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BeitragVerfasst: Mi 19. Feb 2014, 13:59 
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Minibildchen

Registriert: Di 14. Feb 2012, 21:20
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Ein Freizeit-Schatzsucher ist in Rheinland-Pfalz auf einen einmaligen Gold- und Silberschatz aus der spätrömischen Zeit gestoßen. Die Freude über den Fund ist groß, auch wenn solche Expeditionen für Privatpersonen eigentlich streng verboten sind.

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Einen wertvollen Gold- und Silberschatz aus spätrömischer Zeit hat ein Schatzsucher im Wald in Rheinland-Pfalz ausgegraben. Das berichteten die Behörden am Dienstag. Archäologen sprachen in Mainz von einem bundesweit einmaligen Fund. Der Wert der antiken Stücke liege bei weit mehr als einer Million Euro.
Sie präsentierten goldene Verzierungen eines Gewands, einen Silberteller, eine Silberschale sowie Reste eines vergoldeten und versilberten Klappstuhls. Gefunden habe den "Barbarenschatz" ein sogenannter Raubgräber, der illegal ohne Genehmigung unterwegs war. Der Mann habe den Fundort im Wald bei Rülzheim bei seinen Grabungen zerstört.

Weiterlesen: http://www.focus.de/wissen/mensch/archaeologie/bundesweit-einmaliger-fund-hobby-archaeologe-entdeckt-antiken-barbaren-schatz_id_3624563.html


Interessantes Streitthema aktuell. Der Mann hat sich anscheinend schon öfter mit nem Metalldetektor, wie tausende andere Deutsche, auf hobbyarchäologische Touren begeben; jetzt hat er zufällig nen sensationellen Fund gemacht. Ohne professionelle Ausrüstung zerstört man hierbei teilweise historische Fundorte natürlich, und normalerweise findet man dabei auch nichts. Gegen den Mann wird jetzt ermittelt.
Rechtfertigt der Zufallsfund seine Touren, oder ist das nichts anderes als Grabräuberei? Gehört der Typ bestraft, soll man Gnade vor Recht ergehen lassen weil er den Fund zumindest zu Teilen ans Land übergeben hat, oder sollte man ihm gar nen Finderlohn geben?

Die übergebenen Teile des Fundes werden demnächst ausgestellt; sie sind deutschlandweit einzigartig.

______________________
today we're going to fix you


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Männlich 
BeitragVerfasst: Mi 19. Feb 2014, 14:47 
Pinkie Pie
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Minibildchen

Registriert: Di 31. Jan 2012, 17:49
Beiträge: 17035
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Sie haben den Klappstuhl ausgegraben! :omg:

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»Was kostet die Welt?«

»Oh. Dann ne kleine Limo, bitte!«


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Männlich 
BeitragVerfasst: Mi 19. Feb 2014, 17:29 
Pinkie Pie
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Minibildchen

Registriert: Di 31. Jan 2012, 17:49
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Gar keine so leichte Frage. Er hat, wenn ich das richtig sehe, mit ungeeigneten Werkzeugen Teile der (potentiellen) Ausgrabungsstätten vernichtet?! Nun, genau deshalb sind solche Grabungen für Privatpersonen verboten.
Entsprechend sollte er nach den diesbezüglichen (mir nicht bekannten) Gesetzen bestraft werden, wobei man den Umstand, dass er einen sensationellen Fund an das Land übergeben hat, in die Strafzumessung einfließen lassen kann. Da er den Fund jedoch augenscheinlich nicht gänzlich freiwillig übergeben hat, dürfte sich das kaum mildernd auswirken. Denn die Absicht, den Fund zu behalten, ist Unterschlagung.
Und wenn der Typ, wie der Artikel vermutet, bereits Teile von dem Krempel verkauft hat, ist er wegen Hehlerei halt auch noch dran.

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