicht damit zusammen? Aber passt halt schön ins Bild.

______________________
‎"Sie wollte mit Rumo leben, mit Rumo zusammen alt werden, sterben und sich schließlich mit ihm im Universum auflösen, wenn die Welt auseinanderfiel."
Wer wissen will, wie es nach Die Rückkehr der Jedi-Ritter weiterging: http://starwars.neuvertonung.de/hsp.php (und wer mal meine Stimme hören möchte : D)


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