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Wurdet ihr schon mal Opfer von Sexismus?
Umfrage endete am Mo 4. Feb 2013, 13:25
Ja, wurde ich. (Ich bin weiblich) 50%  50%  [ 9 ]
Nein, wurde ich nicht. (Ich bin weiblich) 22%  22%  [ 4 ]
Ja, wurde ich. (Ich bin männlich) 11%  11%  [ 2 ]
Nein, wurde ich nicht. (Ich bin männlich) 17%  17%  [ 3 ]
Abstimmungen insgesamt : 18
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Männlich 
BeitragVerfasst: Mo 28. Jan 2013, 13:25 
Pinkie Pie
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Minibildchen

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 Betreff des Beitrags: Community News - Ausgabe 21

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Vater nach "Ehrenmord" vor Gericht!
Fünf Geschwister entführten ihre Schwester und töteten sie, weil sie eine Beziehung zu einem Deutschen hatte. Dafür wurden sie zu langen Haftstrafen verurteilt. Jetzt steht der Vater vor Gericht.

Stellt sich die Frage, ob das Gericht irgendetwas nachweisen kann.


Tod von "Sexy Cora": Narkoseärztin gibt Behandlungsfehler zu
Die Narkoseärztin von "Sexy Cora" hat die Verantwortung für Behandlungsfehler übernommen, die zum Tod des Porno-Stars führten. Die 23-Jährige hatte bei einer OP einen Herzstillstand erlitten.

Dass Sie ihren Fehler zu gibt ist das Mindeste, was sie tun kann.


Ökostrom-Umlage: Altmaier will "Strompreis-Sicherung" einführen
Bundesumweltminister Peter Altmaier geht gegen die steigenden Stromkosten vor: Der CDU-Politiker will die Ökostrom-Umlage für zwei Jahre einfrieren. Auf die Industrie kommen Mehrkosten zu.

Für den übereilten Atomausstieg hat der Staat die Kosten zu tragen, nicht der Endverbraucher.


Bedrohung nimmt zu: Friedrich will Anti-Terror-Gesetze ausweiten
Innenminister Hans-Peter Friedrich hat eine Ausweitung der Gesetze zur Terrorbekämpfung gefordert. Darunter fällt für ihn auch eine Verschärfung der Videoüberwachung und der Vorratsdatenspeicherung.

Vorratsdatenspeicherung, damit wird jeder Deutsche unter Generalverdacht gestellt.


Von "Wayne" bis "bravo": Ein #Aufschrei geht durch die Medien
Deutschland diskutiert über Sexismus. Ein Bericht über eine vermeintliche Anmache durch FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle hat eine heftige Debatte losgetreten. Besonders Männer reagieren empfindlich.

Wayne?


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Und Sieger ist...
Nun steht der Sieger unseres pinken Gesangs-Wettbewerbs fest! Insgesamt haben 41 User abgestimmt und die Entscheidung war mehr als knapp. Mit 20 Stimmen (49 %) und mit nur einem Punkt Abstand landet BeurreEtPain auf Platz zwei, während Scaramouche 21 Stimmen (51 %) ergattern konnte und somit als Siegerin des pinken DSDS hervorgeht.
Herzlichen Glückwunsch!


Wer wird die "Outfit Queen"?
Nach langen Diskussionen steht das Thema der ersten Runde fest: Party/Disco!
Insgesamt habt ihr eine Woche Zeit eine PN mit eurem Look an Sunny zu schicken.
Viel Spaß dabei!


Über andere bloggen?!
Aus aktuellen Gründen fragt sich Seesternknospe, ob es vertretbar sei, über andere Personen zu bloggen.
Wann hört die Anonymität auf, wann fängt es an, dass man die Privatsphäre anderer Menschen missachtet?
Schreibt ihr eure Meinung!


Let's talk about... MUSIC!
Im Musikbereich gab es diese Woche außerdem zwei neue Themen.
Wolfsblut möchte von euch wissen, inwieweit Musik eine Person beeinflussen oder den Charakter bestimmen kann. Dazu gibt es schon einige Meinung und vielleicht habt ihr ja auch noch einen Punkt, den man dabei berücksichtigen sollte.
Milton dagegen wollte wissen, wie wichtig ein bestimmter Musikgeschmack ist. Habt ihr einen? Wenn ja, welchen? Und wenn nein, warum nicht und was sagt ihr zu Menschen, die euch danach fragen?


G-Punkt
Und im Sexbereich dreht sich alles um den G-Punkt – Mac hat sich den Spaß nicht nehmen lassen und hat einen Sammelthread erstellt.
Im Anfangspost hat er zusätzlich noch einen Bericht zur G-Punkt-Vergrößerung hinzugefügt.


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Wurdet ihr schon mal Opfer von Sexismus?
  • Ja, wurde ich. (Ich bin weiblich)
  • Nein, wurde ich nicht. (Ich bin weiblich)
  • Ja, wurde ich. (Ich bin männlich)
  • Nein, wurde ich nicht. (Ich bin männlich)


Credits:
*Lyn, für die "News aus dem Forum"
*Wolfsblut, für die Statistik

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Kein Gott, kein Staat, kein Vaterland,
keine Gesetze und auch kein Flaschenpfand!
Gegen Regierung und das Kapital,
die Grenzen weg, kein Mensch ist illegal!


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Männlich 
BeitragVerfasst: Di 29. Jan 2013, 01:01 
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 Betreff des Beitrags: Re: Community News - Ausgabe 21

MacGyver hat geschrieben:
Vater nach "Ehrenmord" vor Gericht!
Fünf Geschwister entführten ihre Schwester und töteten sie, weil sie eine Beziehung zu einem Deutschen hatte. Dafür wurden sie zu langen Haftstrafen verurteilt. Jetzt steht der Vater vor Gericht.

Stellt sich die Frage, ob das Gericht irgendetwas nachweisen kann.



Grundsätzlich ist es so, dass man einen Anstifter genauso hart bestrafen kann, wie den oder die Täter selbst. Dies ist im § 26 StGB geregelt.



§ 26 StGB

Anstiftung.

Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.


Wenn also der Vater seine Söhne dazu animiert hat, seine Tochter zu töten, dann wird er gemäß § 26 StGB genauso bestraft wie wenn er selbst der Täter gewesen wäre. Hierzu ist es also notwendig die hierachischen Strkturen innerhalb der Familie genau zu erforschen. Gelingt dem Gericht der Nachweis, dass aufgrund der hierachischen Struktur der Vater das Verbrechen angeordnet haben muss, dann wirkt § 26 StGB unmittelbar. Gelingt dies nicht, dann ist ggf. § 30 StGB als Anspruchsgrundlage zu prüfen.



§ 30 Versuch der Beteiligung.


(1) Wer einen anderen zu bestimmen versucht, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens bestraft. Jedoch ist die Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern. § 23 Abs. 3 gilt entsprechend.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sich bereit erklärt, wer das Erbieten eines anderen annimmt oder wer mit einem anderen verabredet, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften.





Schauen wir mal, was die Rechtsprechung zu den Leitlinien einer Anstiftung sagt:


BGH 3 StR 140/07 - Urteil vom 28. Juni 2007 (LG Stade)

Verabredung eines Verbrechens (notwendige Genauigkeit der getroffenen Verabredung).

§ 30 StGB

Leitsätze

1. Eine Verabredung eines Verbrechens im Sinne des § 30 Abs. 2 StGB setzt den Entschluss von mindestens zwei Personen voraus, jeweils als Mittäter ein bestimmtes Verbrechen zu begehen.

2. Die Verabredung eines Verbrechens setzt nicht die Festlegung aller Einzelheiten der in Aussicht genommenen Tat, sondern nur voraus, dass diese in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert ist. Insoweit gilt nichts anderes als für die Absprache eines Tatplans von Mittätern nach § 25 StGB oder die Bestimmtheit der zu begehenden Tat bei der Anstiftung nach § 26 StGB. Eine strafbare Verabredung wird also nicht dadurch ausgeschlossen, dass Zeit, Ort und Modalitäten der geplanten Ausführung im Einzelnen noch offen bleiben.


§30 StGB ist also auch eine Anspruchsgrundlage, wenngleich eine schwächere. Dafür dürfte der Nachweis für §30 StGB leichter zu erbringen sein. Gemäß § 49 StGB ergibt sich dann die Strafminderung:


§ 49
Besondere gesetzliche Milderungsgründe.


(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes:

1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf drei Viertel des angedrohten Höchstmaßes erkannt werden. Bei Geldstrafe gilt dasselbe für die Höchstzahl der Tagessätze.
3. Das erhöhte Mindestmaß einer Freiheitsstrafe ermäßigt sich
im Falle eines Mindestmaßes von zehn oder fünf Jahren auf zwei Jahre,
im Falle eines Mindestmaßes von drei oder zwei Jahren auf sechs Monate,
im Falle eines Mindestmaßes von einem Jahr auf drei Monate,
im übrigen auf das gesetzliche Mindestmaß.


Man darf gespannt sein, wie das Gericht auf die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft reagieren wird.

Teilweise wird auch juristisches Neuland betreten, da geklärt werden muss, ob das Vorhandensein hierachischer Strukturen nicht per se als Beweis für die Mitwisserschaft bzw. Anstiftung gewertet werden kann.


Die Richter sind bezüglicher ihrer schweren Aufgabe nicht zu beneiden. Wünschen wir ihnen, dass sie einen kühlen Kopf behalten und streng nach rechtsstaatlichen Kriterien den Prozess führen werden.


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Weiblich 
BeitragVerfasst: Di 29. Jan 2013, 01:23 
Pinkie Pie
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 Betreff des Beitrags: Re: Community News - Ausgabe 21

Kannst du das einmal für Noobs in Kurzform und Umgangssprache zusammenfassen? :girl:

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Enchantment has but one truth
I weep to have what I fear to lose.


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Männlich 
BeitragVerfasst: Di 12. Feb 2013, 14:09 
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 Betreff des Beitrags: Re: Community News - Ausgabe 21

Das Gerichtsurteil steht nun fest:

Der Vater wurde wegen Beihilfe zum Mord zu 6 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Damit hat die Justiz juristisches Neuland betreten. Die hierachische Struktur einer religiösen Familie genügt als Beweis dafür, dass durch ein Machtwort des Familienoberhaupts der Mord hätte verhindert werden können. Das Gericht hat hier juristisch meiner Meinung nach mit Augenmass geurteilt. Für eine Anstiftung des Famlienoberhaupts reicht die hierarchische Struktur nicht aus, sehr wohl aber für eine Beihilfe, weil das Machtwort an die Geschwister der Ermordeten fehlte, die Tochter nicht zu ermorden.


Hier die Anspruchsgrundage gemäß § 27 StGB:


§ 27
Beihilfe.


(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.


Ich denke, dass das Gericht die Anspruchsgrundlage im StGB sehr gut gewählt hat, damit das Urteil bei einer Berufungsverhandlung Bestand hat. Eine Anstiftung liess sich aufgrund der hierachischen Struktur nicht nachweisen.

Damit sind jetzt 5 Geschwister und der Vater der Familie im Gefängnis.

Ich begrüsse das Urteil ganz ausdrücklich. Das Gericht hat streng nach rechtsstaatlichen Kriterien geurteilt und zugleich ein klares Signal an die Migranten ausgesendet, dass in Deutschland die Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland gelten. Ehrenmode gibt es in Deutschland nicht; zudem ist keine Frau Eigentum eines anderen Menschen oder einer Familie. Mit wem eine Frau Sex hat, bestimmt sie ausschliesslich alleine.

Das Gerichtsurteil ist eine klare Warnung an alle Migranten, die meinen sich über deutsche Rechtsvorschriften hinwegsetzen zu können und glauben, das Ehrenmorde in Deutschland zumindest geduldet werden. Dem ist nicht so.

Hier ein guter Artikel aus dem Schwäbischen Tagblatt


http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten ... 03024.html


Arzus Vater muss in Haft

Sechseinhalb Jahre Haft für Beihilfe zum "Ehrenmord"an junger Frau

Viele hatten an einem Schuldspruch gegen den Vater der ermordeten Arzu Ö. gezweifelt. Die nun verhängten sechseinhalb Jahre Haft wirken wie ein Signal gegen Gewalt und Mord im Namen der Ehre.

Detmold Fendi Ö. kam als freier Mann zur Urteilsverkündung ins Landgericht Detmold (Nordrhein-Westfalen). Er ging als Häftling. Vier Verhandlungstage hatte er gelassen alle Fragen, Vorwürfe und grausamen Detailschilderungen zum Mord an seiner Tochter Arzu (18) ertragen - nach dem Urteil brach er zusammen: sechseinhalb Jahre Haft für Beihilfe zum Mord durch Unterlassen.

Bestürzung und Wut bei den Dutzenden von Verwandten und Freunden des Angeklagten, die im Saal 165 die Urteilsverkündung verfolgt hatten. Auch Verteidiger Torsten Giesecke, der viel Zuversicht verbreitet hatte, zeigte sich überrascht. Die Anklage habe nichts in der Hand, hatte er vorher betont. Es sei nicht bewiesen, dass der 53-Jährige von dem Tatplan wusste, dass er mit den Kindern gesprochen habe. Und wenn doch, dann kenne man den Inhalt der Gespräche nicht.

Das kümmerte Richter Michael Reineke wenig. Er habe keinen Zweifel, dass die aus der Ost-Türkei zugewanderte Familie nach kurdischen und jesidischen Traditionen funktioniere: "Natürlich hat der Vater in einer patriarchalen Familie das Sagen!" Damit war seine Ehre in Gefahr, als sich die Tochter wie eine Deutsche verhielt, sich in einen jungen Mann verliebte. Der aber war kein Jeside. Jesiden dürfen keine Nicht-Jesiden heiraten.

Uralte Vorschriften wie "Jesiden heiraten nur Jesiden" funktionierten in Deutschland eben nicht, sagte Reineke. "Irgendwann kommen die Schmetterlinge im Bauch." Wenn man den jungen Leuten nicht die Freiheit einräume, "macht man sich zum Handlanger der Gewalt".

Damit gab es ein Motiv: die Ehre. Doch die Beweislage blieb dünn. Der Wendepunkt kam am zweiten Verhandlungstag: Reineke sagte, dass Fendi Ö. nicht nur wegen Anstiftung zu Mord verurteilt werden könnte, sondern auch wegen Beihilfe durch Unterlassen. Dann fragte er Ö., was der getan habe, um seine Kinder vom Mord abzuhalten? Die Antwort: Schweigen.

Man wisse zwar nicht, was in den Telefongesprächen der Kinder mit dem Vater gesagt wurde. "Wir wissen aber, was nicht gesagt wurde, nämlich: Ihr dürft Arzu nichts antun!", unterstrich der Richter. Sonst hätten die Kinder, die mit der entführten Arzu unterwegs waren, ihre Schwester sicherlich nicht getötet. "Ein einfaches "Das dürft ihr nicht" hätte das Leben von Arzu gerettet."

In der Tatnacht zum 1. November 2011 war die Polizei schnell vor Ort. Da die Geschwister erkannt worden waren, kam die Polizei auch zu den Eltern, Fendi und Adle Ö. Ein Beamter habe Fendi ausdrücklich aufgefordert, seine Kinder zu stoppen. "Fendi wusste: Es war ein Mordkommando unterwegs", so Reineke. Der Vater habe dennoch nichts getan, nur eine SMS an einen Sohn ist bekannt: "Die Bullen sind vor der Tür." Warum der Vater nichts unternahm? "Weil es ihm recht war, was da geschah", sagte Reineke.

Die Familie Ö. mit zehn Kindern galt als unauffällig und sehr gut integriert. Jetzt ist eine Tochter tot, sie starb durch zwei Kopfschüsse. Vier Söhne und eine Tochter sitzen in Haft. Der Vater folgt. Und bald muss die Mutter sich wegen Körperverletzung an Arzu vor Gericht verantworten. Fendi habe genau das Gegenteil von dem erreicht, was er wollte, sagte der Richter. Die Familie ist zerstört, im Namen der Ehre.


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BeitragVerfasst: Di 12. Feb 2013, 14:15 
Moderator
such is life
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Minibildchen

Registriert: Di 14. Feb 2012, 20:20
Beiträge: 54075
Punkte: 2

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 Betreff des Beitrags: Re: Community News - Ausgabe 21

"In einem Lifestyle-Forum mit über 600 Mitglieder haben bei einer Umfrage nur 7 Mitglieder angegeben, dass sie noch niemals sexuell belästigt wurden."

Alarmierend.
So würde es die Bild machen. Nur mal n spontanes Beispiel wie schön man sowas durch Formulierungen in eine bestimmte Richtung manipulieren kann ohne dabei tatsächlich zu lügen.

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Weiblich 
BeitragVerfasst: Di 12. Feb 2013, 15:04 
Pink Panther
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Registriert: Sa 21. Jul 2012, 21:10
Beiträge: 4722

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Danke bekommen: 806 mal
 Betreff des Beitrags: Re: Community News - Ausgabe 21

Leprechaun hat geschrieben:
"In einem Lifestyle-Forum mit über 600 Mitglieder haben bei einer Umfrage nur 7 Mitglieder angegeben, dass sie noch niemals sexuell belästigt wurden."

Alarmierend.
So würde es die Bild machen. Nur mal n spontanes Beispiel wie schön man sowas durch Formulierungen in eine bestimmte Richtung manipulieren kann ohne dabei tatsächlich zu lügen.

Genau deshalb lese ich lieber seriöse Quellen, Express zum Beispiel. :nerd:

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"Da wo bei anderen die Vorstellung von Liebe ist, ist bei mir nur ein schwarzes Loch... und dieses Loch wird gefickt."


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